Worum geht's?
Nur wenige Studiengänge sind so vielfältig, wie der Studiengang Bauingenieurwesen. Überall im Baubereich, wo ingenieurwissenschaftliche Fragestellungen tangiert werden, liefert der Studiengang Antworten. Dies betrifft sowohl die Planung, statische Berechnung und Ausführung von Baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbau als auch Infrastrukturmaßnahmen wie Verkehrswege sowie den Wasserbau. Themen wie digitales Planen und Bauen sowie Nachhaltigkeit sind heutzutage feste Bestandteile des Studiums. Das Studium bereitet Sie auf die Aufgaben des Konstruierens, des Baubetriebs sowie der Planung technischer Infrastruktur und Umwelttechnik vor.
Im 1. bis 3. Semester werden mathematisch-technische Grundlagen und Basiswissenschaften für das Bauingenieurwesen vermittelt. Im Studienabschnitt 2 (4.-7. Semester) wird einer der folgenden drei Schwerpunkte gewählt:
- Bautechnik - Baukonstruktion,
- Bautechnik - Baubetrieb,
- Verkehr und Wasser.
Wahlpflichtmodule ergänzen die Inhalte des gewählten Schwerpunkts und erlauben eine individualisierte thematische Ausrichtung. In das Studium sind etliche Praktika integriert, die in unseren zahlreichen und gut ausgestatteten Laboren durchgeführt werden, wodurch die Studieninhalte noch besser und anschaulicher vermittelt werden.
Das 5. bis 7. Semester sind als Mobilitätsfenster definiert. Das Mobilitätsfenster stellt für die Studierenden eine Möglichkeit - aber keine Verpflichtung - zum Auslandsstudium dar. Aber auch Auslandspraktika und Summer Schools werden unterstützt.
Eine berufspraktische Tätigkeit im 5. Semester ergänzt das Studium. Die Bachelorarbeit schließt das Studium ab.
Was brauche ich?
Mathematische und naturwissenschaftliche Inhalte sind in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang ständige Begleiter der Studierenden. Für ein Bauingenieurstudium sind gute Kenntnisse und Spaß an Naturwissenschaften sowie Mathematik daher unverzichtbar. Bei Bedarf werden hierzu Vorbereitungskurse sowie semesterbegleitende Unterstützung angeboten. Zudem sind Kreativität, Teamfähigkeit und die Bereitschaft, mit Menschen aus vielen anderen Berufen zusammen zu arbeiten, weitere grundlegende Voraussetzungen.
Vor Studienbeginn wird ein Vorpraktikum von acht Wochen Dauer gefordert. Das Vorpraktikum muss mindestens vier Wochen im Bauhauptgewerbe absolviert werden und kann vier Wochen in einem Ingenieurbüro für Bauwesen oder einem Architekturbüro abgeleistet werden. Die detaillierten Regelungen sowie Ausnahmefälle der verpflichtenden Vorpraxis finden Sie in der Zulassungssatzung (PDF 58 KB) des Studiengangs Bauingenieurwesen.
Was kann ich damit machen?
Es gibt wohl nur wenige Studiengänge, die derart vielfältige Berufstätigkeiten ermöglichen. Als Bauingenieur:in finden Sie interessante Arbeitsplätze bei baugewerblichen Unternehmen, in der Bauindustrie, bei Service- und Dienstleistungsunternehmen, in der öffentlichen Verwaltung oder in beratenden und planenden Ingenieurbüros.
Zudem habe Sie die Möglichkeit, Ihre Kenntnisse in mehreren Masterstudiengängen zu vertiefen.
Anschlussfähige Masterstudiengänge an der Hochschule RheinMain (PDF 94 KB)
Steckbrief
Studienort |
Wiesbaden, Campus Kurt-Schumacher-Ring |
Regelstudienzeit |
7 Semester |
Hauptunterrichtssprache |
Deutsch |
Akkreditierungsagentur |
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Studienbeginn |
Winter- und Sommersemester |
Zulassung |
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Kontakt |
Der i-Punkt am Campus Kurt-Schumacher-Ring hilft bei allen Fragen zum Studium und zur Bewerbung weiter. Fragen zum Vorpraktikum beantwortet Prof. Dr.-Ing. Mascha Baitinger. Ansprechpartner bei inhaltlichen Fragen zum Studiengang ist Prof. Dr.-Ing. Richter. |
Mehr Details?
