SPRACHVORAUSSETZUNGEN - BACHELOR-STUDIENGÄNGE

Bachelor-Bewerber:innen

Achtung: Die folgenden Informationen richten sich ausschließlich an die Bewerber:innen der unten aufgelisteten Bachelor-Studiengänge, für die eine Sprachvoraussetzung besteht. Die aktuelle Liste aller von der HSRM für die Zulassung anerkannten Sprachniveau-Zertifikate/Prüfungen (Juni 2024/sz) kann hier heruntergeladen werden.

Bachelor Baukulturerbe

Aus der Zulassungssatzung (PO 2018):

1) Da Lehrveranstaltungen ganz oder teilweise in englischer Sprache angeboten werden können, werden ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache vorausgesetzt.

2) Die Kenntnisse der englischen Sprache müssen dem Niveau B1 gemäß dem Common European Framework of Reference for Languages entsprechen. Der Nachweis muss bei der Immatrikulation vorliegen und kann bei sechs Jahren Schulenglisch durch eine mindestens ausreichende Note in den Zeugnissen des letzten Schuljahrganges oder der Hochschulzugangsberechtigung erbracht werden. Alternativ hat der Nachweis anhand einer standardisierten Sprachprüfung zu erfolgen.

Bachelor Media: Conception & Production (MCP)

Aus der Zulassungssatzung (PO 2015):

1) Da Lehrveranstaltungen ganz oder teilweise in englischer Sprache angeboten werden können, werden ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache vorausgesetzt.

2) Die Kenntnisse der englischen Sprache müssen dem Niveau B1 gemäß dem Common European Framework of Reference for Languages entsprechen. Der Nachweis kann bei mindestens 6 Jahren Schulenglisch durch eine mindestens ausreichende Note in den Zeugnissen des letzten Schuljahrganges oder der Hochschulzugangsberechtigung erbracht werden. Alternativ hat der Nachweis anhand einer standardisierten Sprachprüfung zu erfolgen.

NB: Bewerber und Bewerberinnen (z.B. Muttersprachler/innen oder Wechsler/innen von einem anderen Studium, das auf Englisch durchgeführt wurde) können einen Antrag auf Anerkennung an den Prüfungsausschuss stellen.

Bachelor International Media Management

Aus der Zulassungssatzung (2021):

Eine Zulassung unter Vorbehalt ist möglich, wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung der Nachweis über Kenntnisse der englischen Sprache nicht vorliegt.

Der Studiengang erfordert den Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnisse, die dem Proficiency Level B2 gemäß dem Common European Framework of Reference for Language Learning and Teaching entsprechen. Die Sprachkenntnisse sind durch eine standardisierte Sprachprüfung nachzuweisen. Eine Liste der aktuell anerkannten standardisierten Sprachtests findet sich auf der Homepage des Sprachenzentrums der Hochschule RheinMain. Die Studierenden haben sich rechtzeitig über die konkrete Internetadresse zu informieren. Der Sprachnachweis ist spätestens bis zum Ende des ersten Fachsemesters  - evtl. im Sprachenzentrum möglich - zu erbringen.

Aktuell können die Sprachkenntnisse  der Bewerber:innen dieses Studiengangs durch Bestehen einer B2-Sprachprüfung am Sprachenzentrum der Hochschule RheinMain im Laufe des ersten Semesters nachgewiesen werden. Ansprechpartnerin im Sprachenzentrum: Englisch-Dozentin Anna-Janina Wittan

Bachelor Internationales Wirtschaftsingenieurwesen

Aus der Prüfungsordnung:

Das internationale Profil des Studienganges „Internationales Wirtschaftsingenieurwesen" (IWI) ist durch eine intensive Fachsprachenausbildung in der Pflichtsprache Englisch und in einer zweiten Wahlpflichtsprache (Französisch oder Spanisch) parallel zu der umfangreichen wirtschaftlichen und technischen Ausbildung gekennzeichnet. Aus diesem Grund sind gute sprachliche Vorkenntnisse unbedingt erforderlich.

Englisch

Formale Voraussetzung zur Studienzulassung: Niveau GER B1 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen fur Sprachen) – dies entspricht mindestens sechs Jahren Schulenglisch (es wird mindestens eine 4,0 im letzten Schulzeugnis gefordert). Der Nachweis kann auch über einen äquivalenten Sprachtest erfolgen (z.B. über TOEFL oder Cambridge Certificate).

Französisch, Spanisch

Formale Voraussetzung zur Studienzulassung fur Französisch und Spanisch: Niveau GER A2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) – dies entspricht mindestens drei Jahren Schulfranzösisch oder –spanisch (es wird mindestens eine 4,0 im letzten Schulzeugnis gefordert). Der Nachweis kann auch über einen äquivalenten Sprachtest erfolgen (z.B. über DELF). Sollte die Studienbewerberin oder der Studienbewerber mehr als eine der genannten Fremdsprachen auf A2-Niveau beherrschen, muss sie oder er sich spätestens bei der Immatrikulation festlegen, welche dieser Sprachen als zweite Wahlpflichtsprache belegt werden soll.

In Einzelfällen entscheidet der Prüfungsausschuss über die Anerkennung von bereits bestehenden Sprachkenntnissen.

Befreiung

Bei Bildungsausländern und -ausländerinnen wird Deutsch als 2. Fremdsprache automatisch anerkannt; hierdurch sind sie von Spanisch bzw. Französisch befreit. Die Leistung geht ohne Note ein. Als Nachweis dient eine anerkannte ausländische Hochschulzugangsberechtigung.

Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen

Aus der Zulassungssatzung:

Englisch Formale Voraussetzung zur Studienzulassung: Niveau GER A2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) – dies entspricht mindestens drei Jahren Schulenglisch (es wird mindestens eine 4,0 im letzten Schulzeugnis gefordert). Der Nachweis kann auch über einen äquivalenten Sprachtest erfolgen (z.B. über TOEFL oder Cambridge Certificate).

Der Nachweis der geforderten Fremdsprachenkenntnisse ist zum Zeitpunkt der Bewerbung zu erbringen.

Bitte beachten Sie, dass das Sprachenzentrum in keiner Weise in den Auswahlverfahren der Studiengänge involviert ist; wir können keine Informationen oder Ratschläge zum Bewerbungsverfahren oder zu Zulassungsentscheidungen geben.