BAföG - Bundesausbildungsförderungsgesetz

Als Student:in können Sie auf Grundlage des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) finanziell gefördert werden. Wie hoch Ihre Förderung ausfällt, hängt von Ihrem persönlichen anzurechnenden Einkommen und Vermögen sowie in der Regel vom Einkommen Ihrer Eltern oder Ehepartner:in ab. Die Förderungshöchstdauer ergibt sich aus der jeweiligen Regelstudienzeit der gewählten Fachrichtung. Sie erhalten die Förderung zur Hälfte als unverzinsliches Staatsdarlehen und zur Hälfte als staatlichen Zuschuss, der nicht zurückerstattet werden muss.

Den BAföG-Antrag stellen Sie beim:
Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Frankfurt

Die erforderlichen Bescheinigungen für die BAföG-Beantragung werden von Hochschullehrer:innen der einzelnen Fachbereiche ausgestellt, die als BAföG-Beauftragte benannt sind. Die jeweils für Sie zuständige Person können Sie in Ihrem Fachbereich erfragen.

 

Erste Infos zum BAföG erhalten Sie auf folgender Webseite:
BAföG

Der BAföG-Antrag kann online gestellt werden:
Zum digitalen BAföG-Antrag

 

Studienstarthilfe

Studierende, die sich erstmalig an einer Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz immatrikulieren und bei Studienbeginn jünger als 25 Jahre sind, können die Studienstarthilfe beantragen. Voraussetzung ist, dass die Studierenden im Monat vor Beginn ihres Studiums bestimmte Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, den Kinderzuschlag oder Wohngeld) bezogen haben. Für den Antrag auf Studienstarthilfe gilt eine gesetzliche Frist, deshalb sollte sie zügig beantragt werden.

Infos zur Studienstarthilfe