Kommission für 17. Kinder- und Jugendbericht nimmt Arbeit auf
Die Sachverständigenkommission für den 17. Kinder- und Jugendbericht hat ihre Arbeit aufgenommen. Im Namen der Bundesregierung beauftragte Bundesjugendministerin Lisa Paus die Fachleute, den Bericht bis zum Frühjahr 2024 zu erstellen. Die Kinder- und Jugendberichte informieren Politik und Fachpraxis regelmäßig über die Lage junger Menschen und die Situation der Kinder- und Jugendhilfe. Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen "Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe" vorzulegen und dazu Stellung zu nehmen. Jeder dritte Kinder- und Jugendbericht vermittelt einen Überblick über die Gesamtsituation der Kinder- und Jugendhilfe. Der anstehende 17. Kinder- und Jugendbericht ist ein solcher Gesamtbericht.
„In Deutschland leben 22 Millionen Menschen, die unter 27 Jahren alt sind. Sie alle sollen gut und sicher aufwachsen und leben – trotz der vielfältigen Herausforderungen der aktuellen Zeit. Die Themen Pandemie, Krieg und Klimawandel bewegen die junge Generation. Gleichzeitig ist auch klar: Damit sich junge Menschen in unserer diversen Gesellschaft zu gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln, die sensibel für Vielfalt sind, brauchen sie Unterstützung. Die Kinder- und Jugendhilfe leistet einen wichtigen Beitrag zum guten Aufwachsen. Der neue Kinder- und Jugendbericht soll aufzeigen, wie ihre Angebote und Leistungen weiterentwickelt werden müssen“, sagte die Bundesjugendministerin.
Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Praxis
In der Berichtskommission sind erfahrene Persönlichkeiten aus der Praxis und Wissenschaftler:innen versammelt, darunter auch Prof. Dr. Davina Höblich vom Fachbereich Sozialwesen der Hochschule RheinMain. Die Mitwirkung in der Sachverständigenkommission bedeutet nicht nur die Würdigung ihrer wissenschaftlichen Arbeit und Expertise im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, Fachkräfte und Professionalität sowie Vielfalt und Differenz in der Sozialen Arbeit, sondern auch ein entsprechendes Renommée für die Hochschule RheinMain und den Fachbereich Sozialwesen: „Ich freue mich sehr über die Ernennung. Es stellt sich die anspruchsvolle Aufgabe auf Basis des derzeitigen Erkenntnisstands die Lage der Kinder- und Jugendlichen sowie die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nicht nur zu beschreiben. Die Sachverständigenkommissionen der Kinder- und Jugendberichte erarbeiten auch konkrete Handlungsempfehlungen für Politik, Fachpraxis und Gesellschaft. Besonders freut es mich, dass der 17. Kinder- und Jugendbericht das Aufwachsen in einer diversen Gesellschaft thematisiert und die Perspektiven von Kinder- und Jugendliche über eine Beteiligung am Bericht einbezieht.“, so Prof. Dr. Höblich