HOCHSCHULSPORT
Loslassen, Auftanken und Durchstarten.
Das lange Sitzen im Hörsaal oder vor dem Computer kann Körper und Geist strapazieren. Damit Sie dennoch fit und beweglich bleiben, bietet der Hochschulsport ein abwechslungsreiches Programm an. In den Kursen können Sie sich sportlich auspowern oder aber zur Ruhe kommen - je nachdem, wonach Ihnen ist.
Wintersemester 2024/2025
Das Programm für das Wintersemester 2024/2025 steht ab 01. Oktober 2024 unter "Programm A-Z" zur Verfügung.
Das Sportprogramm der Hochschule RheinMain in Kooperation mit der Hochschule für öffentliches Management und Verwaltung bietet dir ein attraktives Angebot verschiedenster Sportarten. So kannst du während deines Studiums und nach der Arbeitszeit sportlich fit und aktiv bleiben.
Neben Klassikern wie Aerobic, Bauch Beine Po, Yoga oder Zumba sind auch neue Trendsportarten im Sportprogramm vertreten. Neuere Kursformate wie Jumping Fitness oder Full Body Workout begeistern bereits seit einigen Semestern die Studierenden der Hochschule RheinMain. Das Team vom Hochschulsport ist jedoch stets bemüht das Sportprogramm weiter zu entwickeln und nach den Wünschen der Studierenden auszubauen. Ganz neu dabei in diesem Semester sind deswegen unter anderem Kursangebote wie z.B. Flamenco, Selbstbehauptung.
Sollte das Sportprogramm neugierig machen, gibt es nur eines: schnellstens mitmachen und auf geht's in ein spannendes und abwechslungsreiches, vielleicht auch schweißtreibendes, vor allem aber "bewegtes" Semester.
Anmeldung
Eine verbindliche Anmeldung für alle Kurse erfolgt online über das Sportprogramm A-Z unter Anmeldung und Bezahlung.
Ab Mittwoch, den 16.10.2024 können Sie sich auf unserer Hochschulsport-Webseite für ALLE Kurse des Hochschulsports im Wintersemester 2024/2025 anmelden!
Kursgebühren und Bezahlung
Die Kosten für gebührenpflichtige Kurse belaufen sich i.d.R. auf EUR 20,00 für einen 60-minütigen Kurs und EUR 30,00 für einen 90-minütigen Kurs pro Semester.
Ab sofort können die Kurse direkt online über Lastschriftverfahren bezahlt werden. Mit der Kursbuchung ist die Bezahlung per Lastschriftverfahren verbunden. Bitte dazu auch die AGBs beachten.
Schnupperwoche
Da in der ersten Semesterwoche so viele Termine und Erstibegrüßungen bei euch stattfinden, verzichten wir auf die Schnupperwoche. Ein Kurswechsel ist nur in den ersten beiden Kurswochen nach Rücksprache mit dem Hochschulsport-Team möglich. Für eine Umbuchungen bitte eine E-Mail an hochschulsport@hs-rm.de schreiben.
Teilnahmeticket
Das Teilnahmeticket, das ihr am Ende der Anmeldung ausgestellt bekommt, berechtigt Euch zur Kursteilnahme. Bitte ausdrucken oder als PDF auf dem Smartphone abspeichern und bei den Kursen mit Euch führen.
Termine und Hallenöffnungszeiten
Das Sportprogramm für das Wintersemester 2024/2025 gilt vom 21. Oktober 2024 bis zum 31. Januar 2025.
Viele unserer Kurse finden in städtischen oder kreiseigenen Sporthallen statt, die in den hessischen Schulferien nicht zur Verfügung stehen.
Feedback
Wenn dir am Hochschulsport etwas nicht gefällt oder du Wünsche hast, wende dich bitte direkt an das Hochschulsportbüro. Dieses ist in seinem Bemühen, den Hochschulsport den Bedürfnissen aller Hochschulangehörigen anzupassen, für jede Anregung dankbar.
Sportprogramm Wintersemester 2024/2025
01. Oktober 2024 ; Veröffentlichung des neuen Sportprogramms für das WiSe 2024/2025 |
16. Oktober 2024 ; Start der Online-Anmeldung für alle Kurse und Bezahlung der Kursgebühr per Lastschriftverfahren |
21. Oktober 2024 ; Offizieller Beginn des Sportprogramms im Wintersemester 2024/2025/ Beginn der Hochschulsport-Kurse |
21. Oktober 2024 ; Start der Online-Anmeldung für Gäste |
06. November 2024 ; Beginn Lastschriftverfahren |
21. Oktober 2024 - 31. Januar 2025; Sportprogramm Wintersemester 2024/2025 |
Hier geht es zum aktuellen Programm des Hochschulsports.
