Wahl des studentischen Hilfskräfterats am 31. März

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Der Hessische Landtag hat für die Hessischen Hochschulen geregelt, dass die studentischen Hilfskräfte einen Hilfskräfterat wählen können (vgl. § 97 Abs. 7 HPVG). An der Hochschule RheinMain (HSRM) besteht der Hilfskräfterat für alle Standorte der HSRM aus drei Mitgliedern und vertritt die Interessen der Hilfskräfte gegenüber der Hochschulleitung und in den Personalräten. Der Senat der Hochschule RheinMain hat eine Wahlordnung für den Hilfskräfterat beschlossen. Diese sieht vor, dass der Hilfskräfterat in einer nichtöffentlichen Vollversammlung aller Hilfskräfte gewählt wird. Als Wahlleiterin lädt Dr. Tina Klug, Kanzlerin der HSRM, alle studentischen Hilfskräfte der HSRM zur Vollversammlung ein.

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