DATENSCHUTZHINWEIS
DATENSCHUTZHINWEIS Beruflich Qualifizierten Prüfung
Ich bin informiert, dass mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung folgende personenbezogenen Daten von mir gespeichert und verarbeitet werden:
- Name, Vorname
- ggf. Unternehmen
- private Adresse
- dienstl. oder private Email-Adresse
- dienstl. oder private Telefonnummer
- Geburtsdatum und –Ort (für das Zeugnis)
- Berufsausbildung
- berufliche Tätigkeit
- Ggf. Weiterbildungen (400h bei nicht verwandtem Studiengang)
Die Speicherung der oben genannten Daten und deren Verarbeitung zu den unten genannten Zwecken ist Voraussetzung für die Zulassung und Durchführung der Hochschulzugangsprüfung. Die Daten werden ausschließlich zur Vor- und Nachbereitung und zur Durchführung der jeweiligen Prüfung sowie zur Ausstellung der Zeugnisse genutzt. Das bedeutet, dass sie zum Zwecke der Organisation für Teilnahmelisten, Teilnahmebestätigungen, Prüfungseinladungen, Teilnahmebescheinigungen und Zeugnisse, Prüfungsdokumentationen und Statistiken gespeichert werden. Die Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich an die durchführenden Professorinnen und Professoren und bei Bewerberinnen und Bewerber einer privaten kooperierenden Hochschule an deren zuständige Stelle. Eine Weitergabe der Daten an die Teilnehmenden erfolgt nicht. Die Speicherung der Daten erfolgt zum Zwecke statistischer Auswertungen, zur Dokumentation der Prüfungsmaßnahmen in anonymisierter Form und zur nachträglichen Ausstellung von verloren gegangenen Teilnahmebescheinigungen und Zeugnissen. Die Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt nach 10 Jahren. Das nachträgliche Ausstellen von Teilnahmebescheinigungen oder Zeugnissen ist danach nicht mehr möglich.
Mit meinem Antrag zur Hochschulzugangsprüfung der Hochschule RheinMain stimme ich der Speicherung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten im oben umschriebenen Umfang zu.
DATENSCHUTZHINWEIS Zweitschriften
Ich bin informiert, dass mit dem Antrag auf Erteilung einer Zweitschrift folgende personenbezogene Daten von mir gespeichert und verarbeitet werden:
- Name, Vorname
- private Adresse
- dienstl. oder private Email-Adresse
- dienstl. oder private Telefonnummer
- Geburtsdatum und –Ort
Die Speicherung der oben genannten Daten und deren Verarbeitung zu den unten genannten Zwecken ist Voraussetzung für die Ausstellung eine Zweitschrift. Die Daten werden ausschließlich zur Ausstellung der Zweitschrift genutzt. Das bedeutet, dass sie zum Zwecke der Organisation für die Zweitschrift gespeichert werden. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Die Speicherung der Daten erfolgt zum Zwecke statistischer Auswertungen zur Dokumentation in anonymisierter Form. Die Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt nach 60 Jahren. Das nachträgliche Ausstellen von Zeugnissen oder Zweitschriften ist danach nicht mehr möglich.
Mit meinem Antrag auf Erteilung einer Zweitschrift der Hochschule RheinMain stimme ich der Speicherung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten im oben umschriebenen Umfang zu.
Informationspflicht im Falle der Erhebung personenbezogener Daten nach Art.13 DS GVO
Verantwortlich:
Prof. Dr. Eva Waller
Präsidentin der Hochschule RheinMain
Postfach 3251
65022 Wiesbaden
praesidentin(at) hs-rm.de
Behördlicher Datenschutzbeauftragter:
Prof. Dr. iur. Jürgen Sauer
datenschutzbeauftragter(at) hs-rm.de
Verantwortliche Abteilung:
Zweitschriften
Abteilung I: Studierendenservice und Internationales
Sybille Buchholzer
studienbuero(at) hs-rm.de
Beruflich qualifizierte Prüfungen
Stabsstelle PAQ: Prüfungswesen | Anerkennung | Qualitätssicherung
Jacqueline Oloyede
Aufsichtsbehörde
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Rheinstraße 23 - 25
65185 Wiesbaden
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:
Art. 6 Abs.1 b DS GVO
Es gibt keine weiteren Empfängerinnen und Empfänger, an die personenbezogenen Daten weitergeleitet werden.
Eine Datenübermittlung an von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation findet nicht statt.
Die Teilnehmenden haben das Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder auf Datenübertragung (Art. 15 – 17 bzw. 20 DS GVO) sowie auf das Recht zum Widerruf einer einmal erteilten Einwilligung. Die Teilnehmenden haben das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.