WELCHE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN MUSS ICH ERFÜLLEN?
Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen?
Die Zulassung zum Studiengang Soziale Arbeit Teilzeit setzt voraus:
- eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB); aus dem Zeugnis muss die erreichte Durchschnittsnote der HZB hervorgehen;
- eine erwerbstätigkeit, die Betreuung von angehörigen, eine sich auf das Studium auswirkende Behinderung bzw. chronische Erkrankung oder ein vergleichbarer wichtiger Grund, der ein Vollzeitstudium nicht zulässt.