Der akkreditierte, 7-semestrige Studiengang ist modular aufgebaut. Die ersten drei Semester stellen das Grundstudium dar (Studienabschnitt 1) mit mathematisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen, Basiswissen und Grundlagen des Bauingenieurwesens. Im Studienabschnitt 2 der vier letzten Semester kann zwischen den Schwerpunkten Bautechnik-Baubetrieb, Bautechnik-Baukonstruktion sowie Verkehr & Wasser gewählt werden. Innerhalb der gewählten Schwerpunkte absolvieren die Studierenden eine berufspraktische Tätigkeit (BPT) in Ingenieurbüros, Baufirmen oder anderen potentiellen Arbeitgebern und fertigen zum Abschluss des Studiums eine Bachelor-Thesis an. Studienbeginn ist wahlweise im Sommer- oder Wintersemester.
Zum 1. Oktober 2024 trat die neue Prüfungsordnung (PO 2024) in Kraft, die als amtliche Mitteilung Nr. 951 veröffentlicht ist. Die alte Prüfungsordnung (PO 2018) läuft aus. Übergangsregelungen sind in der amtlichen Mitteilung Nr. 952 veröffentlicht.
Das LV-, SL- und PL-Angebot in der PO-Übergangsphase finden Sie in der verlinkten PDF-Datei (PDF 100 KB, Stand 18.12.2024).
Berufspraktische Tätigkeit (BPT)
Ablauf der BPT (Stand 19.01.2023 PDF 271 KB)
Ausbildungsvertrag (Stand 23.9.2013) (PDF 70 KB)
Struktur des Studiengangs nach PO 2024
Studienverlauf Schwerpunkt „Bautechnik - Baubetrieb (PDF 187 KB, Stand 27.11.2024)
Studienverlauf Schwerpunkt „Bautechnik - Baukonstruktion (PDF 183 KB, Stand 27.11.2024)
Studienverlauf Schwerpunkt „Verkehr & Wasser (PDF 187 KB, Stand 27.11.2024)
Modulbeschreibungen
Alle Modulbeschreibungen können im elektronischen Modulhandbuch der entsprechenden Prüfungsordnung eingesehen werden, welches tagesaktuell über HSRM Compass zur Verfügung steht.
Hier finden Sie das Modulhandbuch Bauingenieurwesen ( B.Eng.) PO 2018, PDF, Stand 12.06.2024
Hier finden Sie das Modulhandbuch Bauingenieurwesen ( B.Eng.) PO 2024, PDF, Stand 22.10.2024
PO-Wechsel
Wenn Sie nach PO 18 studieren und in die neue PO 24 wechseln wollen, dann müssen Sie diesen Wechsel beantragen. Bei dem PO-Wechsel werden die bislang erbrachten Leistungen gemäß einer Äquivalenzliste anerkannt.
- Antragsformular für den PO-Wechsel (PDF 115 KB, Stand 05.11.2024)
- Äquivalenzliste zur Leistungsanerkennung (PDF 315 KB, Stand 05.11.2024)
Wichtige Informationen
Der Fachbereich Architektur + Bauingenieurwesen begrüßt alle Studentinnen und Studenten der ersten Semester sehr herzlich und wünscht eine erfolgreiche und angenehme Studienzeit.
Einführungsprogramm für Studienanfänger:innen und Neuimmatrikulierte
Hier finden Sie viele Informationen zum Beginn Ihres Studiums
Informationen zum Peer Mentoring-Programm für Erstsemester
Einführungsveranstaltungen Wintersemester 2024/25 (10.09.2024)
Informationen für Erstsemester Wintersemester 2024/2025 (Stand 10.09.2024, 123 KB)
Hier geht es zum Veranstaltung „Arbeitsschutz-Unterweisung Fachbereich A & B“
Der Fachbereich Architektur + Bauingenieurwesen begrüßt alle Studentinnen und Studenten der ersten Semester sehr herzlich und wünscht eine erfolgreiche und angenehme Studienzeit.
Reguläre Öffnungszeiten des Sekretariates Bauingenieurwesen, Raum 124, Gebäude D:
Mo, Mi + Do: 10.30-12.00 Uhr + 13.00-14.00 Uhr
Mathe Mediathek und Mathe-Helpdesk
Mit der Mathe-Mediathek haben Sie die Möglichkeit, Ihr Mathewissen aufzufrischen, zu erweitern oder einfach ein bisschen zu rechnen. Hierzu stehen Ihnen nicht nur Lernvideos und thematische Zusammenfassungen, sondern auch unterschiedliche Übungen mitsamt Lösungen zur Verfügung.
In StudIP finden Sie auch die Lernplattform ILIAS, um Ihre Mathematikkenntnisse zu vertiefen.
