MOBILITÄT ZU FORT- UND WEITERBILDUNG

ERASMUS+ Mobilität zur Fort- und Weiterbildungszwecken

Teilnehmende Länder:

alle Länder der EU, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Türkei, Serbien, sowie die zugehörigen überseeischen Länder und Gebiete: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/IP_00_171  und die DOM-ROM Guyana, Gouadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion.

Aufenthalte in Großbritannien können aufgrund des Brexit vorerst nicht mehr gefördert werden.

Das wird gefördert:

Lehrende wie Mitarbeiter/innen aller Hochschulbereiche können für einen 2- tägigem bis max. einwöchigem Fortbildungsaufenthalt an einer ERASMUS-Partnerhochschule oder in einem europäischen Unternehmen oder einer Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung bzw. Jugend tätig ist, gefördert werden. Möglich ist auch ein  sog. Blended-Format, d.h. als Kombination von virtueller Komponente und physischem Aufenthalt. Finanziell gefördert wird jedoch nur die physische Aufenthaltsdauer im Gastland.
Ziel ist neben der Weiterbildung des Teilnehmers/der Teilnehmerin die Stärkung der Internationalisierung der Hochschule RheinMain durch Erfahrungsaustausch innerhalb des europäischen Hochschulraumes sowie die Festigung von ERASMUS-Partnerschaften.

Vorteile eines ERASMUS+ Aufenthaltes:

  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken

Im folgenden Video der Nationalen Agentur beim DAAD werden die Möglichkeiten nochmals anschaulich erklärt: Personalmobilität NA-DAAD

Folgende Aufenthaltsformen sind möglich:

  • Individuell organisierte Aufenthalte im Rahmen eines sog. Job Shadowings (Hospitation). Dieses sollte in einer dem eigenen Aufgabengebiet entsprechenden bzw. vergleichbaren Abteilung an der Partnerhochschule/in einem Unternehmen durchgeführt werden. Im Vorfeld wird ein individuelles Programm festgelegt. Forschungsvorhaben sind von der Erasmus-Förderung ausgeschlossen.
  • Teilnahme an einer "International Staff Week", einem Workshop, Sprachkurs, Seminar o. ä., die von der Partnerhochschule organisiert werden. In der Regel sind hochschulweit 1 - 2 Anmeldungen pro Staff Week möglich. Eine Übersicht über aktuell angebotene Staff Weeks finden Sie auf der EU-Plattform http://staffmobility.eu/
  • Teilnahme an einem Sprachkurs in der jeweiligen Landessprache. Sofern keine Anerkennung als Bildungsurlaub gewünscht ist, können Sie die Sprache, Sprachschule, Art und Umfang des Kurses frei wählen.

Eine wiederholte Erasmus-Förderung ist möglich. Mitarbeiter/innen, die bisher noch nicht am ERASMUS-Programm teilgenommen haben, werden bevorzugt gefördert.

Voraussetzung für die Teilnahme 

  • Sie sind Angestellte/r der Hochschule RheinMain und berechtigt, einen Dienstreiseantrag zu stellen.
  • Ihr geplanter Aufenthalt ist per Dienstreiseantrag genehmigt.
    Alternativ können Sie Ihren Erasmus-Aufenthalt auch als Bildungsurlaub durchführen. Über die Bedingungen informieren Sie sich bitte bei der Personalentwicklung (personalentwicklung@hs-rm.de) und auf der folgenden Webseite: Bildungsurlaub Hessen.
  • Das Land der Partnerhochschule bzw. der aufnehmenden Einrichtung ist nicht Ihr Hauptwohnsitz-Land.
  • Die gewünschte Partnerhochschule/die aufnehmende Einrichtung hat Kapazitäten für Ihre Betreuung vor Ort.
  • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen bis spätestens vier Wochen vor Abreise im Büro für Internationales ein. (Ansprechperson ist Frau Eva Bauer, eva.bauer@hs-rm.de)
  • Sie sind grundsätzlich bereit, im Gegenzug Gäste unserer Partnerhochschulen an der Hochschule RheinMain zu empfangen und zu betreuen.