Ab 01.10.2024 ist das neue Sportprogramm online einsehbar.
Ab 16.10.2024 könnt ihr euch an dieser Stelle für ALLE Online-Kurse des Hochschulsports im Sommersemester 2024 unter Sportprogramm A-Z anmelden und per Lastschriftverfahren den gewählten Kurs auch direkt bezahlen. Mit der Kursbuchung ist die Bezahlung per Lastschriftverfahren verbunden.
Die Preise verstehen sich pro Kurs für Studierende/Mitarbeiter/Gäste. Bitte dazu auch die AGBs beachten.
Viel Spaß beim Stöbern, Aussuchen und Mitmachen!
Welcher Kurs passt in meinen Stundenplan?
Schaut einfach mal in der aktuellen Wochenübersicht oder nutzt die Kursprogrammsuche.
Für die Sportkurse können Sie sich hier anmelden.
Als Partnerhochschule des Spitzensports (in Kooperation mit dem Olympiastützpunkt Hessen und dem Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband) unterstützt die Hochschule RheinMain Studierende, die auf Wettkampfniveau Sport treiben, mit einer möglichst flexiblen Studienplanung, nimmt Rücksicht auf Fehlzeiten aufgrund von Wettkämpfen und Meisterschaften und stellt den Sportler:innen mit Meike Kaltenbach und Johanna Kreutzer vom Hochschulsport kompetente Ansprechpartner:innen für alle Fragen der Vereinbarkeit von Studium und Sport zur Seite. Außerdem fungiert in jedem Fachbereich ein/e Professor:in als Tutor:in für die Leistungssportler:innen.
In der Serie „Spitzensport und Studium“ stellen wir genau diese Studierenden unserer Hochschule vor, die neben dem Studium viel Zeit in den Sport investieren und dort national wie international Erfolge feiern.
- Lena Bauer - Rollkunstlauf
- Richard Braunberger - Schwimmen
- Gregor Buchholz - Triathlon
- Lennart Genz - Weitsprung
- Nina Haag - Kanurennsport
- Lukas Matzerath - Schwimmen
- Sjoeke Nüsken - Fußball
- Lisa Plötz - Kanumarathon
- Frieder Scheuschner - Leichtathletik
- Johannes Schmitz - Schwimmen
- Markus Seifert - Judo
- Lara Tornow - Sprint
- Marc Tortell - Langsprint
- Johanna Tripp - Sportschießen
- Elena Kull & Maya Mehle - Faustball
- Annika Weber - Rudern
- Jennifer Weißenberger - Segeln
Kooperation mit der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung
Seit dem Wintersemester 2015/16 gehen die Hochschule RheinMain und die Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV) gemeinsame Wege. Die Kooperation beinhaltet ein gemeinsames Sportprogramm, die gemeinsame Nutzung von Sportstätten und Wettkampfgemeinschaften bei Pokal- und Turnierwettkämpfen. Ziel der Kooperation ist es bessere Bedingungen für studierende Sportler und die Ausrichtung von Hochschulmeisterschaften zu schaffen.
Partnerhochschule des Spitzensports
Als erste Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hessen unterzeichnete die Hochschule RheinMain die Kooperationsvereinbarung "PartnerHochschulen des Spitzensports" mit den beiden Kooperationspartnern, dem Olympiastützpunkt Hessen im Landessportbund Hessen e.V. und dem Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband (adh).
Ziel dieser Vereinbarung ist es, studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern zeitgleich eine sportliche Karriere und eine akademische Ausbildung zu ermöglichen. Organisatorische Probleme im Studium aufgrund ihres sportlichen Engagements sollten dabei soweit wie möglich ausgeglichen werden.
