Ich habe schon mal studiert. Können Leistungen aus meinem früheren Studium angerechnet werden?


Studienzeiten, Prüfungs- und Studienleistungen sowie Module aus anderen Studiengängen werden angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit gegeben ist. Ein entsprechender Antrag kann jedoch erst nach erfolgter Immatrikulation beim Prüfungsausschuss  gestellt werden. Die für die Anerkennung erforderlichen Unterlagen (Leistungsnachweis der Hochschule, Modulhandbuch, Prüfungsordnung) sind vorzulegen.

Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Kenntnisse, Kompetenzen und Fähigkeiten können bis maximal zur Hälfte der Gesamtzahl der Credit-Points angerechnet werden, soweit eine inhaltliche Gleichwertigkeit der erworbenen Kompetenzen auf Modulebene besteht.

Sofern Sie schon einmal Soziale Arbeit (oder einen anderen verwandten Studiengang) studiert haben und dort Studien- und Prüfungsleistungen erworben haben, besteht die Möglichkeit, sich für ein höheres Fachsemester zu bewerben. Dies gilt auch bei einem angestrebten Hochschulwechsel. Zur Einstufung müssen Sie Ihrer Bewerbung eine Leistungsübersicht, die Studien- und Prüfungsordnung, sowie das Modulhandbuch des Studiengangs in elektronischer Form beifügen. Es gelten dieselben Zulassungsvoraussetzungen wie bei einer Bewerbung für ein erstes Fachsemester. Eine Zulassung kann nur dann erfolgen, wenn in dem Studienjahrgang, in den Sie eingestuft werden, noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Die Vergabe erfolgt nach bestimmten Kriterien. Näheres darüber erfahren Sie auf der Bewerbungsseite für ein höheres Fachsemester. Die Anerkennung früherer Prüfungsleistungen - auf Antrag beim Prüfungsausschuss - ist jedoch erst nach erfolgter Einstufung und Immatrikulation möglich (siehe oben).

 

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