Darüber hinaus steht Ihnen der Mathe-Helpdesk unserer Hochschule zur Verfügung. In den Sprechstunden werden Ihnen studentische Tutoren Fragen zur Mathematik beantworten.
Vorstellung des Studiengangs
Hier gelangen Sie zu einer Vorstellung des Studiengangs Bauingenieurwesen (PDF 2 MB) Stand 03.04.2020
Aktuelles
Stundenpläne für das Wintersemester 2024/25 (PDF 181 KB Stand 23.10.2024)
Modul- und prüfungsbezogene Informationen
Für alle Module des Studienganges werden sämtliche modul- und prüfungsbezogene Ankündigungen und Informationen nur über das Lernportal Stud.IP kommuniziert, soweit in der jeweils gültigen Prüfungsordnung nichts Entgegenstehendes geregelt ist. Im Stud.IP ist dazu für alle Module oder Lehrveranstaltungen eine eigene Veranstaltung angelegt. Studierende müssen sich spätestens bis zum Ende der zweiten Vorlesungswoche zu der jeweiligen Veranstaltung anmelden.
Barrierefreie Hochschule
Die Hochschule RheinMain möchte Menschen mit und ohne Behinderung bzw. chronischer Erkrankung einen gleichberechtigen Zugang zur Hochschule und eine selbstbestimmte Teilhabe im Hochschulalltag ermöglichen. Dafür sollen chancengerechte Studien- und Arbeitsbedingungen hergestellt und die Barrierefreiheit an der Hochschule verbessert werden. Derzeit beschäftigt sich das Projekt "Ohne Hindernisse-Barrierfreiheit an der HSRM" mit diesen Themen.
Mentorate
Die für den Studiengang Bauingenieurwesen B.Eng. eingerichtete Zuordnung von Studierenden und Hochschullehrern als Mentoratsverhältnis ist nun für das Wintersemester 2024/25 erstellt.
Hier geht es zum download (pdf 517 KB) Stand 08.12.2024
Die Studierenden können / sollen bei Bedarf Beratungsgespräche mit ihrer Mentorin oder ihrem Mentor vereinbaren. Gegenstand der Beratung kann u.a. die Begleitung der Studienstartphase, der bisherige Ablauf des Studiums, eine Studienverlaufsplanung der Folgesemester sowie eine sinnvolle Modulbelegung bei Behinderung durch die Fortschrittsregelung sein.
Haftpflichtversicherung für Studierende
Informationen über eine Haftpflichtversicherung für Studierende (bei Exkursionen (nur nach förmlicher Anmeldung), Praktika, etc.) befinden sich auf der Webseite des Studentenwerks Frankfurt am Main.
Stand 5.5.2017
Schlüsselanträge
Schlüsselantrag digital (PDF 68 KB) Stand 2018
Schlüsselantrag mechanisch (PDF 61 KB) Stand 2018
Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG
Für Studierende des Bachelorstudienganges Bauingenieurwesen werden Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAföG von den professoralen Mitgliedern des Prüfungsausschusses bestätigt. Dafür ist ein aktueller Sammelschein vorzulegen. Beachten Sie bitte auch den folgenden Ausführungsbeschluss (PDF 138 KB Stand 14.12.2022).
Der Verhaltenskodex Lehre soll einen respektvollen und wertschätzenden Umgang betonen. Die folgenden Verhaltensgrundsätze gelten für Lehrende und für Studierende:
- Lehrende und Studierende gehen respektvoll miteinander um. Dazu gehört, dass sie während
der Lehrveranstaltungen aufmerksam sind, sich auf diese konzentrieren und sich aktiv beteiligen.
- Die Nutzung von Handys und Smartphones während der Lehrveranstaltungen ist untersagt.
Die Nutzung von anderen elektronischen Geräten ist auf das für die Lehrveranstaltung Notwendige
zu reduzieren. Über Ausnahmen entscheidet die oder der Lehrende.
- Während der Lehrveranstaltungen dürfen keine Fotos, Filme oder Audioaufnahmen gemacht werden.
Über Ausnahmen entscheidet die oder der Lehrende.
- Lehrende und Studierende haben pünktlich zu den Lehrveranstaltungen zu erscheinen.
Beantragung und Zulassung für ein höheres Fachsemester
Für die Zulassung in ein höheres Fachsemester müssen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist einen entsprechenden Antrag stellen. Detaillierte Informationen zum Zulassungsantrag und zum Zulassungsverfahren in die höheren Fachsemester der Bachelor- und Masterstudiengänge der Hochschule RheinMain entnehmen Sie bitte der gleichnamigen Informationsbroschüre, die über das Studienbüro der Hochschule RheinMain erhältlich ist.
