Worum geht's?
Ziel des Studiengangs Architektur ist es, Ihnen eine grundlagen- und anwendungsorientierte Ausbildung zu bieten, die Ihnen ein breites Wissen aus klassischen und neuen Berufsfeldern der Architektur vermittelt. Dabei dient die künstlerische Grundausbildung als Basis für eine nachfolgende fachliche Profilierung. Die Grundlagenvermittlung geht mit praktischer Umsetzung einher und wird von theoretischer Vertiefung begleitet.
Wir möchten Sie zu eigenständigem Denken und fachlichem Handeln befähigen. Ergänzend hierzu werden künstlerisch-gestalterische Fähigkeiten erworben und historische Bezüge hergestellt, so dass Sie ebenso Verständnis für soziale Zusammenhänge wie kommunikative Fähigkeiten entwickeln.
Was brauche ich?
Das Studium der Architektur setzt gestalterische Fähigkeiten und Kreativität für den Bereich Entwurf voraus. Auch sollten Sie räumliches Vorstellungsvermögen und technisches Verständnis mitbringen. Zur Umsetzung von Baumaßnahmen und Projekten sind kommunikative Fähigkeiten und Teamorientierung wichtig.
Was kann ich damit machen?
Berufsmöglichkeiten finden Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs in Architektur- und Planungsbüros sowie in der Bauwirtschaft. Die Tätigkeitsfelder erstrecken sich von Projekt- und Kostenplanung über Mitarbeit an Entwurf und Konstruktion unter Anleitung von Architektinnen bzw. Architekten bis hin zu Bau- und Facilitymanagement und Immobilienwirtschaft.
Anschlussfähige Masterstudiengänge an der Hochschule RheinMain (PDF 94 KB)
Steckbrief
Studienort |
Wiesbaden, Campus Kurt-Schumacher-Ring |
Regelstudienzeit |
7 Semester |
Hauptunterrichtssprache |
Deutsch |
Akkreditierungsagentur |
|
Studienbeginn |
Winter- und Sommersemester |
Zulassung |
|
Kontakt |
Der i-Punkt am Campus Kurt-Schumacher-Ring hilft bei allen Fragen zum Studium und zur Bewerbung weiter. Über das Sekretariat können Sie direkt Kontakt mit dem Studiengang aufnehmen. |
Currriculum
Hier erhalten Sie das Curriculum zur PO 2015 (PDF 43 KB, Stand 31.03.2017)
Curriculum Übersicht mit Prüfungs- und Lehrveranstaltungsnummern (PDF 92 KB, Stand 26.03.2018)
Modulhandbuch
Hier erhalten Sie die aktuelle Version des Modulhandbuch zur PO 2020 (PDF 539 KB, Stand 06.11.2024)
Stegreif
Sie müssen mindestens 4 Stegreife bestanden haben, um das Stegreif Modul erfolgreich abzuschließen, können aber beliebig viele Stegreife belegen. Um Ihre Gesamt-Modulnote zu erhalten, melden Sie die 4 Stegreife, die in die Modulnote einfließen sollen und deren Note Sie erhalten haben, an das Sekretariat. Bitte geben Sie das Semester an, in dem Sie den Stegreif belegt haben und den Dozenten, der den Stegreif durchgeführt hat. Bei Stegreifen bis einschließlich Wintersemester 2019/20 schicken Sie zusätzlich eine Kopie des Stegreifs mit, die Sie bis zu diesem Semester noch in Papierform erhalten haben. Sie erhalten dann eine Übersicht über Ihren Gesamt-Stegreif und die Note wird im System eingetragen. Zum Stegreif müssen Sie sich nicht selbst anmelden.
Currriculum
Hier erhalten Sie das Curriculum zur PO 2020 (PDF 59 KB, Stand 14.07.2020)
Curriculum Übersicht PO2020 mit Prüfungs- und Lehrveranstaltungsnummern (PDF 121 KB, Stand 29.07.2021)
Modulhandbuch
Hier erhalten Sie die aktuelle Version des Modulhandbuch zur PO 2015 (PDF 491 KB, Stand 29.07.2021)
Studienverlauf
Hier erhalten Sie eine Übersicht über den Studienverlauf (PDF 67 KB, Stand 29.07.2021)
Orientierungsprüfung im 2. Semester
Im 2. Semester Ihres Studiums ist eine sog. Orientierungsprüfung vorgegeben. Wenn Sie die Orientierungsprüfung am Ende des 2. Semesters nicht absolviert oder nicht bestanden haben, sind Sie in Ihrem Studienfortschritt gehemmt. Im 3. Semester können Sie dann eine Mehrzahl von Fächern nicht belegen und vor allem nicht an den entsprechenden Prüfungen teilnehmen.
