STUDIUM ERASMUS+
Studium im europäischen Ausland
ERASMUS+ ist das Programm der Europäischen Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Seit 1987 wurden über 4 Millionen Studierende europaweit für einen Auslandsaufenthalt gefördert, darunter über 650.000 deutsche Studierende.
Die aktuelle Programmlaufzeit geht von 2021 bis 2027. An der Hochschule RheinMain können Studierende für einen Auslandsaufenthalt zum Studium an einer ERASMUS-Partnerhochschule oder für ein Praktikum in einem Unternehmen im ERASMUS-Raum gefördert werden. Auch Dozent:innen- und Personalmobilitäten an Partnerhochschulen können gefördert werden.
ERASMUS policy Statement 2021-2027
Folgende Länder nehmen am ERASMUS-Programm teil (ERASMUS-Raum):
EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, Serbien, Nordmazedonien.
Großbritannien nimmt nicht mehr am ERASMUS-Programm teil. Allerdings können Studienaufenthalte dort in der Regel trotzdem gefördert werden. Dies ist abhängig von unserer Budget-Situation.
Leistungen des Programms - Studienförderung
- Studienplätze für ein oder zwei Semester an Partnerhochschulen in den teilnehmenden Ländern (studiengangsspezifisch)
- Befreiung von Studiengebühren an der Partnerhochschule
- Monatlicher finanzieller Zuschuss, je nach Zielland (s. Tabellen weiter unten). Teilnehmer/innen mit besonderen Bedürfnissen (chronischer Erkrankung, Behinderung oder z. B. alleinerziehend mit Kind im Ausland) können zusätzliche Förderung beantragen.
- Vereinfachte Einschreibung an der Partnerhochschule
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes durch die Hochschule RheinMain und in der Regel Betreuung vor Ort durch die Gasthochschule (Unterkunft, Freizeit- und Kulturprogramm, usw.)
- Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen gemäß dem vorab vereinbarten Studienprogramm (Learning Agreement)
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
Förderhöhen für einen ERASMUS+-Studienaufenthalt für das akad. Jahr 2022/23 und 2023/24
Zielland | Förderung Monatssatz | |
---|---|---|
Gruppe 1 (höhere Lebenshaltungs-kosten) | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden (Großbritannien) | 600€ |
Gruppe 2 (mittlere Lebenshaltungs-kosten) | Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 540€ |
Gruppe 3 (niedrigere Lebenshaltungs-kosten) | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 490€ |
Neu: Die Förderdauer ist wegen der höheren Sätze auf maximal vier Monate begrenzt. Bei Aufenthalten unter vier Monaten wird tagesgenau abgerechnet. Es gelten die Daten auf der Aufenthaltsbescheinigung der Partnerhochschule. Die endgültige Stipendienhöhe steht somit erst fest, wenn Sie uns am Ende Ihre Aufenthaltsbestätigung schicken und wird ggf. mit der Auszahlung der zweiten Rate korrigiert.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung, eine bestimmte Förderhöhe oder eine bestimmte Förderdauer.
Sie können zusätzlich zur ERASMUS+ Förderung Auslands-BAföG beantragen. Dabei wird Ihnen der Betrag des ERASMUS-Stipendiums, der 300 €/Monat übersteigt, als Einkommen angerechnet.
Förderhöhen für einen ERASMUS+-Studienaufenthalt ab Wintersemester 2024/25
Zielland | Förderung Monatssatz | |
---|---|---|
Gruppe 1 (höhere Lebenshaltungs-kosten) | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden (Großbritannien) | 600€ |
Gruppe 2 (mittlere Lebenshaltungs-kosten) | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 540€ |
Gruppe 3 (niedrigere Lebenshaltungs-kosten) | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 540€ |
Die Förderdauer ist wegen der höheren Sätze auf maximal vier Monate begrenzt. Bei Aufenthalten unter vier Monaten wird tagesgenau abgerechnet. Es gelten die Daten auf der Aufenthaltsbescheinigung der Partnerhochschule. Die endgültige Stipendienhöhe steht somit erst fest, wenn Sie uns am Ende Ihre Aufenthaltsbestätigung schicken und wird ggf. mit der Auszahlung der zweiten Rate korrigiert.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung, eine bestimmte Förderhöhe oder eine bestimmte Förderdauer.
