- Sie wechseln von einer anderen Hochschule an die Hochschule RheinMain oder haben sich für einen Studiengangswechsel innerhalb unserer Hochschule entschieden? Sie haben schon eine Ausbildung absolviert oder waren/sind berufstätig? Dann ist für Sie die Frage wichtig, welche bereits erbrachten Leistungen Sie sich anerkennen oder anrechnen lassen können, um Vorlesungen und vor allem Prüfungen nicht doppelt absolvieren zu müssen. Allgemeine Information dazu finden Sie in Deutsch und in Englisch auf AN!, der Seite für Anerkennung und Anrechnung im Studium der Hochschulenrektorenkonferenz.
- Bevor Sie den Antrag auf Anerkennung/Anrechnung stellen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit der oder dem für Sie zuständigen Anerkennungsbeauftragten abzustimmen. Sie stellen den Anerkennungsantrag online in KommA - dem Anerkennungstool. Das Anerkennungsverfahren dauert in der Regel sechs Wochen.
- Eine rechtsverbindliche Anerkennung kann erst ausgesprochen werden, wenn Sie in Ihrem neuen Studiengang an der Hochschule RheinMain eingeschrieben sind. Detaillierte Informationen zum Zulassungsverfahren finden Sie auf unseren Seiten Bewerbung und Immatrikulation. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester ein anderes ist als für das erste Fachsemester.
- Sie planen ein oder mehrere Semester im Ausland und haben Fragen zur Anerkennung der dort zu erbringenden Leistungen? Dann kontaktieren Sie bitte frühzeitig das Büro für Internationales. Bereits vor dem Auslandsaufenthalt schließen Sie ein Learning Agreement mit der oder dem Anerkennungsbeauftragten Ihres Studiengangs ab. Die hier eingetragenen Leistungen werden Ihnen nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland anerkannt. Den Antrag dafür stellen Sie in KommA - dem Anerkennungstool.
- Sie haben im Ausland einen Hochschulabschluss im Bereich Soziale Arbeit erworben und möchten ihn in Deutschland anerkennen lassen? Sie haben Fragen zum Verfahren? Dann finden Sie bei der Anerkennungsstelle für ausländische Bildungsabschlüsse detaillierte Informationen.
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Allgemeiner StudierendenAusschuss (AStA)
Der AStA ist die Interessenvertretung und das ausführende Organ (Exekutive) der Studierendenschaft.
Er stellt die studentische Selbstverwaltung dar und ist sozusagen die „Regierung“ der Studierenden. Das bedeutet, er führt die laufenden Geschäfte und vertritt die Studierenden sowohl nach innen (gegenüber der Hochschulverwaltung, den Profs, Instituten und Gremien) als auch nach außen (gegenüber Medien, HMWK, Landesregierung, Geschäftspartnern wie dem RMV/RNN ...).
Organisatorisch ist der AStA in Referate unterteilt, die verschiedene Aufgaben für die Studierenden erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel Angebote im Bereich Kultur und Campusleben, aber auch Beratungsangebote für ausländische Studierende, Soziales, Studienfinanzierung oder BAföG. Ein Teil des von Studierenden pro Semester zu entrichtenden Semesterbeitrags fließt dem AStA zur Erfüllung seiner Aufgaben zu.
Hier erfahren Sie mehr über den Ablauf für Beglaubigungen, Vorbeglaubigungen und Zweitschriften, was Sie beachten müssen, wie lange der Vorgang dauert, etc..
Urlaubssemester
Auf Antrag können Studierende vom Studium beurlaubt werden. Informationen zur Beantragung eines Urlaubssemesters finden Sie hier:
Informationen für die Antragstellung auf Beurlaubung (PDF 200 KB)
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Die Exmatrikulation ist die Beendigung der Mitgliedschaft an der Hochschule.
Die Exmatrikulation erfolgt, wenn Studierende ihr Studium mit Diplom, Bachelor oder Master abgeschlossen haben. Bitte beachten Sie die Informationen zur Abschlussprüfung (PDF).