Nach Eingang Ihres Antrages auf Zulassung in ein höheres Fachsemester prüft das Studienbüro in Zusammenarbeit mit der Zulassungskommission des Studiengangs Bauingenieurwesen, ob Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Sie können nur dann in einem höheren Fachsemester zugelassen werden, wenn Sie bereits Leistungen in einem vorherigen Studiengang des Bauingenieurwesens nachweislich erbracht haben.
Die Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt in Abhängigkeit der anerkannten Vorpraxis und der erreichten Credit-Points (CP) in einem Studiengang Bauingenieurwesen wie folgt:
- Erstes Fachsemester bei 4 bis 8 Wochen Vorpraxis & weniger als 30 CP
- Zweites Fachsemester bei 4 bis 7 Wochen Vorpraxis & 30 CP oder mehr sowie bei 8 Wochen Vorpraxis & 30 bis 59 CP
- Drittes Fachsemester bei 8 Wochen Vorpraxis & 60 bis 99 CP
- Viertes Fachsemester bei 8 Wochen Vorpraxis & mehr als 100 CP
Die Einstufung erfolgt bis maximal 4. Fachsemester. Eine höhere Einstufung ist nicht möglich, besitzt aber auch keine Relevanz für den Studienverlauf. Die Einstufung in ein höheres Fachsemester entscheidet darüber, ob eine Einschreibung in die Prüfungsordnung 2018 oder die Prüfungsordnung 2024 erfolgt. Studierende werden in die bisherige Prüfungsordnung 2018 eingeschrieben, sofern sie im
- Wintersemester 2024/25 mindestens in das 2. Fachsemester eingestuft wurden, im
- Sommersemester 2025 mindestens in das 3. Fachsemester eingestuft wurden und im
- Wintersemester 2025/26 in das 4. Fachsemester eingestuft wurden.
Anderenfalls werden Sie in die neue Prüfungsordnung 2024 eingeschrieben. Ab dem Sommersemester 2026 werden alle Studierenden in die neue Prüfungsordnung 2024 eingeschrieben.
Beachten Sie bitte, bei der Bewerbung für ein höheres Fachsemester erfolgt lediglich eine Einstufung in ein höheres Fachsemester. Eine Anerkennung der Leistungen in einem vorherigen Studiengang oder von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen erfolgt erst nach der Einschreibung und muss gesondert beantragt werden. Hierfür wenden Sie sich bitte nach Ihrer Immatrikulation an die Anerkennungsbeauftragte.
Sollten Sie es versäumen, sich trotz entsprechend vorhandener Leistungen für ein höheres Fachsemester zu bewerben, werden Sie automatisch in PO 2024 eingeschrieben. Dies kann zur Folge haben, dass Studien- und Prüfungsleistungen höherer Fachsemester noch nicht angeboten werden und sich Ihr Studium verzögert. Eine nächstmögliche Einstufung in ein höheres Fachsemester ist dann erst wieder zum folgenden Semester möglich.
Wenn Sie Fragen zum Zulassungs- und Vergabeverfahren haben, wenden Sie sich gerne an das Studienbüro der Hochschule.
Angebot von Studien- und Prüfungsleistungen
Die neue Prüfungsordnung tritt zum Wintersemester 2024/25 in Kraft. Studien- und Prüfungsleistungen nach PO 2024 werden (mit nur wenigen Ausnahmen) erstmals in dem Semester angeboten, in dem auch die zugehörige Lehrveranstaltung erstmalig angeboten wird. Das heißt konkret:
- Studien- und Prüfungsleistungen des 1. Fachsemesters nach PO 2024 werden erstmals im Wintersemester 2024/25 angeboten.
- Studien- und Prüfungsleistungen des 2. Fachsemesters nach PO 2024 werden erstmals im Sommersemester 2025 angeboten.
- Studien- und Prüfungsleistungen des 3. Fachsemesters nach PO 2024 werden erstmals im Wintersemester 2025/26 angeboten.
- Studien- und Prüfungsleistungen des 4.+ 5. Fachsemesters nach PO 2024 werden erstmals im Sommersemester 2026 angeboten.
- Studien- und Prüfungsleistungen des 6. Fachsemesters nach PO 2024 werden erstmals im Wintersemester 2026/27 angeboten.
- Studien- und Prüfungsleistungen des 7. Fachsemesters nach PO 2024 werden erstmals im Sommersemester 2027 angeboten.
