RUNDFUNKGEBÜHREN-BEFREIUNG

Eine Befreiung von Rundfunkgebühren können Studierende beantragen, die Leistungen nach dem BAföG oder Leistungen nach dem SGB II beziehen und nicht mehr bei den Eltern wohnen.

Des Weiteren existiert eine Härtefallregelung für Betroffene, deren Einkommen die jeweilige Bedarfsgrenze knapp überschreitet (jedoch nicht über den Rundfunkbeitrag von 18,36 €) oder für Bedürftige, die Sozialleistungen, obwohl dazu berechtigt, nicht in Anspruch nehmen.

Der Befreiungsantrag muss jedes Jahr erneuert werden.

Weitere Informationen und Onlineanträge

Das Bundesministerium für Finanzen hat ein Gutachten zum Thema „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“ erstellt.  Lesen Sie dazu mehr.