Wenn Sie während des Studiums die Hochschule verlassen wollen, zum Beispiel, weil Sie an einer anderen Hochschule weiterstudieren oder das Studium nicht fortsetzen möchten, können Sie die Exmatrikulation zum Tagesdatum oder zum Ende des laufenden Semesters beantragen. Bitte beachten Sie hierbei die Fristen zur Erstattung des Semesterbeitrages (PDF).
Studierende, die an mehreren Hochschulen, die dem Studierendenwerk Frankfurt angehören, immatrikuliert sind, können sich gemäß §2 Absatz 5 der Beitragsordnung des Studierendenwerks Frankfurt den jeweils niedrigeren Studierendenwerksbeitrag erstatten lassen. Einen Antrag auf Erstattung des Studierendenwerksbeitrages erhalten Sie im Studienbüro.
Rücktritt/Widerruf Immatrikulation vor Studienbeginn
Der Widerruf der Immatrikulation ist für ein Sommersemester bis 15.04. und für ein Wintersemester bis 15.10. möglich.
Für den Widerruf ist die Exmatrikulation über Ihren Studierendenaccount in COMPASS zu beantragen und der Antrag auf Erstattung des Semesterbeitrages (PDF) auszufüllen und zusammen mit der Student Card / dem vorläufigen Semesterticket im Studienbüro der Hochschule RheinMain fristgerecht einzureichen.
Nach Eingang und Prüfung erfolgen die Exmatrikulation und die Erstattung des Semesterbeitrages abzüglich der Verwaltungskostenpauschale von 30 Euro. Ihre Krankenkasse wird über Ihre Exmatrikulation informiert. Die Zeit der Einschreibung an der Hochschule zählt nicht als Studienzeit.
Sollten Sie noch nicht immatrikuliert sein oder nicht immatrikuliert werden können (z. B. wegen fehlender Unterlagen), aber den Semesterbeitrag schon überwiesen haben, füllen Sie zur Rückerstattung des Semesterbeitrages bitte den Erstattungsantrag aus.
Antrag auf Exmatrikulation
Die Antragstellung erfolgt über Ihren Studierendenaccount in COMPASS.
Menü => Service => Anträge => Exmatrikulation
Alternativ: Menü => Mein Studium => Studienservice => Exmatrikulation
Aus welchen Gründen werden Sie seitens der Hochschule RheinMain exmatrikuliert?
Die Exmatrikulation erfolgt von Seiten der Hochschule (Hessisches Hochschulgesetz §65), wenn
- Sie aufgrund eines fehlerhaften Zulassungsbescheides immatrikuliert wurden und dieser Bescheid zurückgenommen wurde,
- Sie sich nicht ordnungsgemäß zum Folgesemester zurückgemeldet haben,
- Sie die Zahlung der Studentenwerks-/Studierendenschaftsbeiträge oder fällige Gebühren bei der Rückmeldung nicht nachgewiesen haben,
- die Beitragszahlung bei der zuständigen Krankenkasse nicht erfolgte oder
- Sie eine Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden haben.
- Wer innerhalb von 4 Studiensemestern keinen in einer Prüfungs- oder Studienordnung vorgesehenen Leistungsnachweis besteht, kann exmatrikuliert werden. Den Studierenden wird vorher Gelegenheit zum rechtlichen Gehör gegeben.
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Die Exmatrikulation ist die Beendigung der Mitgliedschaft an der Hochschule.
Die Exmatrikulation erfolgt, wenn Studierende ihr Studium mit Diplom, Bachelor oder Master abgeschlossen haben. Bitte beachten Sie die Informationen zur Abschlussprüfung (PDF).
Wenn Sie während des Studiums die Hochschule verlassen wollen, zum Beispiel, weil Sie an einer anderen Hochschule weiterstudieren oder das Studium nicht fortsetzen möchten, können Sie die Exmatrikulation zum Tagesdatum oder zum Ende des laufenden Semesters beantragen. Bitte beachten Sie hierbei die Fristen zur Erstattung des Semesterbeitrages (PDF).
Rücktritt/Widerruf Immatrikulation vor Studienbeginn
Der Widerruf der Immatrikulation ist für ein Sommersemester bis 15.04. und für ein Wintersemester bis 15.10. möglich.