Hier finden Sie das zugehörige Informationsschreiben mit Details (PDF, 94 KB, Stand 30.05.2023)
Stegreif
Sie müssen mindestens 4 Stegreife bestanden haben, um das Stegreif Modul erfolgreich abzuschließen, können aber beliebig viele Stegreife belegen. Um Ihre Gesamt-Modulnote zu erhalten, melden Sie die 4 Stegreife, die in die Modulnote einfließen sollen und deren Note Sie erhalten haben, an das Sekretariat. Bitte geben Sie das Semester an, in dem Sie den Stegreif belegt haben und den Dozenten, der den Stegreif durchgeführt hat. Bei Stegreifen bis einschließlich Wintersemester 2019/20 schicken Sie zusätzlich eine Kopie des Stegreifs mit, die Sie bis zu diesem Semester noch in Papierform erhalten haben. Sie erhalten dann eine Übersicht über Ihren Gesamt-Stegreif und die Note wird im System eingetragen. Zum Stegreif müssen Sie sich nicht selbst anmelden.
Wechsel der Prüfungsordnung von PO2015 zu PO2020
Die PO2015 wird seit WiSe 2020/21 durch die PO2020 abgelöst.
Übergangsregelung AM 676 mit Informationen zum letztmaligen Angebot zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen (PDF 150 KB, Stand 14.07.2020).
Hier ist die Äquivalenzliste PO2020 nach PO2015 (PDF 128 KB, Stand 05.10.2023)
Hier ist die Äquivalenzliste PO2015 zu PO2020 (PDF 106KB, Stand 01.03.2023)
Ein Wechsel der Prüfungsordnung muss schriftlich beim Vorsitzenden des Prüfungsausschuss Architektur beantragt werden, per Mail unter Angabe der Matrikel Nummer ist ausreichend. Der Antrag muss im Sommersemester bis 10. April und im Wintersemester bis 10. Oktober beim Prüfungsausschuss eingegangen sein.
Die Anerkennungen der einzelnen Prüfungsleistungen aus PO2015 werden vom Sekretariat in COMPASS übertragen.
Der Fachbereich Architektur + Bauingenieurwesen begrüßt alle Studentinnen und Studenten der ersten Semester sehr herzlich und wünscht eine erfolgreiche und angenehme Studienzeit.
Einführungsveranstaltungen Bachelor Architektur Wintersemester 2024/25 (Stand 10.09.2024)
Informationen für Erstsemester Wintersemester 2024/2025 (Stand 10.09.2024, 123 KB)
Vorlesungsverzeichnis Architektur Wintersemester 2024/25
Hier finden Sie das Vorlesungsverzeichnis der Pflichtfächer WiSe 2024/25 (PDF 13 MB, Stand 08.10.2024)
Hier finden Sie den Wahlfachkatalog für das WiSe 2024/25 (PDF 11 MB, Stand 14.10.2024)
Barrierefreie Hochschule
Die Hochschule RheinMain möchte Menschen mit und ohne Behinderung bzw. chronischer Erkrankung einen gleichberechtigen Zugang zur Hochschule und eine selbstbestimmte Teilhabe im Hochschulalltag ermöglichen. Dafür sollen chancengerechte Studien- und Arbeitsbedingungen hergestellt und die Barrierefreiheit an der Hochschule verbessert werden. Derzeit beschäftigt sich das Projekt "Ohne Hindernisse-Barrierfreiheit an der HSRM" mit diesen Themen.
Prüfungsordnung
Hier geht es zu den Prüfungs- und Studienordnungen des Fachbereichs A + B
Prüfungs-und Studienordnung des Fachbereiches Architektur und Bauingenieurwesen
Orientierungsprüfung im 2. Semester
Im 2. Semester Ihres Studiums ist eine sog. Orientierungsprüfung vorgegeben. Wenn Sie die Orientierungsprüfung am Ende des 2. Semesters nicht absolviert oder nicht bestanden haben, sind Sie in Ihrem Studienfortschritt gehemmt. Im 3. Semester können Sie dann eine Mehrzahl von Fächern nicht belegen und vor allem nicht an den entsprechenden Prüfungen teilnehmen.
