Nachhaltigkeit - Deutsches Rechnungslegungs Standards Commitee
Prof. Dr. Christian Fink in den Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee gewählt. Neu eingesetzter Ausschuss soll mit breit gefächerter Expertise die auf EU-Ebene erwarteten Vorschläge zu einem umfangreichen Sustainability Reporting bearbeiten und kommentieren
Eine nachhaltige Unternehmensführung, aber auch eine dezidierte Berichterstattung über sog. ESG-Aspekte (Environmental, Social, Governance) werden seit einigen Jahren nicht nur zivilgesellschaftlich, sondern auch in der Unternehmenspraxis intensiv diskutiert. Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) in Berlin am 29.11.2021 die Einsetzung eines Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen. Damit kann das DRSC künftig auch in diesem Bereich seinen Aufgaben als deutscher Standardsetter nachkommen.
In seiner Sitzung vom 17.12.2021 wählte der Verwaltungsrat des DRSC u.a. Herrn Prof. Dr. Christian Fink, seit 2011 Professor für Externes Rechnungswesen und Controlling im Studiengang Business & Law in Accounting and Taxation am Fachbereich Wiesbaden Business School der Hochschule RheinMain, als eines von elf Mitgliedern in den neu eingesetzten Fachausschuss. Bereits zuvor war Prof. Fink zehn Jahre lang Mitglied des HGB-Fachausschusses des DRSC. Als erste Reaktion auf seine Wahl in den Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung betont er:
„Nicht zuletzt vor dem Hintergrund aktueller politischer Entwicklungen kommt der Nachhaltigkeitsberichterstattung eine immense Bedeutung zu. Für die kommenden Wochen und Monate erwarten wir in diesem Zusammenhang die Veröffentlichung zahlreicher Entwürfe für European Sustainability Reporting Standards seitens der EFRAG Project Task Force. Mit dem neuen Fachausschuss haben wir die Möglichkeit, diese Unterlagen mit einer breit gefächerten fachlichen Expertise im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu kommentieren und so einen Beitrag zur praxisorientierten Umsetzung der aktuellen und noch ausstehenden Regelungen zu leisten. Für mich selbst bedeutet das Engagement im Fachausschuss aber auch, die dort erworbenen Kenntnisse direkt in meine Lehre sowie meine anwendungsorientierte Forschung einfließen lassen zu können.“
Die Fachausschüsse sind die Träger der Facharbeit des DRSC. Dieses hat das Ziel
- die Fortentwicklung der Rechnungslegung im gesamtwirtschaftlichen Interesse unter Beteiligung der fachlich interessierten Öffentlichkeit, insbesondere der an der Rechnungslegung Beteiligten, zu fördern,
- als von der Bundesregierung anerkannter deutscher Standardsetzer i.S.v. § 342 HGB in seinen Zielen unterstützt und als sachverständiger Ratgeber gehört zu werden, ohne hierdurch die Souveränität des Gesetzgebers und der Gerichte zu beeinträchtigen, und
- die Interessen der deutschen Wirtschaft im Bereich der Rechnungslegung international zu vertreten.
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Weitere Informationen:
Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)
European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG)
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