FORMULARE UND DOKUMENTE
Wechsel der Prüfungsordnung
Das Antragsformular zum PO Wechsel geben Sie - in Papierform und mit Ihrer händischen Original-Unterschrift - im Studiengangssekretariat ab. Alternativ können Sie das Formular auch auf dem Postweg an das Sekretariat schicken. Bezüglich der Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels. Eine Vorab-Info per Mail an das Sekretariat wäre in diesem Fall ratsam.
Hierbei gilt die Frist:
- für einen Wechsel zum Sommersemester 2025: 15. Januar 2025.
- für einen Wechsel zu späteren Wintersemestern: 01. Juni.
- für einen Wechsel zu späteren Sommersemestern: 01. Dezember.
Achtung: Nach einem Wechsel in die neue PO ist es nicht mehr möglich, in die alte PO zurückzukehren.
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Download von wichtigen Formularen und Dokumenten für Studierende (alles im pdf-Format).
Diese Formulare sind auch im Studiengangssekretariat erhältlich.
- Nutzerordnung für Labore und Rechner (PDF 76,6 KB) der Informatik-Studiengänge
- Lizenzbestimmungen (PDF 52,7 KB)
- Anerkennung von Leistungen über das elektronische Tool KommA - (weitere Informationen finden Sie hier)
- Erkrankung während einer Prüfung/Master-Arbeit: Verwenden Sie bitte dieses Formular und reichen Sie es unmittelbar (d.h. spätestens am dritten Tag der Erkrankung) im Original im Studiengangssekretariat ein. Der Postweg ist ebenfalls möglich, in diesem Fall gilt der Poststempel als Einreichungsdatum. Krankheitszeiten, die mehr als zwei Tage vor dem Einreichungsdatum liegen, werden nicht berücksichtigt. Bedenekn Sie, dass - wie auf dem Formular erläutert - der Prüfungsausschuss (und nicht der Arzt) letztendlich über Gewährung und Umfang einer Verlängerung entscheidet, und hierbei auch andere Präzedenzfälle berücksichtigt.
Anmeldeformular für Master-Projekte
Die Anmeldung zum Master-Projekt reichen Sie bitte innerhalb der 'frühen Antragsfrist auf Zulassung zu Prüfungen' digital im Sekretariat ein.
- Anmeldung der Projekte im Master Informatik (PO 2017)
- Anmeldung der Projekte im Master SSMT (PO 2017)
- Anmeldung der Projekte im Master WI (PO 2019)
Anmeldeformulare für Master-Arbeit
Die Anmeldung der Master-Arbeit reichen Sie bitte mit einer Vorlaufzeit von 1-2 Wochen digital im Sekretariat ein.
- Anmeldung zur Master-Arbeit Informatik (PO 2017)
(Anmeldeformular bitte beidseitig ausdrucken, wenn möglich)
- Anmeldung zur Master-Arbeit SSMT (PO 2017)
(Anmeldeformular bitte beidseitig ausdrucken, wenn möglich)
- Anmeldung zur Master-Arbeit Wirtschaftsinformatik (PO 2019)
(Anmeldeformular bitte beidseitig ausdrucken, wenn möglich)
- Antrag auf Einsetzung als externer Korreferent der Master-Thesis
- Hinweise zur Erstellung einer Master-Thesis (PO´s 2017)
- Hinweise zur Erstellung einer Master-Thesis (PO 2019)
DIGITALE ABGABE
Die Master-Thesis kann rein digital abgegeben werden:
Die Abgabe erfolgt per E-Mail (von Ihrer Hochschul-Mailadresse) an das Sekretariat mit beiden Referenten in 'cc'. Sie enthält die Ausarbeitung als pdf-Datei und einen Download-Link (über next.Hessenbox.de) für die Anlagen. Bitte beachten Sie, dass die Erklärung gem. ABPO, Ziff. 4.1.5.4 (3) bzw. 4.4.5 (3) sowie die Erklärung der Verbreitungsform ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben sein muss! Alternativ ist die Abgabe von drei gebundenen Papier-Exemplaren innerhalb der Öffnungszeiten im Sekretariat möglich.
KOLLOQUIUM
Das Kolloquium muss spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung im Sekretariat angekündigt und hochschulöffentlich bekanntgegeben werden. Hierzu schreiben Sie bitte eine formlose Mail an das Sekretariat, nachdem Sie mit Ihren Referenten einen Termin vereinbart haben. Für die Ankündigung werden Datum, Uhrzeit, Präsenz oder digital (+ Einwahllink, falls online) Titel und abstract benötigt. Das Antrittsformular zur Prüfungsleistung des Kolloquiums wird Ihnen zusammen mit der Ankündigungsbestätigung zugeschickt.
Sperrvermerke
Manche Leistungen können/müssen in Kooperation mit externen Unternehmen erbracht werden, z.B. Abschlussarbeiten oder Projekte. Hier fragen Unternehmen manchmal nach der Möglichkeit von Geheimhaltungsvereinbarungen zwischen Hochschule und Unternehmen. Es gilt:
- Die Hochschule übernimmt im Allgemeinen keine Haftung für die Vertraulichkeit von Inhalten aus studentischen Projekten oder Abschlussarbeiten.
- Bei der Abgabe von Abschlussarbeiten können Sie der Veröffentlichung der Arbeit im Volltext und/oder der Nennung des Titels der Arbeit auf unseren Webseiten widersprechen. Ihre Arbeit wird aber durch die Hochschule archiviert, und die Hochschule übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit des Archivexemplars.
- Bis zu einem gewissen Grad gibt es die Möglichkeit, die Veröffentlichung vertraulicher Daten in der Arbeit zu vermeiden, z.B. indem man künstliche, echtheitsgetreue Beispieldaten anstelle realer Beispiele zeigt. Aber natürlich muss die Arbeit prinzipiell alles enthalten, was der Prüfer zur Beurteilung benötigt.
- Zusätzlich findet bei Abschlussarbeiten zum Abschluss ein Kolloquium statt, in dem Sie über Ihre Arbeit berichten. Dieses Kolloquium ist hochschulöffentlich.
- Projekte beinhalten in der Regel einen Abschlussbericht. Der Bericht wird nicht veröffentlicht, aber auch hier übernimmt die Hochschule im Allgemeinen keine Haftung für die Vertraulichkeit.
Klären Sie deshalb dringend vor Beginn Ihrer Arbeit ab, dass keine Geheimhaltungsvereinbarungen vorgesehen sind.