Hier finden Sie das zugehörige Informationsschreiben mit Details (PDF, 94 KB, Stand 30.05.2023)
Stegreif
Sie müssen mindestens 4 Stegreife bestanden haben, um das Stegreif Modul erfolgreich abzuschließen, können aber beliebig viele Stegreife belegen. Um Ihre Gesamt-Modulnote zu erhalten, melden Sie die 4 Stegreife, die in die Modulnote einfließen sollen und deren Note Sie erhalten haben, an das Sekretariat. Bitte geben Sie das Semester an, in dem Sie den Stegreif belegt haben und den Dozenten, der den Stegreif durchgeführt hat. Bei Stegreifen bis einschließlich Wintersemester 2019/20 schicken Sie zusätzlich eine Kopie des Stegreifs mit, die Sie bis zu diesem Semester noch in Papierform erhalten haben. Sie erhalten dann eine Übersicht über Ihren Gesamt-Stegreif und die Note wird im System eingetragen. Zum Stegreif müssen Sie sich nicht selbst anmelden.
Haftpflichtversicherung für Studierende
Informationen über eine Haftpflichtversicherung für Studierende (bei Exkursionen (nur nach förmlicher Anmeldung), Praktika, etc.) befinden sich auf der Webseite des Studentenwerks Frankfurt am Main.
Stand 5.5.2017
Aufnahme in die Architektenkammer
Nur die Aufnahme in die Architektenkammer erlaubt die Führung der Berufsbezeichnung "Architektin" oder "Architekt". Die Kriterien für die Aufnahme regeln die jeweiligen Landes- Architektenkammern selber. In der Regel orientieren sie sich jedoch an den Vorgaben der Bundesarchitektenkammer (s. hier).
Die konsekutiven Studiengänge "Architektur (B. A.)" und "Architektur / Bauen mit Bestand (M.Sc.)" orientieren sich in ihrem Studienverlauf an den Vorgaben der Bundesarchitektenkammer. Daneben bieten sie in Summe 10 Theoriesemester, eine Vorgabe der UIA (Union Internationale des Architectes) und damit eine vereinfachte internationale Anerkennung der Ausbildung.
Anmerkung:
Studieninteressierte aus anderen Bachelor- oder Diplomstudiengängen - beispielsweise Innenarchitektur - sollten sich vor Aufnahme eines Architekturmasterstudiums unbedingt mit ihrer Architektenkammer in Verbindung setzen. Viele Länderkammern verweigern Absolventen einer Studienkombination zur Zeit die Aufnahme.
Kontaktinformationen
Sprechstunden der Professoren im WiSe 2024/25 (PDF 30 KB, Stand 15.10.2024)
Kontaktliste der Lehrbeauftragten WiSe 2024/25 (PDF 26 KB, Stand 18.10.2024)
Wenn Sie Leistungen an der Hochschule RheinMain in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule oder außerhalb der Hochschule erbracht haben, können diese auf Antrag für Ihr Studium anerkannt werden, sofern die maßgeblichen Kriterien erfüllt sind und Sie sich bereits an der Hochschule RheinMain immatrikuliert haben.
Bitte beachten Sie: Kenntnisse und Fähigkeiten aus einer schulischen Erstausbildung und aus Fachoberschulausbildungen können nicht auf ein Hochschulstudium angerechnet werden (§ 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Anerkennungssatzung).
Um eine Anerkennung vornehmen zu können, muss erkennbar sein, wo und in welchem Fach welche Leistung erbracht wurde. Hier finden Sie ein Beispiel, wie diese Gegenüberstellung aussehen könnte. Diese kann entweder als Word oder Excel Tabelle eingereicht werden.
Antrag auf Anerkennung studiengangsfremder Leistungen (PDF 275 KB)
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen von anderen Hochschulen (PDF 64 KB, Stand 19.04.2018)
Weitere Informationen zur Anerkennung von Leistungen
Ablauf des Anerkennungsverfahrens
Anerkennungssatzung der Hochschule RheinMain (PDF 65 KB)
Anerkennungsbeauftragte
Fahlbusch, Mark (Prof.) Architektur Bachelor
Kleinekort, Volker (Prof. Dipl.-Ing.) Architektur Master
Wintersemester 2024/25
Vorlesungsbeginn |
14.10.2024 |
Vorlesungsfrei |
23.12.-27.12.2024 |
Selbststudium |
30.12.2024-03.01.2025 |
Vorlesungsende |
31.01.2025 |
Prüfungszeiträume |
03.02. - 14.02.2025 + 17.03. - 28.03.2025 |
Hier finden Sie die Vorlesungs- und Prüfungszeiträume für das Wintersemester 2024/25 PDF Stand 18.04.2024
Stundenplan und Prüfungstermine WiSe 2024/25
Änderungen vorbehalten!
