ARBEITSSICHERHEIT, GESUNDHEITS- UND UMWELTSCHUTZ
Durch die Zunahme der Komplexität in den Bereichen Arbeitsschutz, Gefahrstoffe, Entsorgung von Sonderabfall und Strahlenschutz wird es immer wichtiger, schnelle und aktuelle Informationen zu erhalten.
In der Stabstelle Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz können Sie Unterstützung und Informationen zu folgenden Themen erhalten:
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Notfallpläne/ Erste-Hilfe
- Brandschutz
- Gefahrstoffe
- Gesundheitsmanagement
- Gefährdungsbeurteilung
- Gefährliche Abfälle
- Gefahrgut
- Strahlenschutz
- Ergonomische Beratung des Bildschirmarbeitsplatzes
Arbeitsschutz ist die „Bewahrung von Leben und einschl. Gesundheitsförderung in Verbindung mit der Berufsarbeit“.
Dies umfasst die Gesamtheit der Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen einschließlich der Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung.
Arbeitsschutz arbeitet ganzheitlich.
Präventiv und prophylaktisch.
Er betrachtet das Zusammenwirken von Mensch und Arbeitsmittel im Arbeitsablauf, um die Aufgabe am Arbeitsplatz in der Arbeitsumgebung zu analysieren und bewerten.
Arbeitsschutz arbeitet jedoch auch retrospektiv in der Analyse von Unfällen oder der Bewertung und Verbesserung schon vorhandener Systeme.
Um gar nicht erst Nachsteuern zu müssen, ist es das Ziel, Arbeitsschutz zu leben, ohne seine Notwendigkeit zu hinterfragen. Arbeitsschutz ist elementar.
Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz betrifft jeden, der an der Hochschule RheinMain arbeitet oder studiert. Dabei unterscheiden sich je nach Funktion/Rolle die arbeitsschutzrelevanten Rechte, Pflichten und Aufgaben.
Im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagementsystem (AGUM) der Hochschule RheinMain sind diese Rechte, Pflichten und Aufgaben prozessorientiert in einer Aufbau- und Ablauforganisation abgebildet. Das AGUM-System gilt verbindlich an der Hochschule RheinMain und soll helfen, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz maßgebenden Bestimmungen und Maßnahmen zu erkennen und in die Lage versetzen, Aufgaben erfüllen zu können. Das AGUM System bildet dabei die Arbeitsschutzsystematik an der Hochschule RheinMain ab.
Führungskräfte haben besondere Aufgaben und eine Fürsorgepflicht Ihren Mitarbeiter*Innen und Studierenden gegenüber. Daher wird im Folgenden insbesondere auf diese Personengruppe eingegangen.
Wir alle tragen Verantwortung für die Gesundheit, gegenüber den Studierenden, den Mitarbeiter*innen und den Kolleg*innen.
Wir alle haben Pflichten im Arbeitsschutz.
Der Präsident/die Präsidentin als Vorgesetzte des Personals und der Studierenden ist verantwortlich für die Sicherheit aller an der Hochschule Tätigen.
Sie muss eine geeignete Organisation zur Durchsetzung des Arbeitsschutzes aufbauen und diese auch kontrollieren. Sie kann Pflichten zur Durchführung der Aufgaben zusammen mit der damit verbundenen Verantwortung an fachkundige Personen delegieren, die Fachkenntnisse der Arbeitsschutzsystematik besitzen. (Wie erstelle ich eine Gefährdungsbeurteilung, wie dokumentiere ich richtig, wie kann ich mein Labor hinsichtlich des Arbeitsschutzes organisieren) Auch, wenn Pflichten durch die Hochschulleitung an Führungskräfte übertragen werden, verbleibt die gesamte Organisations- und Kontrollverantwortung immer bei der Hochschulleitung.
Genauere Angaben finden Sie in der „Richtlinie zur Umsetzung des Arbeits-, Gesundheits-, und Umweltschutzes - AGU - an der Hochschule RheinMain, AM 619“ .
Die Pflichtenübertragung nach § 13 Abs. 2 ArbSchG Teile setzt eine Zuverlässigkeit und bestimmte Fachkenntnisse im Arbeitsschutz des Übertragungsempfängers voraus. Fachkenntnisse im Arbeitsschutz bedeutet, dass sich die Führungskräfte in der Arbeitsschutzsystematik auskennen müssen.
Die Arbeitsschutzsystematik der Hochschule RheinMain wird im AGUM dargestellt.