Zur Kooperationsvereinbarung (PDF 103 KB)
Entschließung des Deutschen Bundestages zur Förderung des Spitzensports an den Hochschulen (PDF 87 KB)
Spitzensport und Hochschulstudium (PDF 215 KB) - Gemeinsame Erklärung von Kultusministerkonferenz, Sportministerkonferenz, Deutschem Olympischen Sportbund und Hochschulrektorenkonferenz
Unsere sportlichen Kooperationen
Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband
Der Allgemeine Deutsche Hochschulsportverband (adh) ist der 1948 gegründete Dachverband des Hochschulsports in Deutschland. Ihm gehören über 190 Mitgliedshochschulen an. Der adh vertritt damit ca. 2,4 Millionen sporttreibende Hochschulangehörige. Studierende und Bedienstete aller deutschen Hochschulen können an den vom adh organisierten Sportwettkämpfen (Deutsche Hochschulmeisterschaften, Deutscher Hochschulpokal, adh-Open etc.) teilnehmen. Der adh nominiert die Sportler, die an Studierendenweltmeisterschaften, der Universiade und an Europäischen Hochschulmeisterschaften teilnehmen.
Aktuelle Wettkampf- und Bildungsveranstaltungen des adh:
Nationaler Wettkampfsport
Seminare - Workshops - Fortbildungen
Deutscher Olympischer Sportbund
Der Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) vertritt die Interessen seiner Mitgliedsverbände gegenüber Bund, Ländern und Gemeinden und in allen gesellschaftspolitischen und kulturellen Bereichen. Dazu gehört die Zusammenarbeit mit gesellschaftspolitischen Institutionen wie Kirchen, Parteien, Wohlfahrtsverbänden, kulturellen Einrichtungen, Gewerkschaften und Wirtschaftsorganisationen.
Duale Karriere im Spitzensport
Landessportbund Hessen
Der Landessportbund Hessen (lsb h) ist die Vereinigung aller hessischen Sportvereine und -verbände mit insgesamt mehr als 2,1 Mio. Mitgliedern. Er vertritt als Dachorganisation der über 7.800 Sportvereine, die ein flächendeckendes Sportangebot garantieren, die Interessen des Sports in Hessen.
Wir danken folgenden Sportvereinen und Clubs für Ihre Unterstützung:
- VFB Westend Wiesbaden
- Judo-Club Wiesbaden 1922 e.V.
- Golfpark Idstein e.V.
- Greenletics
- Papillon Flugschulen Wasserkuppe
- UniTanz Rock'n' Roll
- UniTennis Mainz
- Rasensportclub Wiesbaden - Hockey
- Rüsselsheimer Ruder-Klub 08 e.V. - Hockey
- Schützenverein Burgfalken e.V. - Bogenschießen
- Studisurf
- TG 1862 e.V. Rüsselsheim - Volleyball
- TV 1890 e.V. Rüsselsheim/Hassloch - Segeln
- VC Wiesbaden
Teilnahmebedingungen für das Kursangebot des Allgemeinen Hochschulsports der Hochschule RheinMain
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Teilnahmebedingungen am Kursangebot des Hochschulsports der Hochschule RheinMain University of Applied Sciences Wiesbaden Rüsselsheim, Kurt-Schumacher-Ring 18, 65197 Wiesbaden (nachfolgend HSRM).
Mit der Anmeldung zum Hochschulsportangebot oder der Teilnahme am Hochschulsport erkennt der/die Teilnehmende die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
1. Teilnahmeberechtigung
a. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder (Studierende und Beschäftigte)
- der HSRM und
- der nachfolgend genannten kooperierenden Hochschulen
- Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Saarstr. 21, 55122 Mainz,
- Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit, Schönbergstraße 100, 65199 Wiesbaden
b. In Ausnahmefällen und soweit es die Kapazität des Hochschulsportangebots erlaubt, können auch Gäste, also Nichtmitglieder der oben genannten Hochschulen, als Teilnehmer zugelassen werden.
c. Für die Teilnahme an den Angeboten ist ein Entgelt zu zahlen. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der Zugehörigkeit des Teilnehmenden zu einer der folgenden Statusgruppen:
- Studierende der HSRM, der HöMS Wiesbaden und der JGU Mainz
- Beschäftigte der HSRM
- Personen, die keiner der oben genannten Statusgruppen zuzuordnen sind.
2. Allgemeine Teilnahmebestimmungen
- Der Zutritt zu allen Räumen und Sportstätten, die bei Hochschulsportangeboten genutzt werden, ist im Rahmen des Hochschulsports nur teilnahmeberechtigten Personen gestattet.
