Informationen zur Bewerbung

Alle Zugangs-, Zulassungs- und Anerkennungsregeln sind in der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule RheinMain und den „Besonderen Bestimmungen“ für den BIS-WI-Studiengang festgelegt.

Die BIS-WI-Bewerberinnen und -Bewerber benötigen bei diesem Master-Studiengang einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelor oder Diplom) aus dem Bereich Technik/Naturwissenschaften mit mindestens 210 CP und einer Gesamtabschlussnote 2,0 oder besser.

Bewerbern mit einer Gesamtnote schlechter als 2,0 im ersten berufsqualifizierenden Abschnitt ist die besondere fachliche Qualifikation in den Bewerbungsunterlagen nachzuweisen.

Kriterien sind hierbei:

1. Besondere fachliche Qualifikationen außerhalb des Bachelor-Studiums.
2. Schwerpunktsetzungen und besondere Vertiefungen oder Projektarbeiten mit Bezug zum Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen aus dem Bachelorstudium und der Bachelor-Thesis.
3. Besondere Praxiszeiten mit Bezug zum Masterstudium.
4. Besondere Berufserfahrungen oder Auslandserfahrungen mit Bezügen zum Masterstudium.
5. Eine gut nachvollziehbare Begründung zur Motivation und zu den persönlichen Zielen mit dem Masterstudium.

Neben dem ersten akademischen Abschluss ist Zulassungsbedingung eine Berufstätigkeit als Ingenieurin bzw. Ingenieur.

Anerkennung von Leistungen (Lissabon Konvention)

Nachgewiesene Leistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden, werden nach Prüfung durch den Prüfungsausschuss anerkannt, wenn keine wesentlichen Unterschiede der erworbenen Kompetenzen zu den entsprechenden Modulen und Lehrveranstaltungen festgestellt werden. Um eine angemessene Bewertung der Qualifikation vornehmen zu können, müssen ausreichend Informationen über diese durch den Antragsteller bereitgestellt werden. Bei Verweigerung einer Anerkennung liegt die Beweislast bei der Hochschule.