EIGENSTÄNDIGES PROMOTIONSRECHT FÜR DIE FACHRICHTUNG SOZIALE ARBEIT

Hochschule RheinMain erhält eigenständiges Promotionsrecht für Fachrichtung Soziale Arbeit

Zukünftig ist es möglich an der Hochschule RheinMain im Fachbereich Sozialwesen zu promovieren. Der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst, Boris Rhein, verlieh der Hochschule RheinMain das Promotionsrecht, zunächst für die Fachrichtung Soziale Arbeit.

In Zusammenarbeit mit den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Fulda (HS Fulda) und Frankfurt (Frankfurt University of Applied Sciences) sind jetzt Promotionen im Rahmen des gemeinsamen Promotionszentrums für Soziale Arbeit möglich.

„Das Promotionsrecht für Soziale Arbeit ist für die hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ein Meilenstein. Wir freuen uns sehr, den eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs nun bis zur Promotion ausbilden zu können. Zudem erhalten wir das Promotionsrecht für eine Fachrichtung, die es in dieser Form an Universitäten nicht gibt, was ein Alleinstellungsmerkmal für uns darstellt“, sagt Prof. Dr. Walid Hafezi, Vizepräsident der Hochschule RheinMain.

Voraussetzung für das eigenständige Promotionsrecht ist eine ausreichende Forschungsstärke, die zum Beispiel durch die Nennung von mindestens zwölf Professorinnen und Professoren nachgewiesen werden muss. Diese wiederum müssen ihre persönliche Forschungsstärke durch Publikationen und eingeworbene Drittmittel nachweisen. Am Fachbereich Sozialwesen der Hochschule RheinMain sind aktuell sieben Professorinnen und Professoren am Promotionszentrum Soziale Arbeit beteiligt. Das Promotionszentrum hat zurzeit insgesamt 20 Mitglieder aus den drei Partnerhochschulen.

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