GREMIENWAHLEN 2024/2025
Stimmabgabe Online
Gremienwahlen vom 10. Dezember 2024, 10:00 Uhr bis 18. Dezember 2024, 13:00 Uhr
An der Hochschule RheinMain sind im Wintersemester 2024/2025 die Mitglieder folgender Gremien zu wählen:
- Senat
- Fachbereichsräte
- Studierendenparlament
- Fachschaftsräte
Wahlzeitraum
- Beginn: Dienstag, 10. Dezember 2024, 10:00 Uhr
- Ende: Mittwoch, 18. Dezember 2024, 13:00 Uhr
Form der Wahl / Stimmabgabe
- Die Gremienwahlen werden als Online-Wahlen durchgeführt. Das heißt, die Stimmabgabe ist grundsätzlich über jedes internetfähige Endgerät möglich.
- Die Wähler:innen werden rechtzeitig über das Prozedere und die Einzelheiten zur Stimmabgabe per E-Mail an die dienstlichen/studentischen Hochschul-E-Mail-Adressen durch das Wahlbüro informiert.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind im Wintersemester 2024/2025 alle Mitgliedergruppen der Hochschule RheinMain.
Für die Wahl ihrer Vertretung in den Gremien bilden je eine Gruppe:
- die Professor:innen (Professorengruppe) gem. § 37 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 Hessisches Hochschulgesetz (HessHG)
- die Studierenden gem. § 37 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 7 HessHG i.V.m. § 18 der Grundordnung der Hochschule RheinMain
- die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter:innen, die Lehrkräfte für besondere Aufgaben, die Beschäftigten nach § 82 Abs. 2 HessHG sowie die nach § 29 Abs. 4 HessHG immatrikulierten Doktorand:innen sowie die zur Promotion Zugelassenen (wissenschaftliche Mitglieder) gem. § 37 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 7 HessHG i.V.m. § 18 der Grundordnung der Hochschule RheinMain
- die Mitarbeiter:innen aus den Bereichen Verwaltung und Technik einschließlich der Angehörigen des Bibliothekdienstes und der nichtärztlichen Fachberufe des Gesundheitswesens (administrativ-technische Mitglieder) gem. § 37 Abs. 3 Nr. 4 HessHG
Somit sind wahlberechtigt:
Für die Wahlen zum Senat:
- Alle Mitglieder der Hochschule RheinMain
Für die Wahlen zu den Fachbereichsräten:
- Die Mitglieder der Professorengruppe, deren Stelle dem jeweiligen Fachbereich zugeordnet ist
- Die Studierenden des jeweiligen Fachbereiches
- Die wissenschaftlichen Mitglieder des jeweiligen Fachbereiches
- Die administrativ-technischen Mitglieder des jeweiligen Fachbereiches
Für die Wahlen zum Studierendenparlament:
- Alle Studierenden der Hochschule RheinMain
Für die Wahlen zu den Fachschaftsräten:
- Die Studierenden des jeweiligen Fachbereiches
Auf § 3 der Wahlordnung der Hochschule RheinMain und § 3 der Wahlordnung der Studierendenschaft der Hochschule RheinMain wird insbesondere verwiesen.