- Die Hallen dürfen nur in sauberen Hallenschuhen mit nicht färbender Sohle betreten werden, die ausschließlich in Sporthallen benutzt werden. Für sämtliche Außensportarten gelten weitere Vorschriften bezüglich des Schuhwerks, die in den jeweiligen Benutzungsordnungen aufgeführt sind. Bei den Kursangeboten ist geeignete und dem Rahmen angemessene Kleidung zu tragen. Diesbezügliche Hinweise in den jeweiligen Kursbeschreibungen sind zu beachten.
- Das Fotografieren oder Filmen von Übungsleitenden und Teilnehmenden in Veranstaltungen des Hochschulsports ist grundsätzlich untersagt. Entsprechende Aufnahmen sind nur nach vorheriger Rücksprache mit der Hochschulsportleitung und mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen zulässig.
- Der Hochschulsport der HSRM ist berechtigt, während der Veranstaltungen Fotos und Filmaufnahmen anzufertigen. Die Fotos und Filmaufnahmen dürfen zeitlich, räumlich, sachlich und inhaltlich unbeschränkt vom Hochschulsport der HSRM veröffentlicht werden. Teilnehmende treten dabei die Rechte am Bild an den Hochschulsport der HSRM ab.
- Das Mitführen von Tieren bei Hochschulsportangeboten ist grundsätzlich verboten.
- Für die Nutzung aller Sportstätten gelten ferner die Benutzungsordnungen der jeweiligen Anlage, die Regelungen zur sachgerechten und zweckbestimmten Nutzung enthalten. Die Benutzungsordnungen sind verbindlich.
- Den Anweisungen der Übungsleiter/innen sowie anderen das Hausrecht ausübenden Personen ist Folge zu leisten. Alle Verhaltensweisen sind zu unterlassen, die dem ordnungsgemäßen Ablauf von Hochschulsportangeboten zuwiderlaufen, andere stören oder eine Gefährdung für Personen, Gebäude oder Sachen darstellen können.
3. Anmeldung für alle Kurse im Sportprogramm
a. Die verbindliche Anmeldung für ALLE Kurse ist seit 2018 nur noch online über die Homepage des Hochschulsports der Hochschule RheinMain möglich. Detaillierte Informationen zu den Kursen können unter "Programm A-Z" eingesehen werden.
b. Für alle Hochschulsportangebote gelten begrenzte Teilnehmerzahlen. Eine Anmeldung zu einem Hochschulsportangebot ist für alle Kurse erforderlich. Jedes Angebot ist mit einer Kurs-Nr. versehen und muss unter dieser einzeln über das Online-Anmeldeportal des Hochschulsports gebucht werden.
Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahlen stellt die Anmeldung lediglich ein Angebot an die HSRM zum Abschluss eines Vertrages dar. Die HSRM nimmt dieses Angebot bei entsprechender Kapazität an, indem sie der/dem Teilnehmenden eine automatische Bestätigungs-E-Mail zusendet. Hierdurch entsteht eine verbindliche Vereinbarung zwischen der HSRM und der/dem Teilnehmenden.
c. Persönliches Erscheinen der/des Teilnehmenden mit Berechtigungsnachweis zum ersten Kurstermin ist Pflicht. Erfolgt dies nicht, wird der Platz im Kurs freigegeben. Dies gilt entsprechend für Exkursions-Vorbesprechungen.
Auch zu allen weiteren Kursterminen ist stets ein Berechtigungsnachweis mitzubringen:
Dieser erfolgt über das ausgedruckte Teilnahmeticket, in Verbindung mit dem Studiausweis und einem gültigen Lichtbildausweis. Das Teilnahmeticket wird am Ende der erfolgreichen Kursanmeldung online angezeigt. Es kann ausgedruckt mitgeführt oder als PDF auf dem Smartphone runtergeladen werden.
d. Bei unregelmäßiger Teilnahme oder unentschuldigtem Fehlen behält sich der Hochschulsport vor, die Anmeldung zu stornieren und erneut frei zu geben.
e. Das Teilnahmeticket ist nicht übertragbar.
f. Bei Kontrollen durch das Personal des Hochschulsports sowie anderen das Hausrecht ausübenden Personen ist dieser Berechtigungsnachweis vorzulegen. Personen, die sich nicht entsprechend ausweisen können, wird die Teilnahme am Kurs und der Zutritt zu den Sportstätten verweigert.