Für den Widerruf ist die Exmatrikulation über Ihren Studierendenaccount in COMPASS zu beantragen und der Antrag auf Erstattung des Semesterbeitrages (PDF) auszufüllen und zusammen mit der Student Card / dem vorläufigen Semesterticket im Studienbüro der Hochschule RheinMain fristgerecht einzureichen.
Nach Eingang und Prüfung erfolgen die Exmatrikulation und die Erstattung des Semesterbeitrages abzüglich der Verwaltungskostenpauschale von 30 Euro. Ihre Krankenkasse wird über Ihre Exmatrikulation informiert. Die Zeit der Einschreibung an der Hochschule zählt nicht als Studienzeit.
Sollten Sie noch nicht immatrikuliert sein oder nicht immatrikuliert werden können (z. B. wegen fehlender Unterlagen), aber den Semesterbeitrag schon überwiesen haben, füllen Sie zur Rückerstattung des Semesterbeitrages bitte den Erstattungsantrag aus.
Antrag auf Exmatrikulation
Die Antragstellung erfolgt über Ihren Studierendenaccount in COMPASS.
Menü => Service => Anträge => Exmatrikulation
Alternativ: Menü => Mein Studium => Studienservice => Exmatrikulation
Aus welchen Gründen werden Sie seitens der Hochschule RheinMain exmatrikuliert?
Die Exmatrikulation erfolgt von Seiten der Hochschule (Hessisches Hochschulgesetz §65), wenn
- Sie aufgrund eines fehlerhaften Zulassungsbescheides immatrikuliert wurden und dieser Bescheid zurückgenommen wurde,
- Sie sich nicht ordnungsgemäß zum Folgesemester zurückgemeldet haben,
- Sie die Zahlung der Studentenwerks-/Studierendenschaftsbeiträge oder fällige Gebühren bei der Rückmeldung nicht nachgewiesen haben,
- die Beitragszahlung bei der zuständigen Krankenkasse nicht erfolgte oder
- Sie eine Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden haben.
- Wer innerhalb von 4 Studiensemestern keinen in einer Prüfungs- oder Studienordnung vorgesehenen Leistungsnachweis besteht, kann exmatrikuliert werden. Den Studierenden wird vorher Gelegenheit zum rechtlichen Gehör gegeben.
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Welche Unterlagen werfe ich in den Fristenbriefkasten?
Alle Unterlagen, die fristgebunden sind, können hier eingeworfen werden, z.B. Bewerbungsunterlagen, Exmatrikulationsunterlagen, Prüfungsunterlagen, Atteste, etc.
Der fristgerechte Eingang von Unterlagen kann nur durch Einwurf in den Fristenbriefkasten sichergestellt werden. Da die Unterlagen aus dem Fristenbriefkasten einen eigenen Eingangsstempel bekommen, ist genau nachvollziehbar, wann diese eingeworfen wurden.
Posteinwürfe in andere Standortbriefkästen garantieren keinen fristgerechten Eingang an der Hochschule!
Wenn Sie den Fristenbriefkasten nutzen, denken Sie bitte daran, eine Empfängeradresse auf den Umschlag zu schreiben (z.B. Studienbüro, Ihr Sekretariat etc.) damit die Post ordnungsgemäß und zügig zugestellt werden kann.
Dieser Briefkasten ist nur für Post, die fristgerecht bei der Hochschule eingereicht werden muss. Für alle andere nicht fristgebundene Post nutzen Sie bitte die normalen Hausbriefkästen. Auch diese werden regelmäßig und zuverlässig geleert.
Wo steht der Fristenbriefkasten?
Dieser ist am Standort Kurt–Schumacher–Ring 18 vor dem Haupteingang des Gebäudes A auf der rechten Seite angebracht (siehe oben).
Die Onlineservices für Studierende finden Sie auf der Webseite unseres IT- und Medienzentrums.