Sie können zusätzlich zur ERASMUS+ Förderung Auslands-BAföG beantragen. Dabei wird Ihnen der Betrag des ERASMUS-Stipendiums, der 300 €/Monat übersteigt, als Einkommen angerechnet.
Sonderförderung
Im Sinne der Inklusion fördert ERASMUS+ den gleichberechtigten Zugang zum Programm.
Wenn Sie unter einer chronischen Erkrankung leiden (Nachweis durch ärzliches Attest, es muss ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland vorliegen, die Art der Erkrankung muss nicht genannt werden) oder eine Behinderung (ab GdB20) haben, können Sie zusätzlich zu den oben genannten monatlichen Fördersätzen eine Sonderförderung erhalten. Sie können wählen zwischen:
1. einem pauschalen Top-up von 250 EUR/Monat, ohne Nachweise von Kosten oder
2. einem sog. Realkostenantrag von bis zu 15.000 EUR für die Mehrkosten, die Ihnen dadurch entstehen, dass Sie sich im Ausland aufhalten. Dieser muss rechtzeitig zwei Monate vor Aufenthaltsantritt gestellt werden. Es muss ein detaillierter Kostenvoranschlag eingereicht werden. Es können auch Kosten für Begleitpersonen oder für eine vorbereitende Reise geltend gemacht werden. Bei Interesse kontaktieren Sie uns baldmöglichst: erasmus@hs-rm.de
Eine Sonderförderung können Sie außerdem bekommen, wenn Sie Ihr(e) Kind(er) mit ins Ausland nehmen. Sie erhalten dann zusätzlich zu den oben genannten Förderhöhen 250 EUR/Monat ohne Kostennachweise, unabhängig von der Anzahl der Kinder oder können einen Realkostenantrag bis zu 15.000 EUR stellen.
Wir benötigen dazu eine Kopie der Geburtsurkunde und einen Nachweis darüber, dass das Kind mitgenommen wurde (z.B. Anmeldebescheinigung an KiTa, Schule etc. vor Ort). Bitte kontaktieren Sie uns: erasmus@hs-rm.de
Ab dem Wintersemester 2022/23 ist auch dann eine Sonderförderung möglich, wenn Sie erwerbstätig sein müssen um Ihren Lebenshalt zu finanzieren oder wenn Ihre Eltern nicht studiert haben ("Erstakademiker:in").
Die Bedingungen im Detail:
Erwerbstätigkeit:
- Sie sind innerhalb eines Jahres vor Antritt des Auslandssemesters mind. sechs Monate durchgängig erwebstätig gewesen und
- der monatliche Nettolohn lag über 450 EUR und unter 850 EUR (alle Tätigkeiten aufaddiert) und
- Die Beschäftigung wird während des Auslandsaufenthalts nicht fortgeführt und
- Die Beschäftigung wurde nicht in Selbständigkeit ausgeübt
Erstakademiker:in:
Beide Elternteile verfügen über keinen Abschluss einer Universität, Fachhochschule, Hochschule oder Berufsakademie, der dem eines Hochschulabschlusses vergleichbar ist. Im Ausland absolvierte Studiengänge werden als Hochschulabschluss gewertet, auch wenn sie in Deutschland nicht anerkannt sind.
Die Sonderförderung kann auch bei mehreren zutreffenden Kriterien nur einmal gewährt werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Förderhöhe oder Förderdauer.