4. Kosten
a. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich im Lastschriftverfahren (erfolgt 3 Wochen nach Kursbeginn). Mit der Anmeldung ermächtigt die oder der Teilnehmende den Hochschulsport der HSRM widerruflich, das Entgelt für das jeweils gebuchte Angebot einzuziehen. Sollte die Bezahlung nicht erfolgen können, wird die Anmeldung storniert und dem Teilnehmenden damit die Teilnahmeberechtigung entzogen. Hieraus entstehende Kosten für die Rücklastschrift sind vom Teilnehmenden zu tragen. Sollte die Lastschrift aufgrund fehlender Kontendeckung oder Angabe falscher Kontaktdaten nicht möglich sein, sind die hieraus entstehenden Kosten in Höhe von mindestens 8,50 Euro vom Teilnehmenden zu tragen.
b. Mit der Anmeldung eines Kurses verpflichtet sich die/der Teilnehmende zur Zahlung der in der Kursbeschreibung angegebenen Kursgebühr entsprechend den Angaben der Bestätigungs- E-Mail (Zahlungsort, Zahlungsfrist, …).
5. Rücktritt der/des Teilnehmenden
a. Ein Anspruch auf Rücktritt von der Vereinbarung seitens der/des Teilnehmenden besteht grundsätzlich nicht.
b. Bei einem Rücktritt vor Kursbeginn kann in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung gegenüber dem Hochschulsport die Kursgebühr entsprechend der Erstattungsregelungen (s. Ziffer 6 dieses Vertrages) erstattet werden.
c. Der Rücktritt muss stets schriftlich gegenüber dem Hochschulsport (hochschulsport@hs-rm.de) geltend gemacht werden. Entscheidend für die Fristberechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Hochschulsport.
6. Erstattungsregelungen
a. Allgemeine Erstattungsregelungen
- Ab 14 Tage vor Kursbeginn: 70%
- Ab 7 Tage vor Kursbeginn: 50%
- Später als 7 Tage vor Kursbeginn: 20%
- Nach Beginn eines gebuchten Kurses: 0%
b. Erstattungsregelungen für Sport-Exkursionen und "feel connected & get in motion" - Angebote
- Ab 6 Wochen vor Exkursionsbeginn: 70%
- Ab 3 Wochen vor Exkursionsbeginn: 50%
- Ab 2 Wochen vor Exkursionsbeginn: 20%
- Ab 1 Woche vor Exkursionsbeginn: 0%
c. Die Kursgebühr kann jeweils bis zu 100% erstattet werden, sofern die vom Kurs zurücktretende Person vor Beginn des Kurses eine dritte teilnahmeberechtigte Person zur verbindlichen Übernahme des entsprechenden Angebots (und der damit verbundenen Kosten) veranlasst oder der durch Rücktritt frei gewordene Platz über den Hochschulsport einem/einer anderen Teilnahmeberechtigten vermittelt werden kann.
d. In begründeten Ausnahmefällen ist bis zwei Wochen nach Beginn des Kurses ein Rücktritt vom Vertrag unter Vorlage entsprechender Nachweise (z.B. ärztliches Attest) möglich, insbesondere bei Verletzung der/des Teilnehmenden, die sie/ihn an der Kursteilnahme hindern. Der Kursbeitrag wird in diesem Fall zu 100% erstattet.
e. Rückzahlungen erfolgen grundsätzlich erst nach Abschluss des Kurses.
f. Bei jeglichem Rücktritt wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00 fällig, die mit der zurückzuerstattenden Kursgebühr aufgerechnet wird.
g. Werden Hochschulsportangebote unter Einbindung von Kooperationspartnern realisiert, kommen die in den Geschäftsbedingungen der jeweils beteiligten Kooperationspartner festgelegten Stornoregelungen zur Anwendung, wenn damit niedrigere Ersatzleistungsansprüche verknüpft sind als durch Anwendung der oben aufgeführten Regelungen.
7. Umbuchung
Ein Anspruch der/des Teilnehmenden auf Umbuchung des gewählten Kurses nach Vertragsschluss/ Zusendung der Bestätigungs-E-Mail besteht nicht. Der Wechsel von einem Kurs zu einem anderen ist nur über den Weg des Rücktritts von einem Kurs entsprechend den Regelungen der Ziffer 5 dieses Vertrages und einer im üblichen Verfahrensweg durchzuführenden Buchung des gewünschten Kurses möglich.