Stundenplan WiSe 2024/25 (PDF 127 KB, Stand 25.09.2024
Stundenplan Wahlfächer WiSe 2024/25 (PDF 11 MB, Stand 11.10.2024)
Prüfungstermine_Wahlfächer WiSe2024-25, stand 10.10.2024 PDF 193KB
Vorlesungs-und Prüfungszeiträume am gesamten Fachbereich WiSe 2024/25 (PDF 143 KB, Stand 18.04.2024)
Belegfristen im WiSe 2024/25 (PDF 39 KB, Stand 01.08.2024 )
Prüfungstermine
Hier finden Sie die Prüfungstermine für das Wintersemester 2024/25 (PDF 76 KB, Stand 28.10.2024)
Das BPT ist integraler Bestandteil des Bachelor-Architekturstudiums und zudem ein wesentliches Merkmal des Studiums an einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften, wie der
Hochschule RheinMain. Ihr Stundenplan sieht nach den Prüfungsordnungen 2015 und 2020 in Ihrem 5. Fachsemester eine Berufspraktische Tätigkeit außerhalb der Hochschule vor. Um diese Stelle müssen Sie sich selbst kümmern.
Berufspraktische Tätigkeit (BPT) PO2020
Hier finden Sie einen Auszug aus den AM675 vom 14.07.2020 zur berufspraktischen Tätgikeit (BPT) (PDF, 217 KB, Stand 14.07.2020)
Praktikumsvertrag
Praktikumsvertrag Berufspraktische Tätgikeit PO2020 deutsch (PDF 399 KB, Stand 26.07.2022)
Praktikumsvertrag Berufspraktische Tätgikeit PO2020 englisch (PDF 384 KB, Stand 26.07.2022)
Praktikumsvertrag Berufspraktische Tätgikeit PO2020 französisch (PDF 384 KB, Stand 05.04.2024)
Praktikumsvertrag Berufspraktische Tätgikeit PO2020 spanisch (PDF 384 KB, Stand 05.04.2024)
Für den Bachelor-Studiengang Architektur gelten neben den ABPO (Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen) der Hochschule RheinMain auch zusätzlich die BBPO (Besonderen Bestimmungen für Prüfungsordnungen) für diesen Studiengang.
Hier geht es zu den Prüfungs- und Studienordnungen des Fachbereichs A + B
Prüfungs-und Studienordnung des Fachbereiches Architektur und Bauingenieurwesen
Studierende können ihre Prüfungsergebnisse über das Prüfungs-Portal der Hochschule RheinMain (COMPASS) abrufen.
Über COMPASS haben Studierende u.a. Zugriff auf Sammelscheine und Notenspiegel. Der Zugang erfolgt über den HDS-Account (HDS = HochschulDirectoryService), der vom ITMZ (service-itmz(at)) vergeben wurde. hs-rm.de
Zum Prüfungs-Portal COMPASS der Hochschule RheinMain
Prüfungsablauf
Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung sowie zur Prüfung erfolgt über das Prüfungsportal der Hochschule RheinMain (COMPASS). Über COMPASS können auch Prüfungsergebnisse, Notenspiegel und weitere prüfungsrelevante Informationen abgerufen werden. Als Zugangsdaten sind der Nutzername und das Passwort des vom ITMZ an Studierende vergebenen HDS-Accounts zu verwenden.
Zum Prüfungs-Portal COMPASS der Hochschule RheinMain
Voraussetzung zur Teilnahme an einer Prüfung ist die vorherige elektronische Anmeldung zur Prüfung über das Prüfungsportal (COMPASS) der Hochschule RheinMain. Die Anmeldung kann nur während eines bestimmten Zeitraums vor den Prüfungen erfolgen. Ohne Anmeldung ist es nicht möglich an den Prüfungen teilzunehmen. Ein Zurücktreten von einer Anmeldung muss ebenfalls über COMPASS während des vorgegebenen Zeitraums erfolgen.
Zu Prüfungen, die nicht bestanden wurden, werden Studierende automatisch zur Nachprüfung angemeldet (=Pflichtanmeldungen). Von diesen Prüfungen kann nicht zurückgetreten werden. Eine Abmeldung muss mit Attest erfolgen.
