Nachhaltigkeitsberichterstattung im Fokus
Am 14. und 15. November fand das Hamburger Forum der Nachhaltigkeitsberichterstattung 2024 des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) e.V. in Kooperation mit der Universität Hamburg statt. An den beiden Tagen wurden mit verschiedenen Vorträgen und Paneldiskussionen vielfältige Themen rund um die europäischen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung thematisiert – von regulatorischen Fragestellungen über Anwendungsfragen aus der Unternehmenspraxis, von Wesentlichkeitsanalyse bis Digitalisierung, von Berichterstattung für KMU bis Prüfung der Berichte.
Auch Prof. Dr. Christian Fink, Professor für externes Rechnungswesen und Controlling am Fachbereich Wiesbaden Business School, regte mit seinem Impulsvortrag zu „Herausforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU – welchen Beitrag leistet der ESRS VSME?“ und seiner Teilnahme an der anschließenden Paneldiskussion zum Diskurs über die aktuellen Entwicklungen an.
Flut an Datenabfragen eindämmen
Im Fokus seines Vortrags stand der freiwillige Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für nicht kapitalmarktorientierte KMU – der sog. ESRS VSME. Dieser soll kleinste, kleine und mittelgroße Unternehmen dabei unterstützen, nachhaltigkeitsbezogene Daten einheitlich und strukturiert bereitzustellen. Mit diesem neuen Berichtsstandard sollen die unterschiedlichen Informationsbedarfe von Stakeholdern der KMU, also deren Kunden, Kreditgeber, Investoren etc., mit möglichst nur einem einzigen Bericht gedeckt werden. Auf diese Weise soll die derzeitige Flut an Datenabfragen, der sich KMUs aktuell gegenübersehen, eingedämmt werden. Der Standard verfolgt einen modularen Aufbau, der den unterschiedlichen Umsetzungsgraden nachhaltigkeitsbezogener Themen und Fragestellungen in den Unternehmen Rechnung tragen soll. So richtet sich das Basic Module primär an Mikro-Unternehmen und definiert die Mindestanforderungen für die Berichterstattung. Das Comprehensive Module richtet sich dagegen vornehmlich an Unternehmen, die sich bereits etwas intensiver mit Nachhaltigkeitsfragen auseinandergesetzt haben und bei denen entsprechende Datenanfragen durch Stakeholder schon vorliegen.
Digitale Möglichkeiten nutzen
Eine wesentliche Neuerung im Vergleich zum ursprünglichen Standardentwurf aus dem Januar 2024 ist, dass eine formalisierte Wesentlichkeitsanalyse nach dem Vorbild des ESRS Set 1 in den Modulen des VSME nicht (mehr) gefordert wird. Allerdings ist den Anwendern des VSME anzuraten, sich trotzdem mit den Zusammenhängen zwischen ihrem Geschäftsmodell und den Nachhaltigkeitsaspekten sowie den für sie relevanten Nachhaltigkeitsthemen auseinanderzusetzen. Nur so kann eine sinnvolle Befassung mit den einschlägigen Fragestellungen – auch bei deren strategischer Umsetzung – gewährleistet werden.
Übergeordnete Zielsetzung des Berichtsstandards muss es dabei sein, die berichteten Nachhaltigkeitsdaten über z.B. entsprechende Datenbanken algorithmusbasiert abruf- und auswertbar zu machen und somit individuelle Datenabfragen bei den KMU und den damit verbundenen Arbeitsaufwand obsolet zu machen. Nur so kann die notwendige Akzeptanz eines solchen Berichtsstandards sowohl bei dessen Anwendern als auch bei den Berichtsadressaten geschaffen werden.