Der Studiengang Fahrzeugentwicklung, Energietechnik und Produktionsplanung ist als 3-semestriges Vollzeitstudium ausgelegt. Die Module werden nur jährlich angeboten.

Zur Einschreibung in den Studiengang berechtigen:

  1. Eine überdurchschnittliche Qualifikation in einem Bachelorstudium im Maschinenbau oder verwandten Studiengängen mit 210 CP, in der Regel nachgewiesen durch eine Gesamtnote im ersten berufsqualifizierenden Abschnitt mit mindestens „gut“ (2,0). Sofern die Gesamtnote schlechter ist, kann eine Zulassung aufgrund einer besonderen Eignung erfolgen. Diese kann durch einzelne Leistungen im Rahmen des vorangegangenen Studiums oder außerhalb der Hochschule nachgewiesen werden und ist im Bewerbugsschreiben darzulegen.
     
  2. Der Masterstudiengang „Fahrzeugentwicklung, Energietechnik und Produktionsplanung“ ist ein konsekutiver Studiengang, der auf einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss aufbaut und für ein erfolgreiches Absolvieren entsprechende Vorkenntnisse voraussetzt. Die Zulassung erfordert den Nachweis, dass diese Vorkenntnisse im vorangegangenen ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudium erworben wurden.
    Entsprechende Vorkenntnisse liegen vor, wenn die Bewerberin / der Bewerber über Kompetenzen zur Bearbeitung von umfassenden fachlichen Aufgaben und Problemstellungen im Maschinenbau verfügt. Insbesondere sollten Bewerberinnen und Bewerber ein breites und integriertes Wissen in Mathematik, Physik, Technische Mechanik, Fertigungsverfahren, Thermodynamik und Strömungsmechanik besitzen. Zudem sollten sie über ein breites Spektrum an Methoden zur Bearbeitung komplexer Probleme der Fahrzeugtechnik, Energietechnik und Produktionstechnik sowie über entsprechende Innovationsfähigkeit verfügen. Darüber hinaus sollte eine Berufspraxis im Umfang von mindestens 18 CP (mind. 13 Wochen) in Ingenieurstätigkeiten vorliegen. In der Regel sind diese Vorkenntnisse durch einen einschlägigen Bachelorabschluss mit mindestens 210 ECTS nachgewiesen.
    Vorkenntnisse, die außerhalb einer Hochschule erworben wurden, können im Umfang bis zur Hälfte der im Studiengang zu erwerbenden Leistungspunkte angerechnet werden, wenn sie die fehlenden Leistungen äquivalent ausgleichen. Näheres regelt die Anerkennungssatzung der Hochschule RheinMain in der jeweils gültigen Fassung.
     
  3. Bei fehlenden Kenntnissen und Fähigkeiten in den unter Abs. 2 genannten Bereichen kann die Zulassung mit dem Vorbehalt erfolgen, die fehlenden Vorkenntnisse durch das erfolgreiche Absolvieren von Brückenkursen oder Modulen aus den Angeboten des Fachbereichs Ingenieurwissenschaften innerhalb der ersten beiden Semester auszugleichen. Kurse aus dem Curriculum des hier geregelten Master-Studiengangs dürfen hierfür nicht genutzt werden. Geeignete Lehrveranstaltungen sind zu Beginn der Vorlesungszeit durch den für den Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss festzulegen.
     
  4. In begründeten Ausnahmefällen, können durch fehlende ECTS Punkte vermutete Vorkenntnisdefizite durch eine individuelle Prüfung der Bewerberin / des Bewerbers nachgewiesen werden. In der Prüfung ist die Verfügbarkeit vermuteter fehlender Vorkenntnisse nachzuweisen. Die Entscheidung hierüber trifft der Prüfungsausschuss aufgrund eigener Sachkunde. Die Prüfung weist i.d.R. einen Umfang an abgeprüften Kompetenzen und Fähigkeiten auf, der den fehlenden ECTS entspricht.