Sollten Sie an einer Prüfung, zu der Sie verbindlich angemeldet sind, nicht teilnehmen können, müssen Sie ein "Attest" einreichen. Auf diesem "Attest" muss Ihre Prüfungsunfähigkeit bescheinigt werden. Das gleiche gilt für die sogenannten "Pflichtanmeldungen", zu denen Studierende automatisch angemeldet werden. In beiden Fällen wird ohne gültiges "Attest" die Prüfungsleistung als "nicht bestanden"/"NB" bewertet. "Atteste" müssen unverzüglich, spätestens am 5. Kalendertag nach dem ersten Krankheitstag im Sekretariat im Original eingereicht werden.
Als "Attest-Vorlage" ist unser Formular zu Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit zwingend vorgegeben.
Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit
zum Formular Ärztliches Attest (PDF 235 KB Stand 31.10.2018)
Ohne Ihre Daten (Semester, Matrikel, Name und Vorname, Modul Nr. und Name, Tag der Prüfung) und die Bescheinigung zur Unfähigkeit an der Prüfungsteilnahme wird das Attest nicht akzeptiert
Die aktuell gültigen Prüfungszeiträume und die aktuell gültigen Zeiträume für die An- und Abmeldungen zur Prüfung finden Sie unter dem aktuellen Semester.
Geheimhaltungserklärung studentische Arbeiten
Hier können Sie sich das Formular "Geheimhaltungserklärung studentische Arbeiten" als Word Dokument downloaden. 78 KB Stand 07.11.2019
Weitere Hinweise zu Prüfungsangelegenheiten
Handreichung für Studierende zum Thema Prüfungen (PDF912 KB, Stand 18.06.2024)
Voraussetzung zur Bachelor Thesis in der PO2015:
Alle Leistungsnachweise für mindestens 170 ECTS, darunter die bestandenen Projekte A - E müssen bis zum 27.09.2024 erbracht sein.
Allgemeines Merkblatt zur Bachelor Thesis PO2015 (PDF 147 KB, Stand 01.03.2024)
Voraussetzung zur Bachelor Thesis in der PO2020:
Alle Leistungsnachweise für mindestens 165 ECTS, darunter die bestandenen Projekte A - C, sowie W1 und W2 müssen bis zum 27.09.2024 erbracht sein.
Allgemeines Merkblatt zur Bachelor Thesis PO2020 (PDF 147 KB, Stand 23.02.2024)
Terminplan Bachelorthesis im Studiengang Architektur nach PO 2015 + PO2020 im Wintersemester 2024/25
Bis zur Zulassungssitzung des Prüfungsausschusses können Sie Ihre Anmeldung ohne weitere Konsequenzen auch wieder zurückziehen.
Wenn Sie im Wintersemester 2024/25 die Bachelor-Thesis ablegen möchten, müssen Sie sich dazu per Antrag anmelden.
Hier finden Sie den Terminplan für die Bachelor-Thesis mit allen prüfungsrelevanten Terminen (PDF 139 KB, Stand 29.07.2024)
Anmeldeformular Bachelor Thesis PO 2015 (PDF 141 KB, Stand 18.09.2024)
Anmeldeformular Bachelor Thesis PO 2020 (PDF 129 KB, Stand 08.11.2024)
Eigenständigkeitserklärung HSRM zu KI (PDF 87 KB, Stand 13.06.2023)
Laufzettel Modellbau und Foto-Equipment (PDF 522 KB, Stand 25.09.2024)
Evaluationsbogen (PDF 2 MB, Stand Januar 2024)
Impressionen aus unseren Laboren und Werkstätten erhalten Sie in unserem Film.
Studiengangskoordination Bachelor Architektur
Büro: Gebäude D, Raum 125
Telefon: +49 611 9495-1401
Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag 10 Uhr bis 12 Uhr
Allgemeine E-Mail: sekretariat-arch-fab(at) hs-rm.de
Postadresse: Postfach 3251, 65022 Wiesbaden
Besucheradresse: Kurt-Schumacher-Ring 18, 65197 Wiesbaden, Geb. D, Raum D125
Studiengangsleiter Architektur (B.Sc.)
Prof. Dipl.-Ing. Joachim B. Kieferle
Büro: Gebäude D, Raum 301
E-Mail: joachim.kieferle(at)hs-rm.de
i-Punkt:
Der i-Punkt steht Ihnen für alle Fragen zu Studium, Bewerbung und Immatrikulation zur Verfügung.
Telefon: +49 611 9495-1555
Weiter zum i-Punkt.