8. Kursausfall bzw. -absage
a. Alle Kurse des Hochschulsports werden grundsätzlich nur durchgeführt, wenn die vorgeschriebene Mindestzahl von 8 Teilnehmenden erreicht wird. Ausnahmen können von den Verantwortlichen des Hochschulsports genehmigt werden. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, wird der Kurs ersatzlos abgesagt oder mit anderen Kursen vom Hochschulsport zusammengelegt. In diesen Fällen können Teilnehmende einen anderen Kurs ihrer Wahl im laufenden Programm belegen, sofern noch freie Kapazitäten verfügbar sind oder vom gebuchten Kurs zurückzutreten. Bereits gezahlte Kursgebühren werden dann zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
b. Angekündigte Veranstaltungen können ohne Anspruch auf Ersatzleistung aus folgenden Gründen ausfallen:
- der Kurstag fällt auf einen Feiertag oder in eine vorlesungsfreie Zeit,
- die Kursleitung ist verhindert und dem Hochschulsport gelingt es nicht kurzfristig eine qualifizierte Vertretung zu finden,
- Störungen des Betriebsablaufes (durch Bauarbeiten, Reparaturen, etc.),
- die jeweilige Sportstätte ist durch Wettkämpfe, Turniere, Fortbildungen oder andere Veranstaltungen belegt,
- abweichender Betriebszeiten in externen Gebäuden (z.B. kein Betrieb in Schulsporthallen in den Schulferien)
- Witterungsbedingungen sowie
- höherer Gewalt.
Der Ausfall eines Termins führt zu keinen Regressansprüchen gegen die HSRM.
9. Versicherung
Allen Teilnehmenden am Hochschulsport wird empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung zur Deckung von Ansprüchen aus Personen- oder Sachschäden Dritter abzuschließen. Außerdem wird insbesondere Teilnehmenden, die nicht der gesetzlichen Unfallversicherung unterfallen, empfohlen für eine entsprechende und ggf. weitergehende Absicherung (z.B. Haft-, Unfall- und Krankenversicherung) selbst Sorge zu tragen. Für die Teilnahme an Sporttouren wird zusätzlich der Abschluss einer Reiserücktritts-, Reisekranken-, Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Der gewählte Versicherungsschutz sollte die Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten umfassen.
a. Immatrikulierte Studierende der HSRM sind in die gesetzliche Unfallversicherung (UKH) einbezogen, soweit sie sich ernstlich an der HSRM aus- oder weiterbilden. Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht bei Unfällen, die Studierende in ursächlichem Zusammenhang mit dem Besuch der Hochschule erleiden. Hierunter fallen im Zusammenhang mit dem Hochschulsport nur der Besuch der offiziellen Kurse des Allgemeinen Hochschulsports der HSRM und der kooperierenden Hochschulen und Kurseinheiten von kooperierenden Vereinen, welche innerhalb des organisierten Übungsbetriebes des Hochschulsports während festgesetzter Zeiten und unter Leitung eines/einer bestellten Übungsleitenden stattfinden sowie die Teilnahme an offiziellen Wettkämpfen der Hochschule RheinMain. Für den freien Übungs- und Spielbetrieb besteht kein Versicherungsschutz. Ein weitergehender Versicherungsschutz besteht nicht. Unfallmeldungen sind unverzüglich mittels Formblatt (erhältlich im Hochschulsportbüro) an das Studentensekretariat zu richten.
b. Studierende und Bedienstete der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung genießen bei den Veranstaltungen des Hochschulsports nur den für sie im privaten Bereich bestehenden Versicherungsschutz.
c. Beamtinnen/Beamte und Beschäftigte der HSRM genießen als Teilnehmende am Allgemeinen Hochschulsport nur den für sie im privaten Bereich bestehenden Versicherungsschutz. Denn Beschäftigte unterfallen dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz nur, soweit sie einen Arbeitsunfall erleiden und Beamtinnen/Beamten haben nur einen Anspruch auf Unfallfürsorge soweit sie einen Dienstunfall erleiden. Sportunfälle im Rahmen des Hochschulsports gelten in der Regel weder als Arbeits- noch als Dienstunfall. Es besteht daher bei Sportunfällen im Rahmen des Hochschulsports weder ein Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung noch ein Anspruch auf Unfallfürsorge.
d. Gäste, die am Hochschulsport teilnehmen, sind nicht gesetzlich unfallversichert.
10. Haftung
a. Schadensersatzansprüche gegen die HSRM bestehen im Rahmen des Hochschulsportangebotes nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Schadenshaftung durch die HSRM, die kooperierenden Hochschulen, deren Mitglieder oder gegen Übungsleitende ist ausgeschlossen.
b. Bei Diebstählen, Sachschäden und anderweitigen Schäden in den vom Hochschulsport genutzten Sportanlagen übernimmt die HSRM keine Haftung. Die Teilnehmer werden aufgefordert, keine Wertsachen mit in die Sportanlagen zu nehmen.