Führungskräfte müssen qualifiziert sein, die verbindliche Aufbau- und Ablauforganisation der Hochschule RheinMain zu kennen und anzuwenden.
Die bedeuteten Führungskräfte müssen:
- Ihre Rolle in der Aufbauorganisation kennen und die damit verbundenen Pflichten, Rechte und Aufgaben.
- In der Aufbauorganisation die wesentlichen Akteure im Arbeitsschutz und deren Funktion kennen (z.B. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärztlicher Dienst, Sicherheitsbeauftragte).
- Ihre wesentlichen Tätigkeiten/Prozesse in der Ablauforganisation kennen und die damit verbundenen Pflichten und Aufgaben (z.B. Bürotätigkeiten, Labortätigkeiten, Werkstatttätigkeiten).
Zu den Grundpflichten der Führungskräfte/ Vorgesetzten im Arbeitsschutz zählen folgende Aufgaben:
Gefährdungsbeurteilung
Die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ist eine rechtliche Forderung auf Grundlage vieler Rechtsnormen, z.B. aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Gefahrstoffverordnung, dem Mutterschutzgesetz und vielen weiteren Normen. Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im Arbeits- und Gesundheitsschutz und bildet die Grundlage für die sichere und gesunde Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitsplätzen.
Die Durchführung einer online-Gefährdungsbeurteilung in AGUM soll den Führungskräften auf unkomplizierte Weise helfen zu überprüfen, ob die Anforderungen zum Arbeitsschutz in ihren Zuständigkeitsbereichen erfüllt sind. Nach der Registrierung im AGUM-Intranet wird ein Login und Passwort vergeben und die Gefährdungsbeurteilung kann durchgeführt werden.
Unterweisungen
Neue Beschäftigte der Hochschule RheinMain erhalten zunächst eine allgemeine Sicherheitsunterweisung, die von der Stabsstelle Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz durchgeführt wird.
Danach müssen Führungskräfte eine arbeitsplatzbezogene Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeiten und dann regelmäßig mindestens einmal im Jahr durchführen. Auch bei Veränderungen im Aufgabenbereich oder bei der Einführung neuer Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe oder neuer Technologien müssen Führungskräfte ihre Personen unterweisen.
Die Gefährdungsbeurteilung mit der Ermittlung der auftretenden Gefahren und der Schutzmaßnahmen bildet dabei die Grundlage der Unterweisung.
Die Unterweisungen erfolgen mündlich in verständlicher Form und müssen dokumentiert werden.
Im AGUM sind zum Thema Unterweisungen alle Details aufgeführt und es stehen Unterweisungshilfen zur Verfügung.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine präventive arbeitsmedizinische Maßnahme und umfasst sowohl physische als auch psychische Aspekte der Gesundheit. Sie ist eine weitere Grundpflicht der Führungskräfte.
Sie dient nicht der Feststellung einer gesundheitlichen Eignung, sondern hilft den Führungskräften und den Mitarbeiter*innen dabei, gesundheitsbedingte Gefahren möglichst frühzeitig zu erkennen. Es wird zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge unterschieden.
Eine Pflichtvorsorge müssen Sie als Führungskraft für Ihre Mitarbeiter*innen veranlassen. Ohne Teilnahme an einer Pflichtvorsorge -hier zumindest dem Beratungsgespräch- besteht ein Tätigkeitsverbot.
Eine Angebotsvorsorge wird von Ihnen als Führungskraft Ihren Mitarbeiter*innen nur angeboten, muss aber nicht unbedingt wahrgenommen werden. Als Beispiel sind hier die Untersuchungen für Bildschirmarbeitsplätze zu nennen.
Des Weiteren gibt es noch die sogenannte Wunschvorsorge, die von den Mitarbeiter*innen ausgesprochen werden kann und die Sie als Führungskraft ermöglichen sollten.
Welche arbeitsmedizinische Vorsorge für die Mitarbeiter*innen notwendig ist, kann der Übersicht der Arbeitsmedizinischen Auswahlkriterien entnommen werden. Diese sind in der Verfahrensanweisung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge eingebunden. Unterstützung bietet die Betriebsmedizinerin und die Stabsstelle Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz.
Bitte berücksichtigen: möglicherweise ist auch eine arbeitsmedizinische Vorsorge bei Auslandsaufenthalten unter besonderen klimatischen Bedingungen notwendig.