Dort können Sie u. a. folgende Services nutzen:
Fragen zur Prüfungsorganisation (Anmeldung, Abmeldung, Atteste, Belegung von Veranstaltungen etc.) werden in Ihrem Studienbereich/Fachbereich bzw. im Sekretariat Ihres Studienganges geklärt. Bitte wenden Sie sich an die Kontaktpersonen in Ihrem Studiengang:
Sekretariate Studiengänge Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen
Sekretariate Studiengänge Fachbereich Design Informatik Medien (erst Studiengang, dann Akkordeon "Kontakt" auswählen)
Sekretariate Studiengänge Fachbereich Ingenieurwissenschaften
Sekretariate Studiengänge Fachbereich Sozialwesen
ServiceCenter Studiengänge Fachbereich Wiesbaden Business School
Bei Fragen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen wenden Sie sich direkt an die Studienfachberatung bzw. den Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs. Detaillierte Infos zum Anerkennungsverfahren finden Sie auf der Webseite Anerkennung von Leistungen.
Hier erfahren Sie mehr über die Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordungen und weitere Allgemeine Regelungen, etc. ...
Hier erfahren Sie mehr über die Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen, etc.
Unter den nachfolgenden Links finden Sie die Besonderen Bestimmungen für Prüfungsordnungen sowie die Zulassungssatzungen aller Studiengänge in den fünf Fachbereichen der Hochschule RheinMain.
Regelungen, die die gesamten Besonderen Bestimmungen für Prüfungsordnungen der Studiengänge betreffen:
Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen
Fachbereich Design Informatik Medien
Fachbereich Ingenieurwissenschaften
Fachbereich Sozialwesen
Fachbereich Wiesbaden Business School
Wie funktioniert die Rückmeldung?
- Sie erhalten im Dezember 2025 eine E-Mail an Ihre studentische Mailadresse mit allen wichtigen Informationen zur Rückmeldung (PDF). Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre studentischen E-Mails regelmäßig abrufen. Eine Weiterleitung auf Ihren privaten E-Mail Account ist nicht möglich!
- Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag mit Angabe Ihrer Matrikelnummer im Verwendungszweck, damit eine eindeutige Zuordnung möglich ist.
- Bitte reichen Sie für die Erstattung eines Guthabens aus einem Vorsemester einen Erstattungsantrag (PDF) im Studienbüro ein. Eine Verrechnung mit Nachfolgesemestern ist nicht möglich.
- Weist Ihr Gebührenkonto eine Forderung aus dem Vorsemester auf, überweisen Sie den ausstehenden Betrag unbedingt mit den Semestergebühren für das Sommersemester 2025. Auch eine offene Forderung aus einem Vorsemester kann eine Exmatrikulation aufgrund fehlender Rückmeldung nach sich ziehen.
- Überweisen Sie den Semesterbeitrag in Höhe von 335,52 € rechtzeitig bis zum 21.02.2025. Er muss bis zum genannten Datum auf dem Konto der Hochschule RheinMain eingegangen sein! Beachten Sie bitte, dass sich die Höhe des Semesterbeitrages und die Bankverbindung der Hochschule RheinMain von Semester zu Semester ändern kann.
- Unter compass.hs-rm.de können Sie über die Rubrik "Mein Studium" > "Studienservice" im Reiter Zahlungen den Eingang Ihres Semesterbeitrages selbst überprüfen.
- Ihre Rückmeldung wird unmittelbar nach Eingang Ihres Semesterbeitrages vorgenommen. Nach der erfolgreichen Rückmeldung können Sie den Gültigkeitsaufdruck auf Ihrer StudentCard an einem der Validierungsgeräte der Hochschule RheinMain ab dem 01.04.2025 aktualisieren. Der ÖPNV-Aufdruck entfällt. Das Deutschlandticket für Studierende hat ab dem 01.04.2024 das derzeitige Semesterticket ersetzt. Informationen dazu finden Sie hier.
- Nach erfolgter Rückmeldung können Sie sich unter compass.hs-rm.de Ihre Studien- und Immatrikulationsbescheinigungen ausdrucken.
- Geht der Semesterbeitrag nicht bis zur Rückmeldefrist ein, kann er bis zum Ende der Nachfrist , dem 31.03.2025, mit 30,00 € Säumniszuschlag nachentrichtet werden.
