Expertise für nachhaltige Klimaziele

© Expertenrat für Klimafragen

Die Hochschule RheinMain (HSRM) setzt sich in allen Bereichen von Lehre, Forschung und Transfer bis hin zum Hochschulalltag für eine nachhaltige Entwicklung ein. Doch auch über ihre Tätigkeit an der HSRM hinaus engagieren sich viele Hochschulangehörige im Bereich der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes und bringen ihre Expertise ein. So auch Prof. Dr. Thomas Heimer, Professor für Innovationsmanagement im Fachbereich Ingenieurwissenschaften der HSRM. Seit September 2020 ist er Mitglied des Expertenrats für Klimafragen. Gemeinsam mit vier weiteren Expert:innen prüft er in dieser Funktion die Emissionsdaten des Umweltbundesamtes und nimmt eine Bewertung und Einordnung dieser Daten gegenüber der Deutschen Bundesregierung vor.

Heute präsentierten Prof. Dr. Heimer und seine Kolleg:innen des Expertenrats für Klimafragen im Rahmen einer Bundespressekonferenz den Prüfbericht der Emissionsdaten 2022. In ihrer Prüfung stellten sie einen nur geringen Korrekturbedarf der Daten fest, sodass die angestrebten Reduzierungen in den Bereichen Verkehr und Gebäude – wie durch das Umweltbundesamt ermittelt – noch nicht den benötigten Grenzwerten der Klimaziele entsprechen. Darüber hinaus ordnete der Expertenrat die Erkenntnisse über bestehende Emissionsminderungen im vergangenen Jahr in den Kontext der Energiepreiskrise und ihrer wirtschaftlichen Folgen ein. Aus den Prüfergebnissen ergibt sich nun die Notwendigkeit weiterer Sofortmaßnahmen, um die Erreichung der Klimaziele zu fördern. Detaillierte Informationen sind auf der Website des Expertenrats für Klimafragen zu finden.

Über den Expertenrat für Klimafragen

Der Expertenrat für Klimafragen ist ein unabhängiges Gremium, bestehend aus fünf sachverständigen Personen verschiedener Disziplinen. Mitglieder des Gremiums sind Prof. Dr. Hans-Martin Henning (Vorsitzender), Dr. Brigitte Knopf (stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Marc Oliver Bettzüge, Prof. Dr. Thomas Heimer und Dr. Barbara Schlomann. Neben weiteren gesetzlich bestimmten Aufgaben prüfen die Expert:innen die Emissionsdaten des Umweltbundesamtes und bewerten diese gegenüber der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag.