Praktikum im europäischen Ausland

ERASMUS+ ist das Programm der Europäischen Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Seit 1987 wurden über 4 Millionen Studierende europaweit für einen Auslandsaufenthalt gefördert, darunter über 650.000 deutsche Studierende.

Die aktuelle Programmlaufzeit geht von 2021 bis 2027. An der Hochschule RheinMain können Studierende für einen Auslandsaufenthalt zum Studium an einer ERASMUS-Partnerhochschule oder für ein Praktikum in einem Unternehmen im ERASMUS-Raum gefördert werden. Auch Dozent:innen- und Personalmobilitäten an Partnerhochschulen können gefördert werden.

ERASMUS+ Fact Sheet

Folgende Länder nehmen am ERASMUS-Programm teil (ERASMUS-Raum):
EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei.

Praktika in Großbritannien sind in der neuen Programmgeneration nicht mehr unter Erasmus förderfähig.  Wenn Sie auf eigene Faust ein Praktikum in UK machen möchten, beachten Sie bitte, dass aufgrund der Visa-Bestimmungen eine lange Vorlaufzeit nötig ist und dass Ihre Praktikumsstelle eine bestimmte Lizenz benötigt um das sog. Certificate of Sponsorhip zu beantragen.

Bei der Praktikumsstelle muss es sich nicht zwingend um ein klassisches Unternehmen handeln, es werden auch Praktika bei sozialen Einrichtungen, NGOs, Verbänden, Stiftungen etc. gefördert.

Leistungen des Programms - Praktikaförderung:

  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem (Learning Agreement)
  • Akademische Anerkennung des erfolgreich absolvierten Praktikums je nach Fall durch ECTS, im Diploma Supplement oder im sog. Europass Mobilität bei Graduierten
  • Begleitung während des Praktikums durch je eine Ansprechperson an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Finanzieller Zuschuss, je nach Zielland (siehe Tabelle Fördersätze weiter unten)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
  • Sonderzuschüsse für Studierende, die Ihr Kind/Ihre Kinder mit ins Ausland nehmen
  • Sonderzuschüsse für erwerbstätige Studierende und Erstakademiker:innen
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (sprachlich, organisatorisch) u. a. die Möglichkeit, einen kostenlosen Online-Sprachkurs in der Arbeitssprache zu absolvieren
  • Sonderzuschuss bei sog. grünem Reisen (Verzicht aufs Flugzeug), s. unten

Voraussetzungen für die Teilnahme
(Bedingungen der Hochschule RheinMain):

  • Sie sind an der Hochschule RheinMain immatrikuliert. Sie können auch als Graduierte/r für ein Praktikum gefördert werden, das innerhalb eines Jahres nach Studienabschluss stattfindet. Dann müssen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch eingeschrieben, zum Praktikumsbeginn exmatrikuliert sein.
  • Sie haben bereits eine Praktikumsstelle gefunden und eine feste Zusage. Ihre Praktikumsstelle liegt in einem der teilnehmenden Länder (s. oben).
  • Bei der Praktikumsstelle handelt es sich NICHT um eine EU-Institution.
  • Ihr Praktikum dauert mindestens 2 Monate = 60 Tage. Die Förderung endet nach maximal 12 Monaten. Bei einer Kombination von Remote-Arbeit und Arbeit vor Ort kann die finanzielle Förderung nur für die physische Präsenzphase im Gastland erfolgen.
  • Es muss sich um ein Vollzeitpraktikum handeln, d. h. Sie sollten annähernd 40 Std./Woche arbeiten und dürfen nebenher keine Kurse an einer Hochschule belegen.
  • Die Tätigkeiten während des Praktikums haben einen inhaltlichen Bezug zu Ihrem Studium.
  • Sie haben ausreichend Kenntnisse der Arbeitssprache (mind. B1-Niveau).
  • Sie müssen einen Online-Sprachtest vor Beginn Ihres Aufenthalts absolvieren (Bis auf Weiteres ausgesetzt!) Muttersprachler:innen sind vom Test ausgenommen. Weitere Informationen erhalten Sie zum gegebenen Zeitpunkt von uns.
  •  Ihre vollständige Bewerbung liegt uns spätestens zwei Wochen vor Praktikumsbeginn vor (s. Erläuterungen zum Bewerbungsablauf)
  • Sie dürfen neben dem ERASMUS-Stipendium nicht gleichzeitig ein weiteres EU-Stipendium in Anspruch nehmen (z.B. nicht mit einem HAW.international-Stipendium des DAAD kombinierbar)
  • Bei außer-europäischer Staatsangehörigkeit informieren Sie sich bitte rechtzeitig, ob Sie eine Arbeitserlaubnis im Praktikumsland benötigen.

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Fördersumme besteht!

