Architektur
Bauen mit Bestand

Master of Science
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Worum geht's?

Im heutigen Aufgabengebiet der Architektur ist verstärkt die Auseinandersetzung mit der programmatischen und technischen Veränderung von bestehender Bausubstanz gefragt. Ziel des Masterstudiengangs ist es, die Studierenden als kreative, fachkritische Persönlichkeiten mit hoher Fachkompetenz auszubilden, die fähig sind, ökologisch, ökonomisch und sozial verantwortliche Lösungen für Aufgaben des Bauens im Spannungs­feld von Vernunft, Wissen und Intuition zu erarbeiten. Die im Bachelorstudium angelegten Grundlagen und Kenntnisse werden wissenschaftlich und methodisch durch eine ausgeprägte Anwen­dungs­orientierung auf den Schwerpunkt "Architektur | Bauen mit Bestand" vertieft.

Was brauche ich?

Die Zulassung zum Masterstudiengang Architektur | Bauen mit Bestand erfordert einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Bereich Architektur. Das Studium setzt Vorkenntnisse voraus, die in der Regel durch einen Abschluss im Bereich Architektur mit mindestens 180 ECTS nachgewiesen werden. Weiteres Kriterium ist eine überdurchschnittliche fachliche Qualifikation, die mit der Mindestgesamtnote 2,3 nachgewiesen wird.

Wird die Mindestgesamtnote von 2,3 nicht erreicht, ist mit der Bewerbung eine Projektdokumentation von max. 20 Seiten in digitaler Form einzureichen, in der Projekte aus dem ersten berufsqualifizierenden Studiengang dargestellt werden.

Ausführliche Informationen finden Sie in der Zulassungssatzung (PDF 52 KB).

Was kann ich damit machen?

"Bauen mit Bestand" ist ein zunehmend bedeutender Teil der Arbeit von Architektinnen und Architekten. Durch die demographische Entwicklung sind kleinere Bauaufgaben, wie Umbau oder Rückbau im Wohnungswesen ebenso zu erwarten wie gravierende Nutzungsänderungen im Verwaltungsbau und Revitalisierung ganzer Industrieareale im Stadtgebiet. Auch in der Denkmalpflege werden in diesem Zusammenhang verstärkt Tätigkeiten von Architekten zu verzeichnen sein.

Als Absolventin bzw. Absolvent des Studiengangs erlangen Sie durch den Masterabschluss die Kammerbefähigung der Architektenkammer.

Steckbrief

Studienort

Wiesbaden, Campus Kurt-Schumacher-Ring

Regelstudienzeit

4 Semester

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

Akkreditierungsagentur

ACQUIN

Studienbeginn

Winter- und Sommersemester

Zulassung

Bewerbungsschluss: 15. Januar bzw. 15. Juli

Kontakt

Der i-Punkt am Campus Kurt-Schumacher-Ring hilft bei allen Fragen zum Studium und zur Bewerbung weiter.

Über das Sekretariat können Sie direkt Kontakt mit dem Studiengang aufnehmen.

Currriculum

Hier erhalten Sie das Curriculum zur PO 2020 (PDF 44 KB, Stand 30.06.2020)

Curriculum Übersicht mit Prüfungs- und Lehrveranstaltungsnummern (PDF 79 KB, Stand 31.07.2020)

 

Modulhandbuch

Hier erhalten Sie die aktuelle Version des Modulhandbuch zur PO 2020 (PDF 378 KB, Stand 06.11.2024)

 

Der Fachbereich Architektur + Bauingenieurwesen begrüßt alle Studentinnen und Studenten der ersten Semester sehr herzlich und wünscht eine erfolgreiche und angenehme Studienzeit.

Vorlesungsverzeichnis Architektur Wintersemester 2024/25

Hier finden Sie das Vorlesungsverzeichnis der Pflichtfächer WiSe 2024/25 (PDF 7,2 MB, Stand 14.10.2024)

Hier finden Sie den Wahlfachkatalog für das WiSe 2024/25 (PDF 11 MB, Stand 14.10.2024)

 

Aufnahme in die Architektenkammer

Nur die Aufnahme in die Architektenkammer erlaubt die Führung der Berufsbezeichnung "Architektin" oder "Architekt". Die Kriterien für die Aufnahme regeln die jeweiligen Landes- Architektenkammern selber. In der Regel orientieren sie sich jedoch an den Vorgaben der Bundesarchitektenkammer (s. hier).

Die konsekutiven Studiengänge "Architektur (B. A.)" und "Architektur / Bauen mit Bestand (M.Sc.)" orientieren sich in ihrem Studienverlauf an den Vorgaben der Bundesarchitektenkammer. Daneben bieten sie in Summe 10 Theoriesemester, eine Vorgabe der UIA (Union Internationale des Architectes) und damit eine vereinfachte internationale Anerkennung der Ausbildung.

