VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE PROFESSUR
Hier erfahren Sie mehr zu den formalen Vorausssetzungen für eine Professur an einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) in Hessen:
Sie sind Wissenschaftler:in? - dann gelten für Sie die folgenden Voraussetzungen:
- abgeschlossenes Hochschulstudium
- die Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit; in der Regel nachgewiesen durch eine Promotion bzw. durch promotionsadäquate wissenschaftliche Leistungen (z.B. durch einschlägige, qualitativ hochwertige Veröffentlichungen)
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nach Abschluss des Studiums, davon mindestens drei Jahre außerhalb einer Hochschule auf einem Gebiet, das der fachlichen Ausschreibung entspricht1 oder eine Habilitation (mit deutlichem Praxisbezug)
- pädagogische Eignung, in der Regel nachgewiesen durch Erfahrung in Lehre oder Ausbildung, Lehraufträge oder hochschuldidaktische Weiterbildungen
Sie sind Künstler:in? - dann gelten für Sie die folgenden Voraussetzungen:
- abgeschlossenes Hochschulstudium
- die Befähigung zu künstlerischer Arbeit; in der Regel nachgewiesen durch besondere künstlerische Leistungen (z.B. herausragende Projekte, erhaltene Preise, Wettbewerbe, Ausstellungen etc.)
- eine mehrjährige Berufspraxis nach Abschluss des Studiums auf einem Gebiet, das der fachlichen Ausschreibung entspricht1
- pädagogische Eignung, in der Regel nachgewiesen durch Erfahrung in Lehre oder Ausbildung, Lehraufträge oder hochschuldidaktische Weiterbildungen
Sie sind Praktiker:in? - dann gelten für Sie die folgenden Voraussetzungen:
- hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis
- pädagogische Eignung, in der Regel nachgewiesen durch Erfahrung in Lehre oder Ausbildung, Lehraufträge oder hochschuldidaktische Weiterbildungen
1) Die Berufspraxis können Sie in außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (z.B. Fraunhofer-Institute), in Industrieunternehmen, im außerwissenschaftlichen Hochschulbereich, in Beratungsunternehmen oder in der Selbständigkeit erwerben. Die Tätigkeit muss in einem Umfang von mindestens 50% der Regelarbeitszeit ausgeübt werden, um als Berufspraxis angerechnet werden zu können.
Sie wollen es genau wissen? Zum Hessischen Hochschulgesetz (§ 68)