ANTRÄGE ZU HÄRTEFALL ODER NACHTEILSAUSGLEICH
Was ist ein Härtefallantrag?
Wenn für Sie die Nichtzulassung in dem im Zulassungsantrag genannten Studiengang eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, haben Sie die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Der Antrag auf Zulassung nach den Härtefallrichtlinien ist mit dem Zulassungsantrag zu stellen. Im Härtefallantrag müssen Sie eine ausführliche, schlüssige Begründung für Ihre besondere Ausnahmesituation darlegen und entsprechende Nachweise beifügen. Die Rangfolge der Bewerbenden wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.
Was ist ein Antrag auf Nachteilsausgleich?
In besonderen Lebenssituationen können Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.
Sie können einen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote dann stellen, wenn von Ihnen nicht zu vertretende Gründe Sie daran gehindert haben, beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung eine bessere Durchschnittsnote zu erzielen.
Sie können einen Antrag auf Verbesserung der Wartezeit dann stellen, wenn von Ihnen nicht zu vertretende Gründe Sie daran gehindert haben, die Hochschulzugangsberechtigung zu einem früheren Zeitpunkt zu erwerben.
Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber können diese Anträge nicht stellen.
Detaillierte Informationen zum Härtefallantrag und den Anträgen auf Nachteilsausgleich
Voraussetzungen für einen Härtefallantrag und Anträge auf Nachteilsausgleich (PDF 243 kb).