Anmerkung:
Studieninteressierte aus anderen Bachelor- oder Diplomstudiengängen - beispielsweise Innenarchitektur - sollten sich vor Aufnahme eines Architekturmasterstudiums unbedingt mit ihrer Architektenkammer in Verbindung setzen. Viele Länderkammern verweigern Absolventen einer Studienkombination zur Zeit die Aufnahme.

Kontaktinformationen

Sprechstunden der Professoren im WiSe 2024/25 (PDF 30 KB, Stand 15.10.2024)

Kontaktliste der Lehrbeauftragten WiSe 2024/25 (PDF 26 KB, Stand 18.10.2024)

 

Vorlesungs- und Prüfungszeiträume

Hier finden Sie die Vorlesungs- und Prüfungszeiträume für das Wintersemester 2024/25 für den Fachbereich Architektur + Bauingenieurwesen (PDF 151 KB, Stand 24.07.2024)

Barrierefreie Hochschule

Die Hochschule RheinMain möchte Menschen mit und ohne Behinderung bzw. chronischer Erkrankung einen gleichberechtigen Zugang zur Hochschule und eine selbstbestimmte Teilhabe im Hochschulalltag ermöglichen. Dafür sollen chancengerechte Studien- und Arbeitsbedingungen hergestellt und die Barrierefreiheit an der Hochschule verbessert werden. Derzeit beschäftigt sich das Projekt "Ohne Hindernisse-Barrierfreiheit an der HSRM" mit diesen Themen.

Hier geht es zur Webseite mit den näheren Informationen

Prüfungsordnung

Hier geht es zu den Prüfungs- und Studienordnungen des Fachbereichs A + B

Prüfungs-und Studienordnung des Fachbereiches Architektur und Bauingenieurwesen

Haftpflichtversicherung für Studierende

Informationen über eine Haftpflichtversicherung für Studierende (bei Exkursionen (nur nach förmlicher Anmeldung), Praktika, etc.) befinden sich auf der Webseite des Studentenwerks Frankfurt am Main. 

Stand 5.5.2017

Wenn Sie Leistungen an der Hochschule RheinMain in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule oder außerhalb der Hochschule erbracht haben, können diese auf Antrag für Ihr Studium anerkannt werden, sofern die maßgeblichen Kriterien erfüllt sind und Sie sich bereits an der Hochschule RheinMain immatrikuliert haben.

Bitte beachten Sie: Kenntnisse und Fähigkeiten aus einer schulischen Erstausbildung und aus Fach­ober­schul­aus­bildungen können nicht auf ein Hochschulstudium angerechnet werden (§ 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Anerkennungssatzung).

Um eine Anerkennung vornehmen zu können, muss erkennbar sein, wo und in welchem Fach welche Leistung erbracht wurde. Hier finden Sie ein Beispiel, wie diese Gegenüberstellung aussehen könnte. Diese kann entweder als Word oder Excel Tabelle eingereicht werden.

Antrag auf Anerkennung studiengangsfremder Leistungen (PDF 275 KB)
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen von anderen Hochschulen (PDF 64 KB, Stand 19.04.2018)
Weitere Informationen zur Anerkennung von Leistungen
Ablauf des Anerkennungsverfahrens
Anerkennungssatzung der Hochschule RheinMain (PDF 65 KB)

Anerkennungsbeauftragte

Fahlbusch, Mark (Prof.) Architektur Bachelor
Kleinekort, Volker (Prof. Dipl.-Ing.) Architektur Master

 

Wintersemester 2024/25

Vorlesungsbeginn

14.10.2024

Vorlesungsfrei

23.12.-27.12.2024

Selbststudium

30.12.2024-03.01.2025

Vorlesungsende

31.01.2025

Prüfungszeiträume

03.02. - 14.02.2025 + 17.03. - 28.03.2025

Stundenplan und Prüfungstermine WiSe 2024/25

Änderungen vorbehalten!

Für den Master-Studiengang Architektur | Bauen mit Bestand gelten neben den ABPO (Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen) der Hochschule RheinMain auch zusätzlich die BBPO (Besonderen Bestimmungen für Prüfungsordnungen) für diesen Studiengang.

Die Prüfungs- und Studienordnungen werden von der Geschäftsstelle Prüfungewsen bereit gestellt.
Prüfungs-und Studienordnung des Fachbereiches Architektur und Bauingenieurwesen

Studierende können ihre Prüfungsergebnisse über das Prüfungs-Portal der Hochschule RheinMain (HIS-QIS) abrufen.

Über QIS haben Studierende u.a. Zugriff auf Sammelscheine und Notenspiegel. Der Zugang erfolgt über den HDS-Account (HDS = HochschulDirectoryService), der vom ITC (IT-Center) vergeben wird.

Zum Prüfungs-Portal COMPASS der Hochschule RheinMain

Prüfungsablauf

Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Prüfung erfolgt über das Prüfungsportal der Hochschule RheinMain (COMPASS). Über COMPASS können auch Prüfungsergebnisse, Notenspiegel und weitere prüfungsrelevante Informationen abgerufen werden. Als Zugangsdaten sind der Nutzername und das Passwort des vom IT-Center an Studierende vergebenen HDS-Accounts zu verwenden.

