MAHNGEBÜHREN
Werden ausgeliehene Medien nicht rechtzeitig abgegeben oder verlängert, fallen Mahngebühren an.
Mahnungen wegen Überschreitung der Leihfrist (je Medium)
1. Mahnung |
3,00 € |
2. Mahnung (14 Tage nach der 1. Mahnung) |
3,00 € (+ 3,00 € der 1. Mahnung, also 6,00 €) |
3 Mahnung (14 Tage nach der 2. Mahnung) |
6,00 € (+ 6,00 € der 1. + 2. Mahnung, also 12,00 €) |
Die Gebühren werden nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (VwKostO-MWK) erhoben.
Die Gebühren für einige Bibliotheksservices haben sich zum 04.03.2023 geändert. Grund ist die Aktualisierung der Anlage der Verwaltungskostenordnung des HMWK.