Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Organisation des Frühstudiums gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
1. Verantwortliche Person
Verantwortlich für Datenverarbeitung ist die Hochschule RheinMain, gesetzlich vertreten durch die Präsidentin Frau Prof. Dr. Eva Waller, Postfach 3251, 65022 Wiesbaden.
2. Behördlich datenschutzbeauftragte Person
Die datenschutzbeauftragte Person der Hochschule RheinMain ist per E-Mail zu erreichen: datenschutzbeauftragter(at)hs-rm.de
3. Ansprechperson für die Verarbeitung der im Frühstudium anfallenden Daten
Sandra Peruzzi, Zentrale Studienberatung (I.1), Koordination Schulkooperationen, E-Mail: schulkontakt(at)hs-rm.de
4. Zweck der Verarbeitung
Personenbezogene Daten verschiedener Personen (Lehrer:innen, Erziehungsberechtigte, Schüler:innen), die am Frühstudium interessiert sind, werden erhoben, gespeichert, ausgelesen und wieder gelöscht, um die Teilnahme am Frühstudium sowie dessen Administration und Organisation bestmöglich zu gewährleisten.
5. Art und Kategorie der verarbeiteten personenbezogenen Daten
1) Im Rahmen der Beurteilung durch die Schule: Name und Anschrift der Schule sowie Name, Diensttelefonnummer und E-Mailadresse der eignungsfeststellenden Lehrkraft sowie Name, Vorname, Anschrift, Geschlecht, Geburtsdatum/-ort, Staatsangehörigkeit, E-Mail-Adresse, Telefonnummer (freiwillig) der beschulten Person
2) Für die Einverständniserklärung der Eltern: Name der beschulten Person und Unterschrift der Erziehungsberechtigten
3) Für das Studienbüro zur Bearbeitung des Antrags auf Sonderstatus für das Frühstudium: Name, Vorname, Anschrift, Geschlecht, Geburtsdatum/-ort, Staatsangehörigkeit, E-Mailadresse, Telefonnummer (freiwillig) der beschulten Person sowie Name und Anschrift der Schule, Name der eignungsfeststellenden Lehrkraft und Name der Schulleitung
4) Für die IT-Abteilung zur Erstellung eines Hochschulaccounts: siehe oben unter 5.3).
5) Für die Handakte des jeweiligen Studiengangssekretariats: siehe oben unter 5.3).
6. Rechtsgrundlage
Die Hochschule RheinMain erhebt im Rahmen der Teilnahme am Frühstudium personenbezogene Daten. Rechtsgrundlage der Erhebung sind Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 lit. e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) sowie § 60 Absatz 5 Hessisches Hochschulgesetz (HessHG).
Anwendung finden auch § 2 Abs. 2 der Hessischen Immatrikulationsverordnung sowie § 3 Abs. 1 und § 14 der Immatrikulationssatzung vom 1.12.2022 der Hochschule RheinMain (Name, Vorname, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Anschrift, E-Mailadresse).
7. Speicherung
Die Angabe einer Telefonnummer ist freiwillig. Hierfür ist gemäß Artikel 6 Abs.1 Uabs.1 lit. a, 7 Abs. 1 und 2 DSGVO eine gesonderte Einwilligung der Frühstudierenden bzw. deren Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese erfolgt durch Ankreuzen und Unterschrift auf diesem Formular. Die Einwilligung in die Nutzung der freiwilligen Angaben kann gemäß Artikel 7 Absatz 3 DSGVO jederzeit widerrufen werden.
Die Daten werden gemäß Anlage B 5 zum Erlass zur Aktenführung in den Dienststellen des Landes Hessen (AfE) für die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung des Frühstudiums gespeichert. Anschließend werden die Daten gemäß Artikel 17 Absatz 1 lit. a DSGVO gelöscht oder anonymisiert. Die Verwendung der Daten zu statistischen Zwecken ist nur erlaubt, wenn ein Bezug zur Person ausgeschlossen ist.
Die unterzeichnende Person bzw. deren Erziehungsberechtigte haben gemäß Artikel 15 DSVGO das Recht, eine detaillierte Auskunft über die erhobenen Daten einzufordern. Ferner können die erhobenen Daten bei Bedarf korrigiert oder gelöscht oder auf Anfrage der unterzeichnenden Person bzw. deren Erziehungsberechtigten an eine dritte Stelle übertragen werden.
Wenn Frühstudierende bzw. deren Erziehungsberechtigte der Ansicht sind, dass eine Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Bestimmungen der DSGVO verstoßen, haben sie nach Maßgabe des Artikels 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.