- Überweisen Sie Semesterbeitrag und Säumniszuschlag, insgesamt 365,52 €, unbedingt in einem Betrag.
- Sollten Sie zur Abschlussprüfung angemeldet sein, beachten Sie bitte das Merkblatt zur Abschlussprüfung
- Unter compass.hs-rm.de führen Sie evtl. Adressänderungen selbst durch. Sollte dies nicht möglich sein, melden Sie sich bitte im Studienbüro oder teilen Sie Ihre neue Anschrift dort schriftlich mit.
Weitere Informationen zur Rückmeldung
Anträge auf Beurlaubung (PDF) für das Wintersemester 2024/25 sind bis zum 16.08.2024 zu stellen.
Sofern wegen eines Unfalles oder einer längerfristigen Erkrankung im laufenden Semester eine Beurlaubung erforderlich wird, nehmen Sie bitte auch außerhalb der genannten Rückmeldefristen Kontakt mit dem Studienbüro Wiesbaden auf.
Anträge auf ein Teilzeitstudium für das Wintersemester 2024/25 sind bis zum 14.10.2024 zu stellen.
Sollten Sie eine Bescheinigung über die gezahlten Semesterbeiträge (z.B. für das Finnazamt) benötigen, steht Ihnen in Ihrem Studierendenaccount (compass.hs-rm.de) unter Menü -> Mein Studium-> Studienservice -> Bescheide/Bescheinigungen die Bescheinigung "Gezahlte Semesterbeiträge für Studierende HSRM" zur Verfügung.
Die Semesterbeiträge ändern sich von Semester zu Semester geringfügig. Hier finden Sie eine Übersicht über die Zusammensetzung der Semesterbeiträge der letzten Jahre (PDF).
Kontakt
Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studentinnen. Damit sind für Sie Rechte während der Schwangerschaft und Stillzeit verbunden, die Sie und Ihr Kind schützen:
- Freistellung für ärztliche Untersuchungen
- Relatives Beschäftigungsverbot zwischen 20.00 und 22.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen sowie 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt
- Beschäftigungsverbot zwischen 22.00 und 6.00 Uhr
- Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung und Vermeidung von Gefahren für Sie und Ihr Kind
- Freistellung zum Stillen
- Nachteilsausgleich
- Beurlaubung
Details dazu finden Sie in den Informationen zum Mutterschutz für schwangere und stillende Studentinnen.
Damit von Anfang an entsprechende Schutzmaßnahmen für Sie getroffen werden können, sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse die Hochschule so früh wie möglich über Ihre Schwangerschaft informieren. Nur dann können Ihnen auch im Lehr- und Prüfungsbetrieb die besonderen Rechte eingeräumt werden.
Schritt 1:
Melden Sie die Schwangerschaft schriftlich Ihrem Fachbereich. Bitte nutzen Sie dafür das vorgesehene Formular und reichen es ausgefüllt und zusammen mit einer Kopie des Mutterpasses und dem voraussichtlichen Entbindungstermin ein. Der Fachbereich informiert Sie über Ihre Mutterschutzfristen.
Schritt 2:
Auf dem Beurteilungsbogen zur Gefährdungsermittlung wird festgehalten, ob in Ihrem Studiengang eine Gefährdung besteht und welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Schritt 3:
Wenn Sie Ihr Studium fortsetzen und auch während der Mutterschutzfristen an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen möchten, müssen Sie sich ausdrücklich dazu bereit erklären. Bitte nutzen Sie dafür das entsprechende Formular und legen Sie es im Fachbereich vor. Liegt dem Fachbereich keine Erklärung vor, werden Sie nicht zu Prüfungen angemeldet und können nicht daran teilnehmen.
Schritt 4:
Wenn Sie sich während der Schwangerschaft und Stillzeit beurlauben lassen möchten, füllen Sie bitte einen Urlaubsantrag aus und reichen Sie ihn im Studienbüro ein.
Semesterbeitrag
Alle Studierenden müssen in jedem Semester den sogenannten Semesterbeitrag bezahlen.
Bitte informieren Sie sich hier über die anteilige Erstattung des Semestertickets aufgrund des 9- Euro-Tickets für das Sommersemester 2022. Die Erstattung ist ab dem 01.09.2022 möglich.