Wahlvorschläge (Vorschlagslisten)
Die Vordrucke für die Vorschlagslisten für die einzelnen Gremien finden Sie hier:
Senat
- Gruppe der Professor:innen
- Gruppe der Studierenden
- Gruppe der wissenschaftlichen Mitglieder
- Gruppe der administrativ-technischen Mitglieder
Fachbereichsrat
- Gruppe der Professor:innen
- Gruppe der Studierenden
- Gruppe der wissenschaftlichen Mitglieder
- Gruppe der administrativ-technischen Mitglieder
Studierendenparlament
Fachschaftsrat
Die Wahlvorschläge (Vorschlagslisten) sind vom Dienstag, 15. Oktober 2024 bis zum Mittwoch, 06. November 2024, 12:00 Uhr auf den vom Wahlbüro bereitgestellten Vordrucken bei folgenden Stellen innerhalb der allgemeinen Dienststunden (diese sind jeweils vorher zu erfragen) einzureichen:
Für die Wahlen zum Senat:
Wahlbüro, Wiesbaden, Campus Unter den Eichen, Gebäude F, Officio I, 2.OG, Raum 73 (Justitiariat)
Für die Wahlen zu den Fachbereichsräten:
Wahlbüro, Wiesbaden, Campus Unter den Eichen, Gebäude F, Officio I, 2.OG, Raum 73 (Justitiariat)
oder
Dekanat des jeweiligen Fachbereichs:
- Architektur und Bauingenieurwesen: Campus Kurt-Schumacher Ring, Dekanat, Gebäude D, Raum 128/129
- Design Informatik Medien: Campus Unter den Eichen, Dekanat, Gebäude B2, Raum E 10
- Ingenieurwissenschaften: Campus Rüsselsheim, Dekanat, Gebäude A, Raum A023
- Sozialwesen: Campus Kurt-Schumacher-Ring, Dekanat, ServicePoint Sozialwesen, Gebäude E, Raum 206
- Wiesbaden Business School: Campus Bleichstraße, Dekanat, Eugen-Schmalenbach-Haus, Raum A 2.10
Für die Wahlen zum Studierendenparlament und den Fachschaftsräten:
Wahlausschuss der Studierendenschaft (beim AStA, Campus Kurt-Schumacher-Ring, Gebäude A, Raum 109 oder Campus Rüsselsheim, Gebäude E, Raum E02)
Die Wahlvorschläge (Vorschlagslisten) können innerhalb der Einreichungsfrist auch digitalisiert im pdf-Format, jpg-Format, tiff-Format, png-Format oder gif-Format per E-Mail von den jeweiligen dienstlichen/studentischen Hochschul-E-Mail-Adressen an die jeweils nachfolgend aufgelisteten E-Mail-Adressen gesendet/eingereicht werden. Andere Formate sind nicht zulässig. Für die digitale Einreichung der Wahlvorschläge (Vorschlagslisten) sind auch hier die vom Wahlbüro bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Bitte beachten Sie die beiden unterschiedlichen E-Mail-Adressen für die jeweiligen Gremien. Ein Wahlvorschlag ist nur wirksam eingereicht, wenn er rechtzeitig bei der jeweils richtigen E-Mail-Adresse eingeht. Bei der digitalen Einreichung haben die Bewerber:innen ihre Einverständniserklärung (eigenhändige Unterschrift) grundsätzlich zuvor auf dem Originaldokument des dann zu digitalisierenden Wahlvorschlages zu leisten. Hierbei ist die Verwendung von Unterschriftenstempeln oder elektronisch eingesetzten oder auf sonstigem Wege elektronisch erzeugten Unterschriften nicht zulässig. E-Mails, die von privaten und sonstigen E-Mail-Adressen eingehen, stellen keine wirksame Einreichung dar und werden nicht berücksichtigt. Ein per E-Mail eingereichter Wahlvorschlag (Vorschlagsliste) ist fristgerecht eingegangen, sobald die jeweilige E-Mail bei der Empfangs-E-Mail-Adresse rechtzeitig eingegangen ist. Das Absenden der E-Mail bei der:dem Einreichenden innerhalb der Frist ist nicht ausreichend. Das Übermittlungsrisiko liegt bei der:dem Einreichenden. Die Wahlvorschläge (Vorschlagslisten) können digital an folgende E-Mail-Adressen gesendet/eingereicht werden:
- Für die Wahlen zum Senat und den Fachbereichsräten: wahlen(at) hs-rm.de
- Für die Wahlen zum Studierendenparlament und den Fachschaftsräten: stupa-wahlausschuss(at) hs-rm.de
Die vom Wahlbüro bereitgestellten Vordrucke der Wahlvorschläge (Vorschlagslisten) sind im Wahlbüro, den Fachbereichsdekanaten, beim AStA (genaue Räumlichkeiten vgl. Punkt „Wahlvorschläge“), online (www.hs-rm.de/gremienwahlen) und im Stud.IP (Veranstaltung: „Gremienwahlen der Hochschule RheinMain“) erhältlich.
Die (Form-)Vorschriften gem. § 13 der Wahlordnung der Hochschule RheinMain und § 9 der Wahlordnung der Studierendenschaft der Hochschule RheinMain bleiben unberührt und sind zu beachten. Diese sind auf den jeweiligen Vordrucken abgedruckt.
Offenlegung des Wählerverzeichnisses
- Das Wählerverzeichnis wird vom 04. bis 06. November 2024 offengelegt und sodann geschlossen.
- Die Offenlegung erfolgt während der allgemeinen Dienststunden (diese sind jeweils vorher zu erfragen) in den Fachbereichsdekanaten und im Wahlbüro (Räumlichkeiten siehe Punkt „Wahlvorschläge (Vorschlagslisten)“).
- Das Wahlrecht kann nur ausüben, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Bitte kontrollieren Sie daher im Offenlegungszeitraum, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind!
Auf § 10 der Wahlordnung der Hochschule Rhein Main und § 8 der Wahlordnung der Studierendenschaft der Hochschule RheinMain wird insbesondere verwiesen.
Weitere wichtige Hinweise und Informationen
- Es gelten die Regelungen der Wahlordnung der Hochschule RheinMain und der Wahlordnung der Studierendenschaft der Hochschule RheinMain in der jeweils gültigen Fassung.
- Bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen für die Wahlgremien soll auf die paritätische Repräsentanz der Geschlechter geachtet werden.
- Bei den Wahlen soll in den Gruppen der wissenschaftlichen und administrativ-technischen Mitglieder dafür Sorge getragen werden, dass unbefristete und befristete Beschäftigte entsprechend ihrem Anteil in der Gruppe bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen angemessen berücksichtigt werden.
- Die Frist für die Anfechtung der Wahl (Antrag Wahlprüfverfahren) beträgt zwei Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses. Die Bekanntmachung des Wahlergebnisses erfolgt in der Regel einen Tag nach der Feststellung des Wahlergebnisses, welche in der Regel unmittelbar nach Beendigung des Wahlzeitraums erfolgt.
- Bei Fragen und für weitere Informationen wenden Sie sich an das Wahlbüro:
Prisca Otto/Michael Suss, Tel.: +49 611 9495-2368 / +49 611 9495-1608, E-Mail: wahlen(at), hs-rm.de
Besuchsanschrift: Wiesbaden, Campus Unter den Eichen (Unter den Eichen 5, 65195 Wiesbaden), Gebäude F, Officio I, Justitiariat, 2. OG, Raum 73
Postanschrift: Hochschule RheinMain, Wahlbüro/Justitiariat, Postfach 3251, 65022 Wiesbaden - Die hochschulöffentliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgt durch Aushang an den dafür vorgesehenen Anschlagtafeln. Gleichzeitig werden die Wahlergebnisse im Stud.IP in der Veranstaltung: "Gremienwahlen der Hochschule RheinMain" und dort im zugehörigen Dateienordner bekannt gemacht. Sobald die Ergebnisse veröffentlicht sind, werden die Hochschulmitglieder per E-Mail an ihre Hochschul-E-Mail-Adresse darüber informiert.
- Stud.IP: Veranstaltung: "Gremienwahlen der Hochschule RheinMain" (hier werden auch die für die Wahl relevanten Mitteilungen und Beschlüsse hochschulöffentlich bekannt gegeben)
- Mitglieder des Wahlvorstandes für die Wahl zum Senat und den Fachbereichsräten: Prof. Dr. Dr. Alexander Moutchnik (Vorsitzender), Prof. Dr. Stefan Rusche, Prof. Dr. Jörg Waldschütz, Silvia Janke, Matilda Przetak, Elisabeth Mundfrom
- Mitglieder des Wahlausschusses der Studierendenschaft: Tobias Beyer (Vorsitzender), Philip Reith, Sara Kalyciok
- Wahlleiterin: Dr. Tina Klug
- Hier finden Sie einen Zeitplan mit den wichtigsten Daten und Fristen
- Hier finden Sie die Wahlbekanntmachung
Nutzen Sie Ihre Chance auf Mitbestimmung! Wir freuen uns auf Ihre Stimme!
Stand: 01.10.2024