Zum Prüfungs-Portal COMPASS der Hochschule RheinMain

Voraussetzung zur Teilnahme an einer Prüfung ist die vorherige elektronische Anmeldung zur Prüfung über das Prüfungsportal (COMPASS) der Hochschule RheinMain. Die Anmeldung kann nur während eines bestimmten Zeitraums vor den Prüfungen erfolgen. Ohne Anmeldung ist es nicht möglich an den Prüfungen teilzunehmen. Ein Zurücktreten von einer Anmeldung muss ebenfalls über COMPASS während des vorgegebenen Zeitraums erfolgen.

Zu Prüfungen, die nicht bestanden wurden, werden Studierende automatisch zur Nachprüfung angemeldet (=Pflichtanmeldungen). Von diesen Prüfungen kann nicht zurückgetreten werden. Eine Abmeldung muss mit Attest erfolgen.

Sollten Sie an einer Prüfung, zu der Sie verbindlich angemeldet sind, nicht teilnehmen können, müssen Sie ein "Attest" einreichen. Auf diesem "Attest" muss Ihre Prüfungsunfähigkeit bescheinigt werden. Das gleiche gilt für die sogenannten "Pflichtanmeldungen", zu denen Studierende automatisch angemeldet werden. In beiden Fällen wird ohne gültiges "Attest" die Prüfungsleistung als "nicht bestanden"/"NB" bewertet. "Atteste" müssen unverzüglich, spätestens am 5. Kalendertag nach dem ersten Krankheitstag im Sekretariat im Original eingereicht werden.

Als "Attest-Vorlage" ist unser Formular zu Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit zwingend vorgegeben.

Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit

zum Formular Ärztliches Attest (PDF 235 KB Stand 31.10.2018)

Ohne Ihre Daten (Semester, Matrikel, Name und Vorname, Modul Nr. und Name, Tag der Prüfung) und die Bescheinigung zur Unfähigkeit an der Prüfungsteilnahme wird das Attest nicht akzeptiert

Die aktuell gültigen Prüfungszeiträume und die aktuell gültigen Zeiträume für die An- und Abmeldungen zur Prüfung finden Sie unter dem aktuellen Semester.

 

Weitere Hinweise zu Prüfungsangelegenheiten

Voraussetzung zur Master Thesis PO2014

PO2014: Alle Leistungsnachweise für mindestens 80 ECTS, dabei 3 bestandene Säulen-Module. 

Allgemeines Merkblatt zur Master Thesis PO 2014 (PDF 155 KB, Stand 08.08.2023)

Voraussetzung zur Master Thesis PO2020

PO2020: Alle Leistungsnachweise für mindestens 80 ECTS, und die 3 bestandenen Säulen A, B, C.

Allgemeines Merkblatt zur Master Thesis PO 2020 (PDF 149 KB, Stand 08.08.2023)

 

Terminplan Masterthesis nach PO 2020 im Studiengang Architektur im Wintersemester 2024/25

Bis zur Zulassungssitzung des Prüfungsausschusses können Sie Ihre Anmeldung ohne weitere Konsequenzen auch wieder zurückziehen.

Wenn Sie im Wintersemester 2024/25 die Master-Thesis ablegen möchten, müssen Sie sich dazu per Formular anmelden.

Hier finden Sie den Terminplan für die Master-Thesis mit allen prüfungsrelevanten Terminen (PDF 553 KB, Stand 29.07.2024)

 

Anmeldeformular Masterarbeit PO2020 (PDF 133 KB, Stand 29.02.2024)

Abgabeformular Masterarbeit (PDF 103 KB, Stand 08.02.2023)

Eigenständigkeitserklärung HSRM zu KI (PDF 87 KB, Stand 13.06.2023)

Evaluationsbogen (PDF 2 MB, Stand Januar 2024)

Laufzettel

Laufzettel (PDF 121 KB, Stand 26.09.2024)

Janine Günther

Büro: Gebäude D, Raum 125
Telefon: +49 611 9495-1401

Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag 10 Uhr bis 12 Uhr

Allgemeine E-Mail:  sekretariat-baumib-fab(at)hs-rm.de

Postadresse: Postfach 3251, 65022 Wiesbaden
Besucheradresse: Kurt-Schumacher-Ring 18, 65197 Wiesbaden, Geb. D, Raum D125

Studiengangsleiter

Prof. Dipl.-Ing. Volker Kleinekort

Büro: Gebäude D, Raum 228
Telefon: +49 611 9495-1422
E-Mail: volker.kleinekort(at)hs-rm.de

i-Punkt:

Der i-Punkt steht Ihnen für alle Fragen zu Studium, Bewerbung und Immatrikulation zur Verfügung.

Telefon: +49 611 9495-1555
Weiter zum i-Punkt.



Gremien und Beauftragte

Prüfungsausschuss

BAFög Beauftragter / KFW-Studienkredite / Vertrauensprofessor

Auslandsbeauftragter

Anerkennungsbeauftragter