Die Höhe des Semesterbeitrags für das Sommersemester 2025 beläuft sich auf 335,52 EURO.
Zusammensetzung des Semesterbeitrages
Studierendenschaftsbeitrag |
14,00 Euro |
Studentenwerksbeitrag |
91,00 Euro |
Deutschlandticket für Studierende* |
176,40 Euro |
nextbike |
2,92 Euro |
Haftpflichtversicherung |
0,50 Euro |
Verwaltungskostenbeitrag |
50,00 Euro |
Rechtsberatung |
0,20 Euro |
Kulturticket |
0,50 Euro |
335,52 Euro |
* Nähere Informationen erhalten Sie hier
Sollten Sie eine Bescheinigung über die gezahlten Semesterbeiträge (z.B. für das Finanzamt) benötigen, steht Ihnen in Ihrem Studierendenaccont (compass.hs-rm.de) unter Menü -> Mein Studium -> Studienservice -> Bescheide/Bescheinigungen die Bescheinigung "Gezahlte Semesterbeiträge für Studierende HSRM" zur Verfügung.
Die Semesterbeiträge ändern sich von Semester zu Semester geringfügig. Hier finden Sie eine Übersicht über die Zusammensetzung der Semesterbeiträge der letzten Jahre (PDF).
Semesterbeitrag bei Rückmeldung
Für bereits immatrikulierte Studierende gilt zur Überweisung die Rückmeldefrist bis 21.02.2025.
Alle Informationen finden Sie unter "Rückmeldung".
Der Semesterbeitrag ist auf folgendes Konto einzuzahlen:
Empfänger: Hochschule RheinMain
IBAN DE59500500000001007640
BIC HELADEFFXXX
Landesbank Hessen-Thüringen
Geben Sie unter Verwendungszweck bitte unbedingt Ihre Matrikelnummer an, damit der Semesterbeitrag zugeordnet werden kann!
Angaben zur Überweisung aus dem Ausland:
SWIFT-Code HELA DE FF XXX, IBAN DE59 5005 0000 0001 0076 40
Kontakt
Wintersemester 2024/25
Semesterzeitraum |
01.10.2024 - 31.03.2025 |
Beginn Vorlesungszeit |
14.10.2024 |
Ende Vorlesungszeit ohne Winterpause |
25.01.2025 |
Ende Vorlesungszeit mit Winterpause |
01.02.2025 |
Die Prüfungszeiträume werden auf den jeweiligen Fachbereichsseiten bekannt gegeben.
Fristen
Bewerbung für die Studienplatzvergabe (Ausschlussfrist) |
bis bis 15.07.2024 |
Rückmeldung |
bis 16.08.2024 |
Antrag auf Beurlaubung |
bis 16.08.2024 |
Antrag auf Teilzeitstudium |
bis 14.10.2024 |
Anträge für Gasthörerinnen und Gasthörer |
bis 15.11.2024 |
Zukünftige und vergangene Semestertermine
Kontakt
Allgemeine Informationen
Der Ausweis für Studierende an der Hochschule RheinMain ist eine Chipkarte, die folgende Funktionen hat:
- Studienausweis mit Bild
- AStA SemesterTicket (ÖPNV-Ticket bis März 2024)*
- Elektronische Geldbörse für Mensen, Cafeterien usw.
- Bibliotheksausweis
Die Chipkarte arbeitet mit einem berührungslosen Chip, der von außen nicht sichtbar ist. Durch das berührungslose Auslesen und Beschreiben des Chips ermöglicht sie sehr schnelle Bezahlvorgänge, was u.a. in den Mensen von großem Vorteil ist.
*Informationen zum Deutschlandticket für Studierende erhalten Sie hier
Kontakt
Lebenshaltungskosten
Bei der Entscheidung für ein Studium spielen potentielle Kosten für Lebensunterhalt und Hochschule eine wichtige Rolle. Welche Lebenshaltungskosten auf Sie zukommen, können Sie folgender Zusammenstellung des Studentenwerks entnehmen:
Was kostet ein Studium? (Deutsches Studentenwerk)
Ein Studium finanzieren (Deutsches Studentenwerk)
Semesterbeitrag
Alle Studierenden müssen in jedem Semester den sogenannten Semesterbeitrag bezahlen.