11. Unfall
Im Rahmen der regulären Hochschulsportveranstaltungen sind alle Studierenden bei der Unfallkasse Hessen versichert. Im Falle eines Unfalls gilt es zunächst, die ärztliche Versorgung sicherzustellen. Unmittelbar danach muss eine Unfallmeldung ausgefüllt werden, die Ihr beim Hochschulsport oder im Studierendensekretariat einreicht.
Datenschutzerklärung
Die im Anmeldeformular eingegebenen Daten werden zum Zweck der Anfrage gespeichert. Die Hochschule verpflichtet sich, diese Daten ausschließlich für die Bearbeitung der oben angegebenen Anfrage zu verwenden. Detaillierte Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung
Was du schon immer wissen wolltest, auf einen Blick:
1. Wer darf am Hochschulsport teilnehmen?
- Der Hochschulsport richtet sich an alle Studierende, Mitarbeitende und Lehrende der HSRM. Zusätzlich ist die Teilnahme für Studierende der HöMS und der JGU Mainz aufgrund einer Kooperation möglich. Soweit es die Kapazität des Hochschulsportangebots erlaubt, können auch Gäste, also Nichtmitglieder der oben genannten Hochschulen, als Teilnehmende zugelassen werden.
- Personen, die keinen Nachweis über die Buchung haben, dürfen nicht am Kurs teilnehmen.
2. Wie kann ich mich für einen Kurs anmelden?
- Die Anmeldung für die Kurse erfolgt ausschließlich über unsere Website. Für die Anmeldung werden personenbezogene Daten erhoben, die nur zum Zweck der Kursorganisation verwendet werden. Studierende der HSRM, der HöMS oder der JGU Mainz müssen ihre Matrikelnummer angeben, damit der Studierendenstatus verifiziert werden kann. Zum ersten Kurstermin muss ein Berechtigungsausweis in Form des Teilnahmetickets in Verbindung mit dem Studiausweis und einem gültigen Lichtbildausweis erfolgen.
- Bei Fragen oder Problemen im Zuge der Kursanmeldung steht das Team des Hochschulsports gerne zur Verfügung. Zur Anmeldung.
3. Was kostet ein Hochschulsport-Kurs?
- Für die Teilnahme an den Präsenzkursen ist ein Kursbeitrag fällig, der bei jedem Angebot gesondert aufgeführt ist. Der aufgeführte Preis fällt einmalig für die Teilnahme am gewählten Sportkurs im gesamten Zeitraum an.
- Die Preisstaffelung ist wie folgt:
- 10 €/Semester für Mannschaftssport
- 20 €/Semester für 60-minütige Fitnesskurse
- 30 €/Semester für 90-minütige Fitnesskurse
- 50 €/Semester für Boulderkurse
- Preise für einzelne Kurse können variieren.
4. Wie werden die Kursgebühren entrichtet?
- Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Lastschriftverfahren nach erfolgter verbindlicher Anmeldung. Die Kursgebühr wird einmalig zum Anfang des jeweils aktuellen Kurszeitraums eingezogen.
- Sollte die Bezahlung nicht erfolgen können, wird die Anmeldung storniert und die zuvor ausgestellte Teilnahmeberechtigung entzogen. Hieraus entstehende Kosten für die Rücklastschrift sind vom Teilnehmenden zu tragen. Gleiches gilt bei einem fehlerhaften Lastschriftverfahren aufgrund fehlender Kontendeckung oder Angabe falscher Kontaktdaten. Die dadurch entstehenden Kosten in Höhe von mindestens 8,50 Euro sind vom Teilnehmenden zu tragen.
5. Kann ich meinen Kurs stornieren?
- Ein Rücktritt nach erfolgter Buchung ist nur bedingt möglich. Nach Kursbeginn ist eine Erstattung der Kursgebühren nicht mehr möglich. Einzelheiten dazu sind den AGBs zu entnehmen.
- Bei jeglichem Rücktritt wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 5,00 fällig, die mit der zurückzuerstattenden Kursgebühr aufgerechnet wird.
- Bei unentschuldigtem Fehlen behält sich das Team des Hochschulsports vor, die Person für das restliche Semester sowie für das folgende Semester für jegliche Angebote des Hochschulsports zu sperren.
