Berufspraktikum Business & Law (BBL, PrüfO 2016)
1. Grundlagen
- Die rechtlichen Regelungen sind der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs zu entnehmen.
- Während des Praktikums bleiben Sie Mitglied der Hochschule mit allen Rechten und Pflichten.
- Sie sind gegen Unfall versichert sowie beitragsfrei in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (sofern keine vorrangigen Regelungen aus einem Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag bestehen).
- Für Auslandspraktika gelten die gleichen Regeln wie im Inland. Bei diesbezüglichen Fragen konsultieren Sie bitte das Büro für Internationales oder die Praktikumsbeauftragte.
2. Praktikumsbeauftragte
Frau Eisenstein ist die Praktikumsbeauftragte der WBS. Ihre Aufgaben umfassen insbesondere die Genehmigung von Praktikumsplätzen, die Überprüfung und Genehmigung der Ausbildungsverträge, die Bewertung der Praktikumsberichte und die Anerkennung des Praktikums.
Sie erreichen sie im ServiceCenter der WBS oder per E-Mail:bp-beauftragte-wbs(at) hs-rm.de
3. Beantragung
Die Zulassung zum Praktikum ist mit den nachstehenden Formularen (zu finden in Stud.IP > s.u. Ziffer 10) zu beantragen, die fristgerecht (Anmeldung bis zum 30.10. für das darauffolgende Sommersemester, bis zum 30.4. für das darauffolgende Wintersemester) im ServiceCenter der WBS einzureichen sind:
Anmeldung |
|
Ausbildungsvertrag |
|
Für die Vorlage des Praktikumsvertrags gelten die Fristen laut Terminplan.
4. Zulassung
Die Prüfung der Zulassung zum Praktikum und der Eignung des Praktikumsbetriebs erfolgt durch die Praktikumsbeauftrage vor Antritt des Berufspraktikums.
Zulassung: Voraussetzung ist der erfolgreiche und vollständige Abschluss aller Module der ersten drei Fachsemester, wodurch 90 Credit Points erreicht wurden.
Zulassung unter Vorbehalt: ist nicht möglich; die Zulassungsvoraussetzungen müssen bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung erfüllt sein.
5. Genehmigung
Liegt nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen, des Vertrags und des Praktikumsbetriebs ein positives Ergebnis vor, wird das Praktikum durch Stempel und Unterschrift der Praktikumsbeauftragten als Pflichtpraktikum genehmigt. Ohne Genehmigung wird ein freiwilliges Praktikum durchgeführt, das nachträglich nicht anerkannt werden kann. Nach erfolgter Genehmigung erhalten Sie und der Praktikumsbetrieb je ein Exemplar des Vertrages per Post zugestellt.
6. Durchführung – Wechsel – Rücktritt
Das Praktikum ist in einem zusammenhängenden Zeitraum in einem Unternehmen durchzuführen. Fehltage wie Urlaub oder Krankheit sind ab einer gewissen Größenordnung nachzuholen (Details in Stud.IP > s.u. Ziffer 10).
Nach Genehmigung ist ein Wechsel des Praktikumsplatzes grundsätzlich ausgeschlossen.
Kann nach einer Anmeldung das Praktikum nicht angetreten werden, muss die Anmeldung zurückgezogen werden. Die Rücknahme der Anmeldung erfolgt schriftlich und unter Angabe des Grundes an die Praktikumsbeauftragte. Für den nächsten Termin ist eine neue Anmeldung unter Beachtung der Anmeldefristen erforderlich.
7. Anerkennung
Sie haben einen Praktikumsbericht zu erstellen, der (außer Deckblatt, Gliederung und Beurteilungsbogen) fünf bis sieben Seiten zu folgenden Inhalten umfasst:
- Charakterisierung des Unternehmens
- Beschreibung der Abteilung und Angabe des Ansprechpartners
- Darstellung der Arbeitsinhalte
- Beurteilung des Praktikums
Ferner ist ein Beurteilungsbogen (Vordruck in Stud.IP > s.u. Ziffer 10) auszufüllen. Dieser wird durch die Praktikumsbeauftragte ausgewertet: Ist das Praktikum in diesem Unternehmen für Studierende zu empfehlen?
Der Praktikumsbetrieb hat eine Praktikumsbescheinigung auszufertigen (Vordruck in Stud.IP > s.u. Ziffer 10).
Die Bescheinigung (im Original) und der Bericht sollen zwei Wochen nach Abschluss des Praktikums im ServiceCenter der WBS vorgelegt oder in den Fristenbriefkasten eingeworfen werden.
- Liegen die Unterlagen 6 Wochen nach Beendigung des Praktikums nicht vor, ruht jeglicher Prüfungsanspruch bis die Unterlagen vorliegen.
- Liegen die Unterlagen auch 2 Jahre nach Beendigung des Praktikums nicht vor, erlischt Ihr Prüfungsanspruch insgesamt und Sie sind zu exmatrikulieren.
Das Praktikum ist bestanden, wenn die vorgeschriebene Praktikumsdauer abgeleistet ist, die Praktikumsbescheinigung und ein positiv bewerteter Praktikumsbericht vorliegen.
Bewertung und Anerkennung des Praktikums erfolgen durch die Praktikumsbeauftragte.
8. Praktikum und Prüfungen
Sie dürfen während des Praktikums an studienbegleitenden Prüfungen teilnehmen, können aber auch eine Befreiung von Prüfungsverpflichtungen beantragen – Dies hat per E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin Ihres Studiengangs zu erfolgen.
9. Praktikum und Thesis
Ein erfolgreich abgeschlossenes Praktikum ist Voraussetzung für die Zulassung zur Thesis und den Erhalt einer Thesis-Note. Die Mindestdauer (Pflichtteil) des Praktikums muss vor dem letztmöglichen Vergabetermin der Thesis abgeschlossen sein. Es gelten die folgenden Regelungen:
- Praktikumsbescheinigung und Berichtsheft liegen vor und sind anerkannt
⇒ das Praktikum ist bestanden ⇒ Thesis-Zulassung ohne Vorbehalt wirksam - Praktikumsbescheinigung und Berichtsheft liegen nicht vor bzw. sind nicht anerkannt
⇒ das Bestehen des Praktikums ist noch offen ⇒ Thesis-Note wird nicht veröffentlicht - das Praktikum ist nicht bestanden ⇒ Thesis-Zulassung wird rückwirkend entzogen
10. Links und Downloads / FAQ`s
- Prüfungsordnungen (einschließlich der Anlage Regelungen zur Berufspraktischen Tätigkeit)
- Terminpläne
- ServiceCenter der Wiesbaden Business School
- Büro für Internationales der Hochschule RheinMain
In Stud.IP im Pfad Meine Veranstaltungen > WBS - Informationen für Studierende > Dateien > Berufspraktikum können Sie in Form von PDF-Dateien herunterladen:
- Anmeldeformular, Ausbildungsvertrag, Praktikumsbescheinigung und Beurteilungsbogen
- Check-Liste und FAQ`s
- Liste der zum Praktikum angemeldeten Studierenden
- Sonstige Informationen und PAU-Entscheidungen