Förderdauer und Förderhöhen 

  • Die maximale Förderdauer beträgt per Präsidiumsbeschluss der Hochschule RheinMain 5 Tage, bei Aufenthalten ab dem 01.06.2023 7 Tage pro Aufenthalt. Dies wurde festgelegt um angesichts des begrenzten Budgets möglichst vielen Interessierten eine Förderung zu ermöglichen.
  • Die Förderung erfolgt nach von der EU festgelegten Pauschalen je nach Zielland, unabhängig von Ihren tatsächlichen Kosten.

Sie erhalten eine Reisekostenpauschale (Diese wird per EU-Entfernungsrechner ermittelt) und eine Aufenthaltspauschale pro Tag. Sie erhalten die Aufenthaltspauschale  auch für einen An- und Abreisetag. Die einzelnen Fördersätze entnehmen Sie den folgenden Tabellen:

ERASMUS+ Pauschalen für Hin- und Rückfahrt in der Personalmobilität im Projekt 2024

einfache Entfernung gem. Distanzrechner

Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer (Hin- und Rückfahrt)

Betrag bei "grünem Reisen"

10-99 km

28 EUR

56 EUR

100 - 499 km

211 EUR

285 EUR

500 - 1.999 km

309 EUR

417 EUR

2.000 - 2.999 km

395 EUR

535 EUR

3.000 - 3.999 km

580 EUR

785 EUR

4.000 - 7.999 km

1.188 EUR

--

8.000 km und mehr

1.735 EUR

--

     

Grünes Reisen bedeutet, dass Sie auf das Flugzeug verzichten und der überwiegende Teil der Reise per Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaft zurückgelegt wird. Bitte ziehen Sie diese Möglichkeit bei Ihrer Reiseplanung aus Umweltschutzgründen in Betracht! Sollte sich durch die Wahl Ihrer Verkehrsmittel Ihre Reisedauer auf mehr als 16 Stunden pro Fahrtrichtung erhöhen, können wir Ihnen die Aufenthaltspauschale für drei Reisetage pro Fahrtrichtung zahlen.

   

ERASMUS+ Pauschalen für Aufenthaltstage in der Personalmobilität im Projekt 2024

Zielland

Stückkosten pro Tag bis zum 14. Tag der Aktivität (ohne Reisetage)

Stückkosten je Tag Pro Teilnehmer vom 15. bis 60. Tag der Aktivität (ohne Reisetage) 70 % des Satzes

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

180 EUR

126 EUR

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

160 EUR

112 EUR

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

140 EUR

98 EUR

Wichtig:

Sie müssen die von uns errechneten Pauschalen in voller Höhe annehmen. Übersteigt die Pauschale Ihre Kosten, die laut Bundesreisekostengesetz erstattungsfähig sind, wird die Differenz automatisch über die Hochschule versteuert und Ihnen bei der nächsten Gehaltsabrechnung abgezogen. Eine Gewinnerzielung lässt sich vermeiden, indem Sie Ihre voraussichtlichen Kosten auf dem Dienstreiseantrag möglichst realistisch einschätzen.
Deckt der errechnete Betrag Ihre Kosten nicht, fragen Sie bitte bei Ihrer Organisationseinheit an, ob die Mehrkosten dort übernommen werden. Das Büro für Internationales wird im Vorfeld die Ihnen zustehende Pauschale berechnen.

Förderung von Personen mit Sonderbedürfnissen:

Personen mit Behinderung mit einer Behinderung von mind. GdB 20 oder einer chronischen Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland können einen sog. Realkostenantrag (max. 15.000 EUR pro Mobilität) stellen. Dieser muss rechtzeitig vor Mobilitätsbeginn gestellt werden. Sprechen Sie uns daher bitte mind. drei Monate vor Reisebeginn an.

Versicherungen:

Mit der ERASMUS+ Förderung ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder der DAAD noch die EU-Kommission haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen, die im Zusammenhang mit einem ERASMUS-Aufenthalt/einer Fortbildungsmaßnahme entstehen. Das Büro für Internationales weist daher ausdrücklich darauf hin, dass Sie für den privaten Bereich selbst für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen müssen.

