Unser Ziel ist es, den Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen und Technologien aus der Hochschule in die Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen. Hierfür beraten und vermitteln wir zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, informieren über nationale Förderprogramme, EU-Förderprogramme, Möglichkeiten der Auftragsforschung, Gründungsfragen, Patentierungen und weiteren Verwertungsmöglichkeiten.
Mit Partnern aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft praktiziert die Hochschule RheinMain ein breites Transferverständnis. Der Transfer ist nicht nur als Übergabe von wissenschaftlichem Wissen, Ideen oder Technologien zu verstehen, sondern auch als Austausch zwischen den Beteiligten, der sich über den gesamten Innovationsprozess, einschließlich der Generierung neuen Wissens, neuer Ideen und neuer Technologien, erstreckt. Ziel dieses neueren Transferansatzes als einem Austauschprozess an der Hochschule RheinMain ist es, neue Formen der Partizipation zivilgesellschaftlicher Gruppen und Unternehmen in die wissenschaftliche Arbeit zu ermöglichen. Zivilgesellschaftliche Gruppen und Unternehmen werden so zu aktiv mitgestaltenden Partnern im wissenschaftlichen Forschungs- und Verbreitungsprozess von neuem Wissen, Ideen und Technologien.
Sie haben eine Erfindung gemacht?
Wir begleiten Sie im gesamten Schutzrechtsprozess zur Sicherung Ihrer Erfindung: von der Anmeldung bis zur Verwertung, von Patentrecherchen über die Beauftragung von Patentanwälten hin zur Sondierung von Verwertungsmöglichkeiten und der Vergabe von Lizenzen. Dies spiegelt sich insbesondere in der u.g. Patent- und Verwertungsstrategie der Hochschule RheinMain wider.
Bitte beachten Sie:
Wichtig ist die Neuheit einer Erfindung. Die Erfindung darf vor der Patentanmeldung nicht veröffentlicht werden. Hierzu zählen u.a. Artikel, Vorträge, Vorlesungen, Poster, Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten.
Nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz muss ein Arbeitnehmer jede Erfindung unverzüglich seinem Arbeitgeber anzeigen. Das gilt seit 2002 auch für Hochschullehrer. Ablauf und Fristen bei der Meldung einer Veröffentlichung oder Erfindung sind genau geregelt. Ob dies für Sie zutrifft, ist besonders vor der Veröffentlichung von Entwicklungen und Neuheiten zu prüfen.
Für eine individuelle Beratung und zur konkreten Unterstützung wenden Sie sich bitte an Dr. Dieter Manthey
Weitere Informationen:
WIPANO-Förderung (in Zusammenarbeit mit Unternehmen (KMU))
Transfer
Dr. Dieter Manthey
Telefon: +49 611 9495–1191
E-Mail: dieter.manthey(at)hs-rm.de