Notfallorganisation
Die Grundpflichten der Führungskräfte in der Notfallorganisation bestehen hauptsächlich darin, den Beschäftigten aus ihrem Zuständigkeitsbereich eine Ausbildung zum Ersthelfer, Brandschutzhelfer und/oder zum Sicherheitsbeauftragten zu ermöglichen.
Des Weiteren muss Erste-Hilfe Material in Ihrem Zuständigkeitsbereich zur Verfügung stehen und dieses muss regelmäßig auf Vollständigkeit und Verfallsdatum kontrolliert werden. Die Abläufe der Erstversorgung bei Unfällen müssen bekannt sein, ebenso die Meldewege der Unfallanzeigen.
Zum Thema Brandschutz sollte an entsprechenden Brandschutzübungen teilgenommen werden und im Ernstfall ist Ihr Zuständigkeitsbereich zu evakuieren. Dazu sollten Sie und Ihre Mitarbeiter*innen die Sammelplätze kennen.
Flucht- und Rettungswege in Ihrem Zuständigkeitsbereich sind frei von Gegenständen zu halten!
Schutz besonderer Personengruppen
Auch der Schutz besonderer Personengruppen ist von Ihnen als Führungskraft eine Grundpflicht, die beachtet werden muss. Zu den besonderen Personengruppen gehören werdende bzw. stillende Mütter, aber auch Jugendliche unter 18 Jahren.
Bei den Gefährdungsbeurteilungen, die Sie für die Tätigkeiten in Ihrem Bereich durchführen müssen, müssen Sie schon im Vorfeld betrachten, ob der Arbeitsplatz für eine werdende bzw. stillende Mutter geeignet ist oder ob zusätzliche Maßnahmen durchgeführt werden müssen. Bei den Unterweisungen müssen Sie Ihre Beschäftigten über das Ergebnis dieser Gefährdungsbeurteilung informieren.
Gibt eine Beschäftigte Ihre Schwangerschaft bekannt, können alle weiteren Maßnahmen nach dem Mutterschutzgesetz durchgeführt werden.
Fallen Studentinnen in Ihren Verantwortungsbereich ist zu beachten, dass seit dem 1. Januar 2018 der Geltungsbereich des Mutterschutzgesetztes auf Studentinnen erweitert wurde. Auch hier gibt es bestimmte Abläufe (Gefährdungsbeurteilungen, Nachteilsausgleich, Beschränkungen, Meldepflicht bei der Behörde), die beachtet werden müssen. Im QM-Portal der Hochschule finden Sie weitere Informationen zum Thema Mutterschutz für Studentinnen.
Betriebsanweisungen
Betriebsanweisungen können maschinen-, arbeitsbereichs- und/oder stoffbezogen sein. In den Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe, Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren werden auf die Gefahren für die Menschen und auch die Umwelt hingewiesen sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln festgelegt. Betriebsanweisungen sind verbindliche Vorgaben.
Hauptsächlich finden Betriebsanweisungen im naturwissenschaftlich/technischen Bereichen Anwendung. Bei Bürotätigkeiten sind Betriebsanweisungen in der Regel nicht notwendig!
Im AGUM ist die Vorgehensweise zur Erstellung von Betriebsanweisungen beschrieben und es stehen einige Musterdokumente zur Verfügung. Für Chemikalien können über das DaMaRIS-Katasterisierungsprogramm Musterbetriebsanweisungen erstellt werden.
AGUM ist das internetbasierende Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagementsystem der Hochschule RheinMain.
Hier werden rechtliche Vorgaben für jede Personengruppe an der Hochschule RheinMain prozessorientiert aufgearbeitet. Das AGUM in der jeweiligen aktuellen Version ist eine verbindliche Handlungsanweisung an der Hochschule RheinMain und gliedert sich in die Bereiche Aufbauorganisation, Ablauforganisation und Notfallorganisation.
Team der Stabsstelle Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz
Leitung
Dr. Volker Mann
Telefon: +49 6142 898 - 4170
E-Mail: volker.mann(at) hs-rm.de
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Almut Koulen
Telefon: +49 611 9495 - 1603
E-Mail: almut.koulen(at) hs-rm.de
Sascha Rehn
Telefon: +49 6142 898 - 4182
E-Mail: sascha.rehn(at) hs-rm.de
Besuchen Sie uns im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz Managementsystem (AGUM) der Hochschule!
Bei Darstellungsproblemen im Interntexplorer nutzen Sie bitte den Firefox oder den Chrome Browser!
Der Zugriff außerhalb des Hochschul-IP Adressbereiches muss mittels VPN -Tunnel erfolgen!
- Infoflyer zu AGUM
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