ERHALTE ICH MIT DEM STUDIENABSCHLUSS DIE STAATLICHE ANERKENNUNG?
Erhalte ich mit dem Studienabschluss die staatliche Anerkennung?
Im Rahmen des Studiengangs Soziale Arbeit Teilzeit erwerben Sie zusätzlich zu Ihrem Bachelorabschluss die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/in sowie als Sozialpädagoge/in. Das hierzu erforderliche Praktikum findet in der Regel im 7., 8. und 9. Semester und im Rahmen Ihrer studienbegleitenden Tätigkeit statt.
Während des Praktikums ist die Anleitung durch eine Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagog/in verbindlich erforderlich. Der bzw. die Anleiter/in muss nicht zwingend kontinuierlich mit Ihnen zusammenarbeiten, sollte jedoch zu regelmäßigen Anleitungsgesprächen zur Verfügung stehen. Das Praktikum wird durch die Hochschule durch vorbereitende Angebote, eine Begleitveranstaltung sowie eine Auswertungsveranstaltung begleitet. Im Praktikum erwerben Sie spezifische sozialarbeiterische/sozialpädagogische sowie sozialadministrative Kompetenzen. Es ermöglicht zudem eine angeleitete Reflexion der Aufgaben und professionellen Herausforderungen Sozialer Arbeit.