Ablauf der Bewerbung und einzureichende Unterlagen:

Es gibt keine festen Bewerbungsfristen, aber nehmen Sie bitte bis spätestens zwei Monate vor Aufenthaltsbeginn Kontakt mit dem Büro für Internationales auf. Wir stellen für Sie den Erstkontakt zur Partnerhochschule bzw. zum Unternehmen her. Die Planung und Buchung Ihrer Reise sowie Ihres Sprachkurses übernehmen Sie selbständig. Die Erstellung des Arbeitsprogramms erfolgt zwischen Ihnen und Ihren Ansprechpersonen vor Ort.

Vor Ihrer Abreise: 

  1. Stellen Sie einen Dienstreiseantrag (Bitte verwenden Sie immer das aktuelle Formular aus dem QM-Portal) und leiten Sie den Antrag an das Büro für Internationales/Frau Eva Bauer zum Eintrag der Kostenstelle weiter. Alternativ stellen Sie einen Antrag auf Bildungsurlaub (bitte informieren Sie sich zum Thema Bildungsurlaub bei der Personalentwicklung).
  2. Füllen Sie das Dokument "Mobility Agreement" aus und lassen Sie es von der Partnerhochschule/dem Unternehmen/der Sprachschule unterzeichnen. (Eingescannte Unterschriften sind ausreichend.) Danach geben Sie es im Büro für Internationales ab oder schicken es per E-Mail an: eva.bauer@hs-rm.de.
  3. Das Büro für Internationales schickt Ihnen das sog. "Grant Agreement" zu, dem Sie Ihre Förderhöhe entnehmen. Dieses Dokument senden Sie uns unterzeichnet im Original zurück. Anschließend überweisen wir Ihnen die Pauschale.

Bitte beachten Sie, dass die Unterschriften auf diesen Dokumenten vor Ihrem Abreisedatum liegen müssen. Ihre vollständigen Unterlagen sollten dem Büro für Internationales spätestens vier Wochen vor Reisebeginn vorliegen.

Bei von Partnerhochschulen organisierten Veranstaltungen können zusätzliche Unterlagen notwendig sein.

Während Ihres Aufenthalts:

Sammeln Sie bitte sämtliche Unkostenbelege für Ihre Reisekostenabrechnung.

Nach Ende Ihres Aufenthaltes: 

  1. Senden Sie das Dokument "Aufenthaltsbestätigung" an das Büro für Internationales (eva.bauer@hs-rm.de). Am besten lassen Sie es noch vor Ort von der Partnerhochschule unterzeichnen.
  2. Sie erhalten per E-Mail einen Link zu einem Online-Fragebogen (Erfahrungsbericht) der EU geschickt. Bitte füllen Sie diesen innerhalb von 30 Tagen nach Ende Ihres Aufenthaltes aus.
  3. Rechnen Sie Ihre Reise wie gewohnt über die Personalabteilung ab, um zu wissen, ob der gewährte Zuschuss Ihre tatsächlichen Kosten über- oder unterschreitet.
  4. Deckt der Zuschuss Ihre Kosten nicht, beantragen Sie bei Ihrer Organisationseinheit die Übernahme des Differenzbetrags. Übersteigt der gewährte Zuschuss Ihre Kosten, müssen Sie den Differenzbetrag privatrechtlich versteuern.
  5. Sie erhalten vom Büro für Internationales eine Bescheinigung über die Teilnahme am Progamm.

ERASMUS+ Internationale Dimension

Aktuell stehen der HSRM noch Gelder zur Verfügung für Aufenthalte an der:

  • German Jordanian University, für die Studiengänge: Innenarchitektur, Kommunikationsdesign, Media: Conception & Produktion und die Fachbereiche Architektur & Bauingenieurwesen und Ingenieurwissenschaften
  •  Namibia University of Science and Technology, für den Studiengang Media: Conception & Produktion und die Fachbereiche Architektur & Bauingenieurwesen und Ingenieurwissenschaften

Die finanzielle Förderung von ERASMUS+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt. Für Deutschland gelten folgende feste Tagessätze bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. - 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:

Entsendeland

Zielland

Betrag bis 14. Fördertag

Betrag ab 15. Fördertag

Deutschland

Partnerland

180 EUR pro Tag

126 EUR pro Tag

Partnerland

Deutschland

160 EUR pro Tag

112 EUR pro Tag

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Entfernungen werden mit dem Berechnunsinstrument der Kommission ermittelt.

Reiseziel

Pauschale für Fahrtkosten

Amman

530 EURO

Windhoek

1500 EURO