ERST- ODER ZWEITSTUDIUM

Erststudium

Bewerbung für ein erstes Fachsemester

Wenn Sie Studienanfängerin oder Studienanfänger sind, also nicht an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind bzw. dies noch nie waren, bewerben Sie sich für ein erstes Fachsemester.

Wenn Sie den Studiengang oder den Studienort wechseln oder Ihr Studium nach einer Studienunterbrechung wieder aufnehmen möchten, können Sie sich sowohl für ein erstes als auch für ein höheres Fachsemester bewerben.

Bewerbung für ein höheres Fachsemester

Wer das Studienfach oder den Studienort wechseln oder wer nach einer Unterbrechung sein Studium wieder aufnehmen möchte, kann sich sowohl für ein höheres als auch für ein erstes Fachsemester bewerben. Es können also zwei Anträge gestellt werden.

Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester bei Studienfach- oder -ortwechsel ist nur möglich, wenn Prüfungsleistungen aus dem Vorstudium mitgebracht werden, die im neuen Studiengang auch anerkannt werden können.

Zweitstudium

Sie gelten als Zweitstudienbewerberin bzw. Zweitstudienbewerber, wenn Sie bereits ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland abgeschlossen haben. Die Anrechnung von Vorstudienzeiten an Berufsakademien kann erfolgen, wenn die Berufsakademie und der dort erworbene oder angestrebte Abschluss dem einer staatlichen Hochschule gleichgestellt ist.

Das Erststudium gilt nur dann als abgeschlossen, wenn es mit einem Bachelor, Diplom, Staatsexamen, einer Magisterarbeit, Promotion oder einer Graduierung beendet wurde.

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für ein Zweitstudium für einen zulassungsbeschränkten Studiengang im ersten Fachsemester wird durch eine Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium gebildet wird. Weitere Informationen zur Bildung der Messzahl finden Sie in der Anlage 1 der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung.