VORBEREITUNG UND FORMALITÄTEN
Büro für Internationales
Visum
Alle Studierenden mit einer EU-Staatsbürgerschaft können ohne Visum nach Deutschland einreisen und hier für ein bis zwei Semester ihr Studium aufnehmen.
Studierende ohne EU-Staatsangehörigkeit informieren sich bitte auf der Seite des Auswärtigen Amtes über die korrekte Einreise.
Staatsangehörige einiger Länder, wie z.B. Australien, Brasilien, Südkorea oder USA und weitere, können ebenfalls ohne Visum einreisen, müssen jedoch spätestens 3 Monate nach ihrer Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Studierende aus allen anderen Ländern müssen vor Ihrer Reise nach Deutschland bei der jeweils zuständigen Botschaft/Konsulat ein Visum beantragen. Hierzu erhalten Sie von uns ein Einladungsschreiben.
Einschreibung
Die Einschreibung erfolgt vor Ihrer Ankunft an der Hochschule digital.
Für die Immatrikulation benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis/Reisepass
- 1 Passfoto
- Nachweis über eine Krankenversicherung
(European Health Insurance Card/ Europäische Versicherungkarte. Studierenden, die nicht aus Mitgliedsstaaten der EU kommen, empfehlen wir dringend eine Krankenversicherung in Deutschland abzuschließen) - Zahlung des Semesterbeitrags
(ca. 280€: dafür erhalten Sie unter anderem das Deutschlandticket, mit dem deutschlandweit kostenlos den öffentlichen Nahverkehr nutzen können)
Krankenversicherung
Um sich an der Hochschule RheinMain einschreiben zu können, müssen Sie einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen.
Studierende aus der EU: bitte bringen Sie eine Kopie der European Health Insurance Card (EHIC). Die EHIC beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Türkische Staatsangehörige mit EU Abkommen bringen die Bescheinigung AT/11.
Alle anderen Studierenden: Wir empfehlen Ihnen, eine Krankenversicherung in Deutschland abzuschließen. (Kosten: ca. 120 €/ Monat), da ausländische Krankenversicherungen bestimmte Bedingungen erfüllen müssen, um in Deutschland anerkannt zu werden. Wir informieren Sie über Ihre Optionen, nachdem Sie Ihre Zusage von uns erhalten haben.
Eine Reisekrankenversicherung ist in keinem Fall ausreichend!
Anmeldung beim Bürgerbüro und Amt für Zuwanderung und Integration
Innerhalb von zwei Wochen nach Ankunft müssen Sie beim örtlichen Einwohnermeldeamt Ihren Wohnsitz anmelden. Sie melden sich in der Stadt an, in der Sie während des Aufenthaltes wohnen werden.
Bankkonto
Studierende können bei vielen Banken kostenlos ein Konto eröffnen. Zur Kontoeröffnung benötigen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis, Ihren Studierendenausweis sowie die Bestätigung über die Anledung Ihres Wohnsitzes.
Wir informieren Sie detailliert in vorbereitenden digitalen Info-Sessions über die Anmeldung des Wohnsitzes und die Beantragung einer Aufenthaltgenehmigung für nicht EU-Staatsangehörige!