Nachhaltigkeit und Umweltschutz
Auslandserfahrungen zu machen heißt logischerweise, eine längere Zeit im Ausland zu leben und zu reisen. Denn in eine Kultur richtig eintauchen können Sie am besten, wenn Sie auch vor Ort sind und die Umgebung dort erkunden. Andererseits ist zu viel Reisetätigkeit schädlich für's Klima.
Klimafreundlich leben ist eine der großen Herausforderungen der aktuellen Zeit. Doch auch für Ihr Auslandssemester können Sie nachhaltige Entscheidungen treffen. Wir möchten Sie ermuntern, sich mit den umweltfreundlichen Anreisemöglichkeiten, wie z.B. Bus und Bahn, zu beschäftigen.
ERASMUS+ belohnt Sie mit 50 EUR extra, wenn Sie den überwiegenden Teil der Reise zu bzw. von Ihrer Partnerhochschule mit Bus oder Bahn zurücklegen und auf Flugzeug und Auto verzichten. Sollte dadurch eine oder mehrere Zwischenübernachtungen notwenig werden und Sie somit länger unterwegs sein, verlängern wir sogar Ihr Stipendium entsprechend um bis zu vier Tage (Nachweise erforderlich).
Da 50 EUR ein guter Anfang sind, die entstehenden Mehrkosten einer umweltfreundlichen Anreise aber höher liegen können, hat "green erasmus" eine Petition für die Aufstockung der "Green Travel"-Förderung gestartet. Informationen zur Petition sowie ein Quiz für Ihren klimafreundlichen Auslandsaufenthalt finden Sie hier: https://www.greenerasmus.org/#petition
Nicht nur durch die Wahl Ihrer Verkehrsmittel, sondern auch durch Ihr Verhalten vo Ort können Sie Einiges zum Umweltschutz betiragen. Anregungen finden Sie z.B. durch die Berichte anderer Studierender unter: https://www.studieren-weltweit.de/inspirieren-lassen/hashtag/nachhaltigkeit/
Voraussetzungen für die Teilnahme
- Sie sind an der Hochschule RheinMain immatrikuliert.
- Sie beherrschen die Unterrichtssprache mindestens auf B1-Niveau.
Bitte vergewissern Sie sich, ob Ihre Sprachkenntnisse den Erfordernissen entsprechen. Das geforderte Sprachniveau finden Sie in der Übersicht über die jeweiligen Partnerhochschulen nach Studiengang.
In einigen anderen Studiengängen genügt als Sprachnachweis der Sammelschein. Eine Liste dieser Studiengänge finden Sie auf der Webseite des Sprachenzentrums. Wenn Sie Englisch auf B2-Niveau nachweisen müssen, legen Sie den OOPT-Test des Sprachenzentrums ab. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig beim Sprachenzentrum über die Prüfungstermine.
Das Sprachenzentrum bietet Sprachkurse für unterschiedliche Sprachniveaus an. In Skandinavien, den Niederlanden, den Mittel-Osteuropäischen Ländern und in der Türkei finden Vorlesungen häufig in englischer Sprache statt. Dennoch ist es empfehlenswert, Grundkenntnisse in der Sprache des Gastlandes zu besitzen. Neben dem Sprachenzentrum können Sie auch Angebote verschiedener Sprachinstitute oder der VHS wahrnehmen. - Wenn es für eine Partnerhochschule mehr Bewerbungen gibt als Plätze, entscheidet der jeweilige Fachbereich, wer den Platz bekommt. Auswahlkriterien sind u.a. Noten, soziales Engagement sowie fachliche und persönliche Eignung
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Fördersumme besteht.
Förderdauer und Mehrfachförderung
Sie können in jeder Studienphase, also während Ihres Bachelors, Masters oder der Promotion, jeweils maximal 12 Monate über ERASMUS gefördert werden, insgesamt also bis zu 36 Monate, vorbehaltlich unseres verfügbaren Budgets. Dabei wird auch die Praktikumsförderung über ERASMUS eingerechnet. Die Mindestaufenthaltsdauer an der Partnerhochschule beträgt jeweils zwei Monate.
Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern möchten, müssen Sie uns dies mindestens einen Monat vorher melden.
Bewerbungsablauf ERASMUS+ für Studienaufenthalte
Bewerbungfrist ist jährlich, im Büro für Internationales der Hochschule RheinMain. Immer ab Dezember/Januar können Sie sich im Hauptvergabeverfahren für das jeweils darauffolgende akademische Jahr bewerben.
- Bewerbungsfrist für das akademische Jahr (WS und/oder SoSe) ist 31. Januar.
- Bewerbungsfrist für Restplätze im Sommersemester ist 31. Juli.
Für Studierende der WBS gilt ein anderes Verfahren. Bitte wenden Sie sich an das International Office der WBS: international.office-wbs@hs-rm.de
Ihre Bewerbung erfolgt online über das Mobility Online-Portal. Hier finden Sie Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten.
Nachdem Sie sich registriert haben, kommen Sie jederzeit über diesen Link in Ihren Bewerbungsverlauf.
Informieren Sie sich bitte zur Vorbereitung Ihrer Bewerbung über die Partnerhochschule Ihrer Wahl und das Kursangebot auf deren Webseite. Unsere Partnerhochschulen finden Sie über diesen Link.
B E W E R B U N G:
- Füllen Sie das online Bewerbungsformular vollständig aus. Sie erhalten daraufhin eine automatische E-Mail mit einem Registrierungslink.
- Registrieren Sie sich über diesen Link mit Ihrer Matrikelnummer. Das ist aus Sicherheitsgründen notwendig. Anschließend wählen Sie einen selbst gewählten Benutzernamen und ein Passwort für spätere Anmeldungen im Portal.
- Im Portal vervollständigen Sie Ihre Adress- und Bankdaten ("Personenstammdaten").
- Nun können Sie sich die Bewerbungsunterlagen herunter- bzw. hochladen:
a) Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (diese erhalten Sie aus Compass)
b) Aktueller Sammelschein (Bescheinigung über bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen)
c) Motivationsschreiben: Bitte beantworten Sie im Portal die drei Fragen, haken Sie die Punkte ab, laden Sie das Dokument herunter, unterschreiben Sie darauf (digital ist ausreichend) und laden Sie es wieder hoch
d) Bewerbungsbogen: Hier ist die Unterschrift des/der Internationalisierungsbeauftragten in Ihrem Fachbereich notwendig (außer bei den Studiengängen M:CP und IMM, hier ist keine Unterschrift notwendig). Digitale Unterschriften reichen aus.
e) Sprachnachweis für die Unterrichtssprache der Gasthochschule. Eine Übersicht der möglichen Sprachnachweise finden Sie hier. Abiturzeugnisse sind nicht ausreichend. Sie können sich durch das Sprachenzentrum der HSRM kostenlos einstufen lassen und erhalten einen entsprechenden Sprachnachweis für die Bewerbung.
Englisch B2-Niveau weisen Sie entweder durch den OOPT-Test unseres Sprachenzentrums oder durch ein anerkanntes Zertifikat (z.. TOEFL, Cambridge, telc, etc.) nach, das nicht älter als zwei Jahre ist.
Für Englisch B1 reicht in manchen Studiengängen Ihr Sammelschein, wenn Sie mit einer bestimmten Note bestanden haben. Eine Übersicht finden Sie hier: Liste Sprachenzentrum. Alternativ vereinbaren Sie einen Prüfungstermin im Sprachenzentrum.
Für andere Sprachen können Sie entweder ein offizielles Zertifikat einreichen, das nicht älter als zwei Jahre ist (z.B. telc, Cervantes, DELF, KMK Fremdsprachenzertifikat) oder Sie vereinbaren einen Termin zum Einstufungstest bei sprachenzentrum@hs-rm.de
f) Sie können eine Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises hochladen. Dies wird insbesondere für Non-EU-Bewerbungen dringend empfohlen.
g) Laden Sie Ihren unterschriebenen Bewerbungsbogen hoch. - Sie erhalten eine Bestätigung über die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Bitte schauen Sie auch in Ihrem Spam-Ordner nach. In Ihrem persönlichen Online-Portal können Sie außerdem jederzeit den Stand Ihrer Bewerbung verfolgen.
- Nach der Bewerbungsfrist werden die Austauschstudienplätze vergeben. Wir informieren Sie darüber, welchen Platz Sie bekommen haben. Auswahlkriterien sind: akademische Leistung, Motivationsschreiben, ehrenamtliches Engagement (z.B. als Buddy, in Hochschulgremien, etc.).
W E I T E R E R A B L A U F:
Nachdem Sie einen Platz haben, stellen Sie die Anmeldeunterlagen für die Gasthochschule zusammen und schicken sie bitte zu uns ins Büro für Internationales. Informieren Sie sich dazu auf deren Webseite.
Für Ihr ERASMUS-Stipendium schicken Sie uns bitte die ERASMUS-ANFANGSUNTERLAGEN, die über das Portal heruntergeladen werden:
- Grant Agreement (Stipendienvertrag): Original mit Unterschrift bitte in Papierform abgeben
- Learning Agreement: In Absprache mit dem/der Internationalisierungsbeauftragten in Ihrem Fachbereich wählen Sie Kurse aus, die Sie im Ausland belegen möchten, klären die Anerkennung und füllen das Online-Learning Agreement aus. Den Link schicken wir Ihnen zu.
- Certificate of Arrival: Lassen Sie dieses Dokument nach Ankunft im International Office Ihrer Gasthochschule ausfüllen und laden es im Portal hoch.
- Sie erhalten von uns Zugangsdaten zu einem verpflichtenden Online-Sprachtest (Dauer ca. 50 Minuten). Sie sind von dem Test befreit, wenn die Unterrichtssprache im Gastland Ihre Muttersprache ist.
Je nach Verfügbarkeit unserer Lizenzen können wir Ihnen anschließend einen entsprechenden Online-Sprachkurs anbieten.
Sobald uns diese Unterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie die erste Rate Ihres Stipendiums in Höhe von 80 % des Gesamtstipendiums ausbezahlt.
Einige Wochen vor Ende Ihres Aufenthaltes kümmern Sie sich bitte um Ihre ERASMUS-ABSCHLUSSUNTERLAGEN:
- Certificate of Attendance: Bitte lassen Sie sich dieses Dokument vor Ort vom International Office unterzeichnen und laden es im Mobility Online Portal hoch.
- Erfahrungsbericht: Bitte verfassen Sie eine Erfahrungsbericht (ca. 3 Seiten). Sie helfen damit anderen Studierenden, die künftig an diese Partnerhochschule gehen möchten und geben uns wichtiges Feedback. Zusätzlich müssen Sie einen Online-Fragebogen der EU zur Bewertung Ihres Aufenthalts ausfüllen.
- Laden Sie im Portal das Transcript of Records und den letzten Teil des Learning Agreements von Ihrer Gasthochschule hoch, die Bestätigung über Ihre Teilnahme an den Kursen im Ausland. Zur Anerkennung von Leistungen reichen Sie es im Fachbereich ein.
- Absolvieren Sie erneut den Online-Sprachtest, um die Entwicklung Ihrer Fremdsprachenkenntnisse zu sehen.
Die Abschlussunterlagen müssen bis spätestens vier Wochen nach Ihrem Aufenthalt an der Gasthochschule bei uns vorliegen. Sie erhalten dann die restlichen 20 % Ihres Stipendiums.
Erasmus+ App
Die European University Foundation hat die kostenlose Erasmus+ App entwickelt, mit der Sie z.B. Tipps für Ihre Zielstadt und Infos Ihrer Partnerhochschule erhalten können. Außerdem besteht eine direkte Verbindung zum Online-Learning Agreement.
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