ALLGEMEINE INFORMATIONEN (PROFIL)

Sprachlehrveranstaltungen

Die vom Sprachzentrum geleisteten Lehrveranstaltungen sind organisatorisch in 2 Kategorien zu unterteilen:

1. Sprachkurse, die in der Prüfungsordnung eines Studiengangs gefordert werden:

Diese Lehrveranstaltungen werden im Rahmen des Lehrangebots des jeweiligen Studiengangs angeboten und tragen eine Nummer, die zum Nummernsystem des Studiengangs gehört. Organisatorische Daten wie Anmeldefristen und Namen der Prüfer:innen verwaltet der Fachbereich. Die Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt im Rahmen des vom Studiengang genutzten Systems.

2. Sprachkurse, die Studierende als freiwillige Wahlfächer zusätzlich zu den in der Prüfungsordnung geforderten Lehrveranstaltungen belegen:

Diese Kurse werden vom Sprachenzentrum direkt angeboten, das auch die organisatorischen Daten verwaltet. Die Fachbereiche werden davon nicht berührt. Hier erfolgt erst eine Belegung (Erklärung der Teilnahme) vor Beginn des Semesters über Stud.IP. Im Laufe des Semesters melden sich  Studierende innerhalb der vom Sprachzentrum zu setzenden Frist zur Abschlussprüfung (Studienleistung) an. Das Lehrangebot des Sprachzentrums wird im Compass-Auswahlmenü an das Studiengangs-Lehrangebot angehängt.

Anwesenheitspflicht

Für die Zusatzlehrveranstaltungen des Sprachzentrums besteht eine Anwesenheitspflicht von i.d.R. 75 - 80% der Termine. Die genauen Bedingungen werden am Anfang des Semesters deutlich erklärt, damit Studierende mit den Konsequenzen (z.B. Ausschluss von der Klausur oder Herabsetzung der Endnote) vertraut sind. Um eine Note (sowie Credit Points) in einer Sprachlehrveranstaltung bekommen zu können, müssen diese Bedingungen erfüllt werden.

Teilnahmebescheinigungen bzw. Leistungsnachweise

Das Sprachenzentrum stellt keine Teilnahmebescheinigungen (d.h. auch ohne Note) aus, Grundsätzlich gelten als Leistungsnachweis die Noten, die auf dem Notenspiegel im Compass eingetragen sind; das SZ stellt nicht parallel hierzu Bescheinigungen aus. Zusätzliche Bescheinigungen werden nur in folgenden Fällen ausgestellt:

a) Für Studierende, die eine Lehrveranstaltung regelmäßig besucht haben, die aber die Abschlussklausur nicht mitschreiben (konnten), kann nach Anfrage eine Teilnahmebescheinigung von der Dozentin/dem Dozenten ausgestellt werden, vorausgesetzt die Anwesenheitsbedingungen wurden erfüllt.

b) Während des Semesters können sich Studierende, die z.B. für eine anstehende Bewerbung die Bestätigung des Besuches eines Sprachkurses brauchen, an die jeweilige Dozentin oder den jeweiligen Dozenten wenden, um eine formlose Bestätigung der Teilnahme zu bekommen.

Alle Bestätigungen werden im Sprachenzentrum abgestempelt.

Online-Anmeldungen, Wartelisten usw.

Alle Informationen hierzu befinden sich in der Rubrik FAQ.

Noten

Da das Sprachenzentrum für Zusatzlehrveranstaltungen nur in wenigen Fällen Teilnahmebescheinigungen für die reine Anwesenheit ausstellt, wird grundsätzlich die Leistung der teilnehmenden Studierenden geprüft. Es ist den Dozent:innen überlassen, wie die Gesamtnote zusammengestellt wird. Ein Teil davon wird meistens auf aktive Mitarbeit vergeben werden. Die Lehrkräfte entscheiden selber, wie diese Mitarbeit bewertet wird (Anwesenheitsliste, spontane Kurztests, Hausaufgabenbenotung, Referate usw.). Den restlichen Teil der Gesamtnote kann sich z.B. aus Klausurergebnissen ergeben. Alle Einzelheiten werden den Studierenden am Anfang des Semesters mitgeteilt.