- Bei Hochschulsportangeboten von Kooperationspartnern gelten die in den Geschäftsbedingungen der jeweils beteiligten Kooperationspartner festgelegten Stornoregelungen zur Anwendung, wenn damit niedrigere Ersatzleistungsansprüche verknüpft sind als durch Anwendung der oben aufgeführten Regelungen.
6. Wie bekomme ich kurzfristige Änderungen und Ausfälle von Kursen mit? Wie kann ich die Kursleitung erreichen?
- Kurzfristige Änderungen zu den Kursen oder Kursausfälle werden durch die jeweilige Kursleitung direkt an alle Teilnehmenden an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse kommuniziert.
- per E-Mail, siehe Kursleiter-Formular.
7. Kann ich auch nach Kursbeginn zum laufenden Kurs dazustoßen?
- Sofern noch freie Kapazitäten verfügbar sind, können Kurse regulär über unsere Website gebucht werden. Ein Anspruch auf eine reduzierte Kursgebühr besteht dabei nicht.
8. Kann ich für ein Probetraining in den Kurs kommen?
- Ein Probetraining ist nicht möglich. Alle Kurse sind ab dem ersten Kurstermin anmeldepflichtig! Ein Kurswechsel ist nur in den ersten beiden Kurswochen nach Rücksprache mit dem Hochschulsport-Team möglich. Für eine Umbuchungen bitte eine E-Mail schreiben.
- Dies gilt nicht für Kurse von externen Partnern (Ballett, Aikido, ...).
9. Versicherung / Unfälle
- Im Rahmen der regulären Hochschulsportveranstaltungen sind alle Studierenden bei der Unfallkasse Hessen versichert. Voraussetzung hierfür ist eine Anmeldung für den Kurs. Im Falle eines Unfalls gilt es zunächst, die ärztliche Versorgung sicherzustellen. Unmittelbar danach muss eine Unfallmeldung ausgefüllt werden, die beim Hochschulsport oder im Studierendensekretariat eingereicht werden muss.
10. Warum muss ich meine Emailadresse hinterlegen?
- Um aktuelle Informationen über die Kurse erhalten zu können, benötigen wir eine E-Mail-Adresse. Die E-Mail-Adresse sowie weitere Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Kursverwaltung verwedet.
11. Wer haftet bei Diebstahl oder Beschädigung?
- Schadensersatzansprüche gegen die HSRM bestehen im Rahmen des Hochschulsportangebotes nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Schadenshaftung durch die HSRM, die kooperierenden Hochschulen, deren Mitglieder oder gegen Übungsleitende ist ausgeschlossen.
- Bei Diebstählen, Sachschäden und anderweitigen Schäden in den vom Hochschulsport genutzten Sportanlagen übernimmt die HSRM keine Haftung. Die Teilnehmer werden aufgefordert, keine Wertsachen mit in die Sportanlagen zu nehmen.
12. Muss ich etwas zum Kurs mitbringen?
- Da jeder Kurs andere Materialien verwendet, wird sich die Kursleitung am Anfang des Kurses mit einer Liste der mitzubringenden Materialien melden. Generell bitte immer in geeigneter Sportkleidung zum Kurs erscheinen.
13. Wo muss ich melden, wenn ich an einer Meisterschaft teilnehmen möchte?
- Du möchtest an Deutschen Hochschulmeisterschaften (DHM), an adh-Open oder anderen nationalen Wettkämpfen teilnehmen oder du bist Mitglied einer Sportmannschaft, die gerne an Studierendenwettbewerben teilnehmen möchte? Dann melde dich beim Team des Hochschulsports.
14. Du hast immer noch eine offene Frage?
- Dann melde dich bei uns.
Für alle weiteren Infos und Fragen können Sie sich gerne an uns wenden:
Telefon: 49 611 9495-1580 oder -1582 Handy: +49 171 9976410
Kurt-Schumacher-Ring 18, 65197 Wiesbaden I Gebäude C - Raum 2.04
Leiterin Hochschulsport
Dipl.-Sportwiss. Meike Kaltenbach
E-Mail: Meike.Kaltenbach(at)hs-rm.de
Mitarbeiter:innen
Johanna Kreutzer
Mitarbeiterin Hochschulsport
E-Mail: Johanna.Kreutzer(at)hs-rm.de
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Studentische Hilfskraft
E-Mail: -