VORBEGLAUBIGUNG
Ablauf für Legalisation von Abschlussdokumenten, Vorbeglaubigungen (Apostille)
Warum ist so etwas nötig?
Im Ausland werden öffentliche deutsche Urkunden oft nur dann anerkannt, wenn sie von der jeweiligen Auslandsvertretung (z. B. Botschaft) legalisiert, d. h. bestätigt sind. Bevor eine Legalisation möglich ist, müssen die Urkunden zuvor durch verschiedene deutsche Behörden beglaubigt werden.
Was müssen Sie beachten?
Um eine „Vorbeglaubigungen", "Apostille" für Urkunden, Zeugnisse oder Leistungsnachweise zu erhalten, werden die entsprechenden Kopien und die Information, für welches Land diese bestimmt sind, benötigt.
Es werden daraufhin Vorbeglaubigungen und ein Anschreiben für das Regierungspräsidium in Darmstadt erstellt. Diese Unterlagen reichen Sie beim Regierungspräsidium in Darmstadt ein.
Wie kann ich eine Vorbeglaubigung erhalten?
Auf Wunsch kann die Beglaubigung direkt an das Regierungspräsidium in Darmstadt gesendet werden. Hierzu benötigen wir von Ihnen die Kopien, eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und Ihre aktuelle Adresse. Sollten Sie sich zur Zeit im Ausland aufhalten, bitten wir um Angabe einer Adresse in Deutschland. Die Rechnung und weitere Informartionen erhalten Sie vom Regierungspräsidium Darmstadt.
Gerne können Sie sich auch bei Rückfragen per Email (studienbuero@hs-rm.de) oder telefonisch an uns wenden (+49 611 9495-1558).
Nähere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
Informationen zur Ausstellung von Apostillen und Beglaubigungen