Sollten nach aufmerksamem Lesen aller Informationen noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Kontaktstelle.
Master-Projekte werden per vollständig ausgefülltem Formular innerhalb der frühen Anmeldefrist digital per Mail im Master-Sekretariat angemeldet:
Anmeldeformular_Projekte_Master-Studiengänge_PO 2024
Auf der Postersession werden die angemeldeten Projekt mit Hilfe eines Posters präsentiert, wobei der Bearbeitsungsstand des Projektes nicht relevant ist.
Die nächste Postersession findet statt am: Mittwoch, 15.01.2025, von 13:00 - 14:15, im Foyer des Gebäudes D auf dem Campus 'Unter den Eichen'
Anmeldeformulare für Master-Arbeit
Die Anmeldung der Master-Arbeit reichen Sie bitte mit einer Vorlaufzeit von 1-2 Wochen digital im Sekretariat ein.
- Anmeldung zur Master-Arbeit (PO 2024) - Anmeldeformular bitte beidseitig ausdrucken bzw. 2-seitig abspeichern
- Antrag auf Einsetzung als externer Korreferent der Master-Thesis
- Hinweise zur Erstellung einer Master-Thesis (PO 2024)
DIGITALE ABGABE
Die Master-Thesis kann rein digital abgegeben werden:
Die Abgabe erfolgt per E-Mail (von Ihrer Hochschul-Mailadresse) an das Sekretariat mit beiden Referenten in 'cc'. Sie enthält die Ausarbeitung als pdf-Datei und einen Download-Link (über next.Hessenbox.de) für die Anlagen. Bitte beachten Sie, dass die Erklärung gem. RPO 2024, §19 (6) sowie die Erklärung der Verbreitungsform ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben sein muss! Alternativ ist die Abgabe von drei gebundenen Papier-Exemplaren innerhalb der Öffnungszeiten im Sekretariat möglich.
KOLLOQUIUM
Das Kolloquium muss spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung im Sekretariat angekündigt und hochschulöffentlich bekanntgegeben werden. Hierzu schreiben Sie bitte eine formlose Mail an das Sekretariat, nachdem Sie mit Ihren Referenten einen Termin vereinbart haben. Für die Ankündigung werden Datum, Uhrzeit, Präsenz oder digital (+ Einwahllink, falls online) Titel und abstract benötigt. Das Antrittsformular zur Prüfungsleistung des Kolloquiums wird Ihnen zusammen mit der Ankündigungsbestätigung zugeschickt.
Sperrvermerke
Manche Leistungen können/müssen in Kooperation mit externen Unternehmen erbracht werden, z.B. Abschlussarbeiten oder Projekte. Hier fragen Unternehmen manchmal nach der Möglichkeit von Geheimhaltungsvereinbarungen zwischen Hochschule und Unternehmen. Es gilt:
- Die Hochschule übernimmt im Allgemeinen keine Haftung für die Vertraulichkeit von Inhalten aus studentischen Projekten oder Abschlussarbeiten.
- Bei der Abgabe von Abschlussarbeiten können Sie der Veröffentlichung der Arbeit im Volltext und/oder der Nennung des Titels der Arbeit auf unseren Webseiten widersprechen. Ihre Arbeit wird aber durch die Hochschule archiviert, und die Hochschule übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit des Archivexemplars.
- Bis zu einem gewissen Grad gibt es die Möglichkeit, die Veröffentlichung vertraulicher Daten in der Arbeit zu vermeiden, z.B. indem man künstliche, echtheitsgetreue Beispieldaten anstelle realer Beispiele zeigt. Aber natürlich muss die Arbeit prinzipiell alles enthalten, was der Prüfer zur Beurteilung benötigt.
- Zusätzlich findet bei Abschlussarbeiten zum Abschluss ein Kolloquium statt, in dem Sie über Ihre Arbeit berichten. Dieses Kolloquium ist hochschulöffentlich.
- Projekte beinhalten in der Regel einen Abschlussbericht. Der Bericht wird nicht veröffentlicht, aber auch hier übernimmt die Hochschule im Allgemeinen keine Haftung für die Vertraulichkeit.
Klären Sie deshalb dringend vor Beginn Ihrer Arbeit ab, dass keine Geheimhaltungsvereinbarungen vorgesehen sind.
Erkrankung während einer Prüfung/Master-Arbeit: Verwenden Sie bitte dieses Formular und reichen Sie es unmittelbar (d.h. spätestens am dritten Tag der Erkrankung) im Original im Studiengangssekretariat ein. Der Postweg ist ebenfalls möglich, in diesem Fall gilt der Poststempel als Einreichungsdatum. Krankheitszeiten, die mehr als zwei Tage vor dem Einreichungsdatum liegen, werden nicht berücksichtigt. Bedenekn Sie, dass - wie auf dem Formular erläutert - der Prüfungsausschuss (und nicht der Arzt) letztendlich über Gewährung und Umfang einer Verlängerung entscheidet, und hierbei auch andere Präzedenzfälle berücksichtigt.