Förderhöhen für einen Praktikumsaufenthalt im ERASMUS+ Projekt 2022 und 2023

Die Förderhöhen sind nach drei Ländergruppen gestaffelt, entsprechend der jeweiligen Lebenshaltungskosten. Die Einteilung der Ländergruppen ist von der EU vorgegeben.

Zielland

Förderung pro Monat

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

750€, insges. max. 3.750 €

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

690 €, insges. max. 3.450€

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

640 €, insges. max. 3.200 €

Förderhöhen für einen Praktikumsaufenthalt im ERASMUS+ Projekt 2024 (ab WS 2024/25)

Im Projekt 2024 hat die EU die Gruppenzugehörigkeit einiger Länder geändert und die Förderhöhe der Gruppe 3 wurde auf die der Gruppe 2 angehoben.

Zielland

Förderung pro Monat

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

750€, insges. max. 3.750 €

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

690 €, insges. max. 3.450€

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Nordmazedonien, Türkei, Ungarn

690 €, insges. max. 3.450 €

     

Eine eventuelle Praktikumsvergütung wird Ihnen nicht angerechnet.

Da die Förderhöhen im Vergleich zum letzten Projekt um 150 EUR/Monat angehoben wurden, haben wir die Förderdauer auf maximal fünf Monate begrenzt. Ein Monat ist mit 30 Tagen definiert.

Sie können zusätzlich zur ERASMUS+ Förderung Auslands-BAföG beantragen. Der ERASMUS-Betrag, der 300,-- € übersteigt, wird Ihnen auf BAföG angerechnet.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung, eine bestimmte Förderhöhe oder Förderdauer.

Sonderförderung

Im Sinne der Inklusion fördert ERASMUS+ den gleichberechtigten Zugang zum Programm.

Wenn Sie unter einer chronischen Erkrankung leiden, bei der ein Mehrkostenbedarf durch den Auslandsaufenthalt entsteht (Nachweis durch ärzliches Attest) oder Sie eine Behinderung (ab GdB20) haben, können Sie zusätzlich zu den oben genannten monatlichen Fördersätzen eine Sonderförderung erhalten. Sie können wählen zwischen:

1. einem pauschalen Top-up von 250 EUR/Monat, ohne Nachweise von Kosten oder

2. einem sog. Realkostenantrag von bis zu 15.000 EUR für die Mehrkosten, die Ihnen dadurch entstehen, dass Sie sich im Ausland aufhalten. Dieser muss rechtzeitig vor Aufenthaltsantritt (ca. zwei Monate vorher) gestellt werden. Es muss ein detaillierter Kostenvoranschlag eingereicht werden. Es können auch Kosten für Begleitpersonen oder für eine vorbereitende Reise geltend gemacht werden. Bei Interesse kontaktieren Sie uns baldmöglichst: erasmus@hs-rm.de

Eine pauschale Sonderförderung (Top-up) von 250 EUR/Monat können Sie außerdem bekommen:

  • wenn Sie Ihr(e) Kind(er) mit ins Ausland nehmen. Wir benötigen dazu eine Kopie der Geburtsurkunde und einen Nachweis darüber, dass das Kind mitgenommen wurde (z.B. Anmeldebescheinigung an KiTa, Schule etc. vor Ort).
  •  wenn Sie Erstakademiker:in sind, d.h. Ihre Eltern beide nicht studiert haben
  •  wenn Sie erwerbstätig sein müssen um Ihr Studium zu finanzieren

Die Sonderförderung kann auch bei Erfüllung mehrerer Kriterien nur einmal gewährt werden. Die genauen Kriterien erläutern wir Ihnen während des Bewerbungsprozesses. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung, eine bestimmte Förderhöhe oder Förderdauer.

Förderdauer und Mehrfachförderung

Sie können über ERASMUS+  in jeder Studienphase, also während Ihres Bachelors, Master oder der Promotion, jeweils für maximal 12 Monate (d.h. max. 360 Tage) gefördert werden, Studien- und Praktikaaufenthalte zusammen gerechnet.

Absolvieren Sie Ihr Praktikum als Graduierte:r, wird Ihnen der Förderzeitraum auf den vorangegangenen Studienzyklus angerechnet.
Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern möchten, melden Sie uns dies bitte mindestens einen Monat vorher. Verlängerungen des Stipendiums sind nur möglich, wenn noch ausreichend Budget vorhanden ist.

Blended-Shortterm Mobility

Ganz neu ist die Möglichkeit, Praktika in Absprache mit dem Unternehmen auch im sog. Blended-Shortterm-Format durchzuführen, d.h. in einer Kombination aus virtueller Phase und kurzer Präsenz-Phase vor Ort. Die Präsenzphase beträgt zwischen 5 und 30 Tagen, bei der virtuellen Phase gibt es keine zeitlichen Vorgaben.
Finanzielle Unterstützung gibt es nur für die Präsenzphase: 79 EUR/Tag für Tag 1-14 und 56 EUR/Tag für Tag 15-30.

