PFLICHTEXEMPLARRECHT

Eine wichtige Aufgabe der HLB RheinMain ist die Ausübung des regionalen Pflichtexemplarrechtes. Es verpflichtet die Bibliothek, die gesamte in ihrer Region erscheinende Literatur zu sammeln, zu erschließen, zu archivieren und für die Benutzung bereit zu halten.

Die Hochschul- und Landesbibliothek besitzt das Pflichtexemplarrecht für die Stadt Wiesbaden, den Hochtaunuskreis, den Lahn-Dill-Kreis, den Kreis Limburg-Weilburg, den Main-Kinzig-Kreis, den Main-Taunus-Kreis und den Rheingau-Taunus-Kreis.

Verlage in dieser Region, sowie Verfasser:innen und Herausgeber:innen, die ihre Schriften im Selbstverlag innerhalb oder außerhalb des Buchhandels veröffentlichen (z.B. Vereine, öffentliche und private Einrichtungen), sind verpflichtet, jeweils ein Exemplar ihrer Publikationen unentgeltlich binnen eines Monats und auf eigene Kosten an die Bibliothek abzugeben. Dazu zählen Bücher, Karten, Noten, Kalender mit erklärenden Texten, Zeitschriften und Zeitungen in gedruckter und/oder elektronischer Form, sowie Medienwerke in Bild und Ton (z.B. CDs, DVDs). Auch Neuauflagen oder Neuausgaben sind abzuliefern.

Grundlage für diese Verpflichtung ist das Hessische Bibliotheksgesetz (HessBiblG) vom 20.09.2010 (GVB1 des Landes Hessen vom 23.09.2010) und die Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken (PflAV) vom 19.11.2024 (GVBl des Landes Hessen vom 10.12.2024).

Ablieferung von gedruckten Pflichtexemplaren bitte an folgende Adresse:

Hochschul- und Landesbibliothek RheinMain
Team Pflicht
Rheinstraße 55/57
65185 Wiesbaden

Ablieferung von elektronischen Pflichtexemplaren:

Abzuliefern sind: E-Books, E-Zeitschriften und E-Zeitungen im pdf- und epub-Format

Informationen zur E-Pflicht und zum Ablieferungsverfahren erhalten Sie hier:
https://epflicht-hessen.hebis.de

Vor der Ablieferung und bei Fragen zu elektronischen Pflichtexemplaren wenden Sie sich bitte an:
pflicht-hlb(at)remove-this.hs-rm.de

Nutzung

Ãœber unseren Katalog Plus finden Sie alle unsere Pflichtexemplare.