LOSVERFAHREN/RESTPLATZVERGABE

Restplatzvergabe im Losverfahren

 

Stehen nach Abschluss des Vergabeverfahrens in einem Studiengang noch Reststudienplätze zur Verfügung, werden diese verlost. Ob in einem Studiengang ein Losverfahren stattfinden wird, entscheidet sich manchmal sehr kurzfristig.

Die freien Studienplätze an der Hochschule RheinMain werden hier und in der bundesweiten Studienplatzbörse  im Hochschulkompass veröffentlicht.

Die Liste der Studiengänge, für die eine Restplatzvergabe im Losverfahren durchgeführt wird, kann sich im Antragszeitraum täglich erweitern.

 

Für welche Studiengänge gibt es für das Wintersemester 2025 ein Losverfahren?

Diese Liste wird während des Antragszeitraums kontinuierlich aktualisiert.

Die Losverfahren für das Wintersemester 2025 sind abgeschlossen.

 

Wie sind die Bewerbungsfristen?

Die Bewerbungsfristen werden individuell festgesetzt und hier (s.o.) veröffentlicht sobald Studienplätze für einen Studiengang im Losverfahren vergeben werden. Sollten nach dieser Frist nicht alle Plätze besetzt werden können, wird ggf. ein weiteres Losverfahren gestartet.

Reststudienplätze werden i.d.R. für ein Wintersemester vom 01.08. bis 01.10. und für ein Sommersemester vom 01.02. bis 01.04. angeboten. 

 

Wer kann sich für das Losverfahren bewerben?

Grundsätzlich können sich alle bewerben, die über das reguläre Vergabeverfahren keinen oder nicht den gewünschten Studienplatz erhalten oder die die regulären Bewerbungsfristen (15.07./15.01.) verpasst haben. Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung ist, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen für den betreffenden Studiengang erfüllen.

 

Wie bewerbe ich mich für das Losverfahren?

Den Antrag für die Teilnahme am Losverfahren stellen Sie online über das Bewerbungsportal der Hochschule RheinMain.

https://bewerbung.hs-rm.de

Wenn Sie bereits einen Bewerbungsaccount haben,

  • Gehen Sie in Ihren Account.
  • Beginnen Sie mit einem neuen Antrag.
  • Wählen Sie die Abschlussart „Losverfahren“
  • Wählen Sie in der Studiengangsauswahl den Studiengang „Losverfahren Name des gewünschten Studiengangs“.
  • Füllen Sie die erforderlichen Felder aus und laden Sie die geforderten Unterlagen hoch
  • Geben Sie den Antrag innerhalb der Bewerbungsfrist ab.

Sie können sich für beliebig viele Studiengänge im Losverfahren bewerben.

Wenn Sie noch keinen Bewerbungsaccount haben, müssen Sie sich zunächst im Bewerbungsportal registrieren und folgen dann den oben beschriebenen Schritten. Dies gilt auch, wenn Sie bereits an der Hochschule RheinMain studiert haben, aber aktuell hier nicht mehr immatrikuliert sind.

Wenn Sie aktuell an der HS RheinMain immatrikuliert sind, loggen Sie sich wie gewohnt auf COMPASS ein. Wechseln Sie dann auf der linken Seite auf den Reiter „Bewerben“. Auf der sich öffnenden Seite klicken Sie den Button „Für anderen Studiengang bewerben“, korrigieren ggf. Ihre Adresse und E-Mail-Adresse und folgen dann den oben beschriebenen Schritten.

 

Worauf muss ich nach der Bewerbung achten?

Ab dem Tag nach dem Ende der Antragsfrist müssen Sie für das Studienbüro erreichbar sein, damit Ihre Einschreibung zügig umgesetzt werden kann, wenn das Los auf Sie gefallen ist. Fallen die genannten Tage auf ein Wochenende, sollten Sie ab dem jeweils nächsten Werktag erreichbar sein.

Können wir Ihnen eine Zulassung anbieten, kontaktieren wir Sie per E-Mail. Sie müssen dann innerhalb von i.d.R. 24 Stunden das Zulassungsangebot annehmen, da sonst Ihr Studienplatz anderweitig vergeben wird. Nach erfolgter Annahmeerklärung erhalten Sie einen Zulassungsbescheid per E-Mail. In diesem Zulassungsbescheid ist ein Immatrikulationstermin genannt bis zu dem der Semesterbeitrag auf dem Konto der Hochschule verbucht sein muss und der Immatrikulationsantrag online einzureichen ist.

Nicht ausgeloste Bewerberinnen und Bewerber erhalten keinen Ablehnungsbescheid. Gleiches gilt für unvollständige Bewerbungen.

 

Welche Bewerbungsunterlagen sind mit dem Antrag hochzuladen?

Wenn Sie sich mit deutschen Zeugnissen bewerben:

  • Einfache Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung bzw. bei einer Bewerbung für einen Masterstudiengang einfache Kopie des Bachelorzeugnisses/vorläufiges Zeugnis,
  • Ggf. weitere Nachweise zu Zulassungsvoraussetzungen für einen Studiengang (z.B. Praktikumsnachweis). Die Zulassungsvoraussetzungen des jeweiligen Studiengangs sehen Sie, wenn Sie oben auf den jeweiligen Studiengang klicken.

Wenn Sie sich mit ausländischen Zeugnissen bewerben, laden Sie außerdem hoch:

  • Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mindestens DSH 2),
  • Kopien der Heimatzeugnisse,
  • Übersetzung der Zeugnisse in Deutsch oder Englisch sowie ggf. Feststellungsprüfungszeugnis oder der Bewertung des Heimatzeugnisses.

 

Formlose Bewerbungen oder Anträge per Post, Fax oder E-Mail können nicht berücksichtigt werden.

 

Unter folgendem Link können Sie bundesweit nach freien Studienplätzen in der Studienplatzbörse suchen:

Bundesweite Studienplatzbörse