Auch hier können Sie eine Sonderförderung (Top-up) erhalten, und zwar einmalig 100 EUR bei Aufenthalten bis 14 Tagen bzw. einmalig 150 EUR bei Aufenthalten zwischen 15 und 30 Tagen.

Wenn Sie unter einer chronischen Erkrankung leiden, bei der ein Mehrkostenbedarf durch den Auslandsaufenthalt entsteht (Nachweis durch ärzliches Attest) oder Sie eine Behinderung (ab GdB20) haben, können Sie wählen zwischen:

1. dem pauschalen Top-up, ohne Nachweise von Kosten oder

2. einem sog. Realkostenantrag von bis zu 15.000 EUR für die Mehrkosten, die Ihnen dadurch entstehen, dass Sie sich im Ausland aufhalten. Dieser muss rechtzeitig vor Aufenthaltsantritt (ca. zwei Monate vorher) gestellt werden. Es muss ein detaillierter Kostenvoranschlag eingereicht werden. Es können auch Kosten für Begleitpersonen oder für eine vorbereitende Reise geltend gemacht werden. Bei Interesse kontaktieren Sie uns baldmöglichst: erasmus@hs-rm.de

Das pauschale Top-up können Sie außerdem bekommen:

  • wenn Sie Ihr(e) Kind(er) mit ins Ausland nehmen. Wir benötigen dazu eine Kopie der Geburtsurkunde und einen Nachweis darüber, dass das Kind mitgenommen wurde (z.B. Anmeldebescheinigung an KiTa, Schule etc. vor Ort).
  •  wenn Sie Erstakademiker:in sind, d.h. Ihre Eltern beide nicht studiert haben
  •  wenn Sie erwerbstätig sein müssen um Ihr Studium zu finanzieren

Die Sonderförderung kann auch bei Erfüllung mehrerer Kriterien nur einmal gewährt werden. Erfüllen Sie mindestens ein Kriterium, können Sie zusätzlich einen Reisekostenzuschuss erhalten.

Die Details erläutern wir Ihnen während des Bewerbungsprozesses. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung, eine bestimmte Förderhöhe oder Förderdauer.

Nachhaltigkeit und Umweltschutz

Auslandserfahrungen zu machen heißt logischerweise, eine längere Zeit im Ausland zu leben und zu reisen. Denn in eine Kultur richtig eintauchen können Sie am besten, wenn Sie auch vor Ort sind und die Umgebung dort erkunden. Andererseits ist zu viel Reisetätigkeit schädlich für's Klima.

Klimafreundlich leben ist eine der großen Herausforderungen der aktuellen Zeit. Doch auch für Ihr Auslandssemester können Sie nachhaltige Entscheidungen treffen. Wir möchten Sie ermuntern, sich mit den umweltfreundlichen Anreisemöglichkeiten, wie z.B. Bus und Bahn, zu beschäftigen.
ERASMUS+ belohnt Sie mit 50 EUR extra, wenn Sie den überwiegenden Teil der Reise von bzw. zu Ihrer Praktikumsstelle mit Bus und Bazn zurücklegen und auf Flugzeug und Auto verzichten. Sollte dadurch eine oder mehrere Zwischenübernachtungen notwenig werden und Sie somit länger unterwegs sein, verlängern wir sogar Ihr Stipendium entsprechend um bis zu vier Tage (Nachweise erforderlich).

Da 50 EUR ein guter Anfang sind, die entstehenden Mehrkosten einer umweltfreundlichen Anreise aber höher liegen können, hat "green erasmus" eine Petition für die Aufstockung der "Green Travel"-Förderung gestartet. Informationen zur Petition sowie ein Quiz für Ihren klimafreundlichen Auslandsaufenthalt finden Sie hier: https://www.greenerasmus.org/#petition

Nicht nur durch die Wahl Ihrer Verkehrsmittel, sondern auch durch Ihr Verhalten vo Ort können Sie Einiges zum Umweltschutz betiragen. Anregungen finden Sie z.B. durch die Berichte anderer Studierender unter: https://www.studieren-weltweit.de/inspirieren-lassen/hashtag/nachhaltigkeit/

Bewerbungsablauf und einzureichende Unterlagen

Bitte bewerben Sie sich online über unser Mobility Online-Portal unter folgendem Link: Bewerbung Erasmus SMP. Hier finden Sie Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten.

Für künftige Einstiege ins Mobility Online-Portal nutzen Sie bitte diesen Link: Link ins Mobility Online-Portal.