Muttersprachler:innen in Sprachlehrveranstaltungen

Die Angebote des Sprachenzentrums dienen vorsätzlich der Entwicklung bzw. Weiterentwicklung der Fremdsprachenkompetenz der Studierenden der Hochschule RheinMain. Die Ziele sowie die eingesetzten Methoden eines Fremdsprachenunterrichts unterscheiden sich sehr von einem Unterricht für Muttersprachler:innen. Deshalb werden Muttersprachler:innen von SZ-Lehrveranstaltungen in ihrer eigenen Muttersprache ausgeschlossen. Eine mögliche Ausnahme könnte für so genannte "unausgeglichene bilinguale" Studierende gemacht werden, die in einigen der vier Fertigkeiten (Lesen, Schreiben, Hörverständnis, Sprechen) sehr schwach sind. Dies müsste aber in einem Einzelgespräch mit der Lehrkraft erörtert werden.

Gruppengröße

Das Sprachzentrum zielt auf eine Mindestteilnehmerzahl pro Lehrveranstaltungen von 10; eine Gruppe sollte nicht mehr als 20-25 Teilnehmende haben. Es können hier aber je nach Haushaltslage, aktuellem Bedarf wegen bestehender Auslandsaktivitäten der Fachbereiche usw. Ausnahmen gemacht werden. Alle Entscheidungen zu Absagen von Lehrveranstaltungen bzw. zum Angebot von zusätzlichen Parallelgruppen werden von der Leitung und/oder von den Sprachdozent:innen des Sprachzentrums getroffen.

Vorkenntnisse bzw. Sprachniveau

Studierende werden gebeten sich für das passende Sprachniveau anzumelden. In den meisten Sprachlehrveranstaltungen ab Stufe 2 wird ein Einstufungstest in der ersten Stunde durchgeführt, damit sichergestellt wird, dass alle in der richtigen Gruppe lernen können. Wir bitten um Verständnis, dass die Kurse auf Stufe 1 ausschliesslich für richtige Anfänger:innen sind, die wirklich noch keine Erfahrung mit der Sprache haben.

Lehrmaterial

In vielen Sprachlehrveranstaltungen - vor allem die, die über mehrere Semester laufen - wird von den Studierenden erwartet, dass sie ein Lehrbuch kaufen. Manche Dozent:innen stellen ihre Kursunterlagen online; andere verteilen Kopien. Üblicherweise werden von den Teilnehmer:innen zu Beginn des Semesters zur Deckung der Kopierkosten €5,- eingesammelt.

Klausuren

Mit wenigen Ausnahmen dient für Sprachlehrveranstaltungen als Leistungsnachweis eine schriftliche und häufig auch eine mündliche Prüfung am Ende des Semesters. Die Termine erfahren Sie rechtzeitig in der Lehrveranstaltung von der Lehrkraft.

Informieren Sie sich bei Ihrer Dozentin oder Ihrem Dozenten vor dem Klausurtermin, ob Sie an der Klausur teilnehmen dürfen, da alle Kurse eine Anwesenheitspflicht haben.

Achtung: Die Fristen der Fachbereiche/Studiengänge für Klausurenanmeldungen gelten nicht für die Klausuren der Zusatzkurse im Sprachenzentrum. Die Klausuranmeldung im Compass für alle Sprachenzentrum-Zusatzkurse wird immer ca. 1 Monat (bzw. in der Intensivkurs-Woche) vor der Klausur freigeschaltet und Sie werden sich dann anmelden können. Sie werden rechtzeitig von Ihrer Lehrkraft informiert.

Ca. 4 Wochen nach der Klausur (nachdem die Noten in Compass eingetragen sind) können Sie eine Einsicht in Ihrer Klausur bekommen. Setzen Sie sich bitte zwecks Terminvereinbarung mit der Dozentin oder dem Dozenten bzw. mit dem Sprachzentrum-Sekretariat per E-Mail in Verbindung.

Standort

Das Sprachzentrum ist mit seinem Sekretariat, einigen Mitarbeiterbüros sowie einem Unterrichtsraum im C-Gebäude am Campus Kurt-Schumacher-Ring zu finden.Man findet aber Kolleginnen des SZ auch am Unter den Eichen und in Rüsselsheim.

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