BAföG und Studienstarthilfe
Studierende können auf Grundlage des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) finanziell gefördert werden. Auch steht unter bestimmten Voraussetzungen eine Studienstarthilfe zur Verfügung.
Jobben
Viele Studierende jobben neben dem Studium. Welche Abgaben Studierende als geringfügig Beschäftigte, als mehr als geringfügig Beschäftigte oder bei einem Job während der Semesterferien zu entrichten haben, können Sie auf den Webseiten des Deutschen Studentenwerks überprüfen:
Flyer "Jobben" vom Deutschen Studentenwerk (PDF zum Download)
Stipendien
Finanzielle Unterstützung können Studierende auch über Stipendien erhalten. Mit Stipendien werden politisches und soziales Engagement oder besonders gute Leistungen im Studium honoriert.
Weitere Möglichkeiten
Über weitere Studienfinanzierungsmöglichkeiten wie die Aufnahme eines Bildungs- oder Studienkredites, die Beantragung von Wohngeld oder sonstigen sozialen Leistungen können Sie sich auf den nachfolgenden Webseiten informieren. Sie können mit den genannten Einrichtungen direkt Kontakt aufnehmen, um zu klären, welche Hilfen für Sie in Frage kommen:
Beratungszentrum des Studierendenwerks Frankfurt
Sozial- und Förderberatung des AStA der Hochschule RheinMain
Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) testet regelmäßig Studienkredite und Bildungsfonds. Der CHE-Studienkredit-Test (PDF zum Download) ermöglicht einen strukturierten Blick auf die Ausgestaltung und Verwendungsmöglichkeit der Kredite.
Im Notfall
Ein Nothilfefonds des Studierendenwerks Frankfurt unterstützt kurzfristig und unverschuldet in Not geratene Studierende, wenn Sozialleistungen und andere Hilfsangebote nicht greifen. Eine individuelle Beratung erfolgt über die Studienfinanzierungsberatung des Studierendenwerks Frankfurt.
Kontakt
Die Studiengangsvariante Time4ING bietet mehr ...
- mehr Zeit für die Grundlagenfächer wie Mathematik, Physik, Informatik, Elektrotechnik, die Sie in kleinen Gruppen üben und vertiefen können.
- mehr Begleitung und Beratung, die Sie bei Bedarf in Anspruch nehmen können.
- mehr Praxisbezug durch die Teilnahme an Projekten und Exkursionen
So erweitern Sie Ihre fachlichen und überfachlichen Qualifikationen und werden individuell gefördert. Time4ING wird am Fachbereich Ingenieurwissenschaften in folgenden Studiengängen angeboten:
Elektrotechnik (B.Eng.)
Wirtschaftsingenieurwesen (B.Eng.)
Internationales Wirtschaftsingenieurwesen (B.Eng.)
Weitere Informationen zu Time4ING.
Fragen zu Studium und Praktikum im Ausland werden an der Hochschule RheinMain im Büro für Internationales beantwortet. Hier erhalten Sie auch Informationen über Fördermöglichkeiten und Stipendienprogramme für Ihren Auslandsaufenthalt.
Auf Antrag können Studierende eines Vollzeitstudiengangs Ihr Studium offiziell in Teilzeit studieren.
Kontakt
An den Studienorten der Hochschule RheinMain stehen für die Studierenden Wohnheime zur Verfügung:
Barrierefreies Wohnen in Wiesbaden und Rüsselsheim
Weitere Adressen:
Wohnraum gesucht (Wohnraum mit der Wohnraumkampagne des Studierendenwerks Frankfurt anbieten oder suchen)
Wohninfos des AStA (Allgemeiner StudierendenAusschuss) der Hochschule RheinMain
Jugendherberge Wiesbaden (Temporäre Unterkunft in Wiesbaden)
Jugendherberge Darmstadt (Temporäre Unterkunft in Rüsselsheim)