Im Zuge Ihrer Bewerbung laden Sie im Portal folgende Unterlagen hoch:

  1. Eine aktuelle Immatrikulations-Bescheinigung
  2. Ein frei verfasstes Motivationsschreiben (ca. 1 Seite). Bitte erläutern Sie darin, warum Sie diesen Praktikumsaufenthalt durchführen möchten, warum gerade bei diesem Unternehmen/in diesem Land und was Sie sich davon für Ihren persönlichen und beruflichen Lebensweg erhoffen. In welchem Zusammenhang steht das Praktikum mit Ihrem Studium? Haben Sie sich sprachlich und kulturell auf diesen Aufenthalt vorbereitet und wenn ja, wie? Das Schreiben kann auf Deutsch verfasst werden.
  3. Das Formular „Learning Agreement for Traineeships“. Sie müssen zunächst nur die Seiten 1-2 ausfüllen. Bei diesem Dokument geht es in erster Linie um die Aufgaben, die Sie während Ihres Praktikums wahrnehmen werden. Bitte achten Sie darauf, dass alle Felder ausgefüllt sind. Es wird unterschrieben von Ihnen, von Ihrer Praktikumsstelle (receiving organisation) und Ihrem Fachbereich (Ihrem Auslands-oder Praktikumsbeauftragten für sending institution). Es genügt, wenn uns das Dokument in eingescannter Form vorliegt, daher können Sie es per E-Mail hin und her schicken.
  4. Das Formular „Versicherungserklärung“. Sie benötigen für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes eine gültige Kranken- Unfall- und Haftpflichtversicherung. Als eingeschriebene Studierende der Hochschule RheinMain sind Sie über das Studierendenwerk Frankfurt auch im Ausland unfall- und haftpflichtversichert, allerdings nicht für Ihre Freizeit. Wir empfehlen Ihnen daher dringend den Abschluss einer zusätzlichen Versicherung, denn die Hochschule RheinMain haftet nicht für Sie. Sie können den Anbieter frei wählen. Der DAAD (www.daad.de) bietet ein günstiges Gruppenpaket an, in dem alle drei Versicherungen enthalten sind.

Bitte füllen Sie alle Unterlagen am PC aus, nicht handschriftlich!

Nach vollständigem Eingang Ihrer Unterlagen prüfen wir diese und schicken Ihnen im Falle einer positiven Entscheidung einen Stipendienvertrag (Grant Agreement) zu, dem Sie Förderdauer und -höhe entnehmen können.
Diesen schicken Sie uns mit Ihrer Original-Unterschrift in zweifacher Ausfertigung per Post zu.

Danach erhalten Sie die erste Rate Ihres Stipendiums in Höhe von 80 % des Gesamtstipendiums ausbezahlt.

Bis spätestens vier Wochen nach Praktikumsende:

  1. Schicken Sie uns eine Kopie Ihres Praktikumszeugnisses bzw. den letzten Teil des Learning Agreements.
  2. Füllen Sie einen Online-Fragebogen aus, den Sie von der EU-Kommission per E-Mail erhalten
  3. Schicken Sie uns einen Prosa-Erfahrungsbericht (ca. 2-5 Seiten)

Anschließend erhalten Sie die letzte Rate in Höhe von 20 % des Gesamtstipendiums ausbezahlt.

Bewerbungsfrist

Sie können sich das ganze Jahr über für eine Förderung bewerben. Ihre Bewerbungsunterlagen sollten uns einen Monat, spätestens aber zwei Wochen vor Praktikumsbeginn vollständig mit allen Unterschriften vorliegen. Planen Sie bitte ausreichend Zeit für die Zusammenstellung Ihrer Unterlagen ein. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich!

Wenn Sie Ihr Praktikum verlängern oder verkürzen, oder die Praktikumsstelle wechseln möchten, kontaktieren Sie uns rechtzeitig vorher (mindestens einen Monat). Die Verlängerung Ihres Stipendiums ist nur möglich, wenn uns noch ausreichend Budget zur Verfügung steht.

 

Weitere Fördermöglichkeiten (außerhalb des ERASMUS+)

Die Förderprogramme des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) stehen auch für Auslandsaufenthalte in Europa zur Verfügung. Informationen finden Sie unter diesem Link.

Pflichtpraktika in Frankreich unterstützt außerdem das Deutsch-Französische Jugendwerk. Dieses Stipendium ist mit einem Erasmus-Praktika-Stipendium kombinierbar.

Bitte beachten Sie, dass eine Kombination von ERASMUS+ und DAAD-Stipendien in der Regel nicht möglich ist. Wir im Büro für Internationales beraten Sie gern.

Für eine Förderung über Auslands-BAföG wenden Sie sich bitte an das für Ihr Zielland zuständige BAföG-Amt.

Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen unter erasmus(at)remove-this.hs-rm.de oder über Eva Bauer, eva.bauer(at)remove-this.hs-rm.de, Tel. +49 (0)611 9495-1577

Haftungsklausel
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Mitteilung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.