NUMERUS CLAUSUS
Was ist ein N.C.?
N.C. (lat. = Numerus Clausus) bezeichnet eine kapazitätsbedingte Zulassungsbeschränkung und legt die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze für bestimmte Studiengänge fest. Wenn sich mehr Studieninteressierte für einen Studiengang interessieren als Studienplätze vorhanden sind, wird eine Zulassungsbeschränkung auf den jeweiligen Studiengang gelegt.
Alle wichtigen Informationen für N.C.-Studiengänge (PDF)
Alle wichtigen Informationen für zulassungsfreie Studiengänge (PDF)
N.C.-Werte im kommenden Verfahren
N.C.-Werte bzw. Grenzwerte für ein Verfahren werden nicht im Voraus festgelegt. Die Grenzwerte ergeben sich in jedem Verfahren neu aus dem Verhältnis der Anzahl der vorhandenen Studienplätze und der Anzahl und persönlichen Voraussetzungen der Bewerberinnen und Bewerber. Eine Zulassungsgrenze drückt aus, welche Note (Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter Berücksichtigung des Zweitkriteriums) oder wieviele Wartesemester die letzte zugelassene Person aufgewiesen hat.
N.C.-Werte sind immer historische Werte. Die Grenzwerte zukünftiger Vergabeverfahren können nicht vorher gesagt werden.
Grenzwerte der vergangenen Verfahren
Im folgenden erklären wir, wie die Grenzwerte der vergangenen Vergabeverfahren (PDF 90kb) zu verstehen sind:
Je zulassungsbeschränkten Studiengang sind für die vergangenen Semester die Grenzwerte für die Note (der Hochschulzugangsberechtigung) und die Wartezeit aufgelistet. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden mit ihren individuellen Werten für Note und Wartezeit auf beiden Zulassungslisten in einem Vergabeverfahren geführt. Die beiden Werte werden nicht miteinander verrechnet, sondern unabhängig voneinander gewertet und verarbeitet.
Zulassungswerte der Notenliste
- Ein Grenzwert Note bzw. Auswahl-/HZB-Note mit 2,3 (2) Los bedeutet, dass alle Bewerberinnen und Bewerber mit einer Note von mindestens 2,2 einen Studienplatz erhalten haben. Die Note der zuletzt zugelassenen Person betrug 2,3, sofern mindestens 2 Wartehalbjahre (auch Wartesemester genannt) nachgewiesen werden konnten. Los steht für Losverfahren und bedeutet Folgendes: Nicht alle Bewerberinnen und Bewerber mit einer Note von 2,3 und 2 Wartesemestern konnten einen Studienplatz erhalten - über die Zulassung innerhalb dieser Gruppe hat am Ende das Los entschieden.
- Ein Grenzwert Auswahl-/HZB-Note mit 2,3 / 2,3 (2) bedeutet, dass alle Bewerberinnen und Bewerber mit einer Auswahlnote (= die ggf. durch eine bestimmte Ausbildung (Zweitkriterium) verbesserte Note der Hochschulzugangsberechtigung) von mindestens 2,3 und einer Note von mindestens 2,3 in der Hochschulzugangsberechtigung sowie 2 Wartehalbjahren einen Studienplatz erhalten haben.
Zulassungswerte der Wartezeitliste
Der Grenzwert Wartezeit mit 8 (2,4) Los bedeutet, dass alle Bewerberinnen und Bewerber mit einer Wartezeit von mindestens 9 Halbjahren einen Studienplatz erhalten haben; mit 8 Wartehalbjahren haben diejenigen einen Studienplatz erhalten, die mindestens die Note 2,4 nachweisen konnten (zuletzt zugelassene Bewerberin oder Bewerber). Los steht für Losverfahren und bedeutet Folgendes: Nicht alle Bewerberinnen und Bewerber mit einer Wartezeit von 8 Semestern und einer Note von 2,4 konnten einen Studienplatz erhalten - über die Zulassung innerhalb dieser Gruppe musste am Ende das Los entscheiden.