Was kostet das Studium in Deutschland?

An der Hochschule RheinMain gibt es keine Studiengebühren - auch nicht für internationale Studierende! Alle Studierenden zahlen lediglich den Semesterbeitrag einmal im Semester, der unter anderem Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs und soziale Leistungen enthält.

Insgesamt müssen Sie seit dem 01.08.2022 mindestens 934,00 € pro Monat (ab dem Wintersemester 2024/25 wird sich dieser Betrag auf 992,00 € erhöhen) für Ihren Aufenthaltstitel nach § 16 Aufenthaltsgesetz nachweisen.

Rechnen Sie mit den folgenden Kosten pro Monat, wobei die Angaben nur eine Schätzung sind und sollen Ihnen zur Orientierung dienen. Die tatsächlichen Kosten variieren individuell von Person zu Person.

  • Semesterbeitrag pro Semester (inkl. Semesterticket). Dieser liegt bei etwa 315 €
  • Die monatliche Miete beträgt zwischen 350 bis 700 €
  • Krankenversicherung: ungefähr 120,00 €
  • Nahrungsmittel: ungefähr 200,00 €
  • Arbeitsmaterialien (Bücher, Lernmittel)
  • Telefon/Internet
  • Sport, Kultur, Freizeit

Der DAAD bietet weitere Informationen über die Lebenshaltungskosten in Deutschland sowie Tipps, um Geld zu sparen. Auch ein Blick auf die Seite des Deutschen Studierendenwerks kann nützlich sein. Schauen Sie sich auch das Infovideo des Deutschen Studierendenwerks direkt rechts auf dieser Seite an!

Stipendien

Stipendien sind eine ausgezeichnete Möglichkeit, um das Studium zu finanzieren. Mit einem guten Notendurchschnitt und einem Engagement in Vereinen, Organisationen oder anderen Projekten, können sich internationale Studierende für ein Stipendium bewerben. 

Es gibt verschiedene öffentliche und private Träger wie politische oder religiöse Stiftungen, die Stipendien für internationale Studierende anbieten. Die Anforderungen können dabei unterschiedlich sein, jedoch werden in der Regel gute Studienleistungen sowie gesellschaftliches, politisches oder religiöses Engagement erwartet. Es ist lohnenswert, in den verschiedenen Stipendienangeboten zu recherchieren, um das passende Stipendium zu finden!

Deutschlandstipendium
STIBET Studienabschlussbeihilfe
Informationen des AStA
DAAD
stipendiumplus.de
mystipendium.de

Arbeitserlaubnis für internationale Studierende

Für Studierende aus Nicht-EU Ländern mit  einer Aufenthaltsgenehmigung nach § 16 Aufenthaltsgesetz gelten bestimmte Regelungen bezüglich der Arbeit während des Studiums.

Sie dürfen jährlich 120 volle Tage oder 240 halbe Tage arbeiten, wobei freiwillige Praktika mit eingerechnet werden.

Pflichtpraktika, die im Studienplan vorgeschrieben sind, sind davon ausgenommen. Für diese müssen in der Regel bestimmte Unterlagen wie ein gültiger Pass, eine Bescheinigung der Universität und ein Praktikumsvertrag bei der Ausländerbehörde vorgelegt werden.

Studentische Nebentätigkeiten können ohne zeitliche Beschränkungen ausgeübt werden, solange sie im Zusammenhang mit dem Studium stehen. Studienförderliche Beschäftigungen sind bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt, wenn die Agentur für Arbeit zustimmt.

Für Teilnehmer*innen von Sprachkursen oder Studienkollegs gelten besonders strenge Vorschriften, da sie nur während der vorlesungsfreien Zeit im ersten Jahr der Studienvorbereitung arbeiten dürfen und eine Zustimmung der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit benötigen.

Weitere Informationen können Sie auf der Seite des DAAD oder bei Makt-It-In-Germany entnehmen.

Studierende aus der EU, des EWR sowie Studierende aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sind den Deutschen auf dem Arbeitsmarkt gleichgestellt und dürfen ohne Genehmigung arbeiten. Die Arbeitszeit während des Semesters sollte jedoch maximal 20 Stunden pro Woche betragen. Wenn das monatliche Einkommen über 450 EUR liegt, müssen Beiträge zu den Sozialversicherungen gezahlt werden. Studierende aus der Schweiz sollten sich bei der zuständigen Ausländerbehörde nach den genauen Regelungen erkundigen.

Wo kann man Jobangebote finden?

Weitere nützliche Tipps

Nutzen Sie auch die Beratungsangebote des Studierendenwerks Frankfurt bei Fragen zur Finanzierung, BAföG oder Beratungsmöglichkeiten bei finanziellen Engpässen oder Notfällen!

Die Katholische Hochschulgemeinde Frankfurt (KHG Frankfurt) ist zuständig für die Standorte in Wiesbaden und bietet internationale Studierende unabhängig von ihrer Religion neben Sozialberatung auch finanzielle Unterstützung in Notfallsituationen an.

Die Katholische Hochschulgemeinde Darmstadt (KHG Darmstadt) bietet die gleichen Leistungen für den Standort Rüsselheim. 

Die Evangelische Studierendengemeinde Frankfurt (ESG Frankfurt) bietet internationalen Studierenden unabhängig von ihrer Religion neben allgemeiner Beratung auch mögliche finanzielle Unterstützung in Notfallsituationen an.

Besuchen Sie die Veranstaltungen und informieren Sie sich über die Angebote unseres Competence & Career Centers (CCC)!

 

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Kontakt

Büro für Internationales

Internationale Studierende und internationale Studieninteressierte

Katharina Kampe

E-Mail:    welcome(at)hs-rm.de

Telefon: +49 (0) 611-9495 1527