Die Prüfungsordnung 2018 läuft aus. Die Prüfungs- und Studienleistungen nach PO 2018 werden unter Einschluss des letzten regulären Lehrangebots in Regelstudienzeit noch insgesamt fünf Mal angeboten. Danach erlischt der Anspruch auf Prüfung nach den Bestimmungen der PO 2018 und Studierende werden automatisch in die neue PO 2024 übernommen.
Die Prüfungs- und Studienleistungen nach PO 2018 werden letztmalig wie folgt angeboten:
- Prüfungs- und Studienleistungen des 1. Fachsemesters nach PO 2018 werden letztmalig im Sommersemester 2026 angeboten.
- Prüfungs- und Studienleistungen des 2. Fachsemesters nach PO 2018 werden letztmalig im Wintersemester 2026/27 angeboten.
- Prüfungs- und Studienleistungen des 3. Fachsemesters nach PO 2018 werden letztmalig im Sommersemester 2027 angeboten.
- Prüfungs- und Studienleistungen des 4. Fachsemesters nach PO 2018 werden letztmalig im Wintersemester 2027/28 angeboten.
- Prüfungs- und Studienleistungen des 5. Fachsemesters nach PO 2018 werden letztmalig im Sommersemester 2028 angeboten.
- Prüfungs- und Studienleistungen des 6. Fachsemesters nach PO 2018 werden letztmalig im Wintersemester 2028/29 angeboten.
Als Studentin oder Student des Bachelor-Studiengangs Bauingenieurwesen sind Sie entweder in die Prüfungsordnung 2024 (PO 24) oder in die Prüfungsordnung 2018 (PO 18) eingeschrieben. Je nach Prüfungsordnung gelten unterschiedliche allgemeine und besondere Bestimmungen.
Hier geht es zu den
Prüfungsordnungen und Zulassungssatzungen des Fachbereiches Architektur und Bauingenieurwesen.
Prüfungsverwaltungssystem
Die Hochschule RheinMain nutzt das elektronische Prüfungsverwaltungssystem HSRM COMPASS. Der Zugang erfolgt über den HDS-Account. In Compass können Sie sich als Studentin oder Student zu Prüfungen an- und abmelden, ihre Prüfungsergebnisse abrufen sowie auf Sammelscheine, Notenspiegel und Bescheinigungen zugreifen.
Prüfungen
Die im Semester angebotenen Prüfungen, ihre Prüfungsformen, die Prüfenden und Zweitprüfenden sind im Prüfungsverwaltungssystem HSRM COMPASS angekündigt. Dort sind auch die Prüfungstermine und -fristen sowie Prüfungsräume eingepflegt. Bitte beachten Sie, dass sich Uhrzeiten und Räume bis zu dem Prüfungsdatum ändern können.
Formulare
Antrag auf Prüfungsunfähigkeit mit ärztlichem Attest (PDF 331 KB) Stand 04.04.2023
Antrag auf Abgabeverlängerung einer schriftlichen Arbeit (PDF 179 KB)
Weitere Hinweise zu Prüfungsangelegenheiten
Handreichung für Studierende zum Thema Prüfungen (PDF912 KB, Stand 18.06.2024)
Hinweise zu Anmeldung und Rücktritt von Prüfungen nach PO18 (Stand 01.10.2024, PDF 90KB)
Hinweise zu Anmeldung und Rücktritt von Prüfungen nach PO24 (Stand 01.10.2024, PDF 90KB)
Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Studiengang an der Hochschule RheinMain erbracht haben, können Sie sich für gleichwertige Leistungen im Studiengang Bauingenieurwesen (B. Eng.) anerkennen lassen. Anerkannt werden können auch außerhochschulisch erworbene Leistungen aus einer Ausbildung oder einem Beruf. Kenntnisse und Fähigkeiten aus einer schulischen Erstausbildung und aus Fachoberschulausbildungen können dagegen nicht auf ein Hochschulstudium angerechnet werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anerkennungssatzung der Hochschule RheinMain (Amtliche Mitteilung Nr. 796; veröffentlicht am 26.08.2022).
Die Anerkennung dieser sogenannten studiengangsfremden Leistungen müssen Sie beantragen. Den Antrag auf Anerkennung studiengangsfremder Leistungen (PDF 277 KB) Stand 15.03.2019 stellen Sie fristgerecht bei der Anerkennungskommission des Studiengangs Bauingenieurwesen (B. Eng.). Das Anerkennungsverfahren dauert in der Regel sechs Wochen. Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie im Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen der Hochschule RheinMain immatrikuliert sind. Ohne Antrag findet keine Prüfung auf Anerkennung statt.
Wir empfehlen allen Studierenden in höheren Fachsemestern ihren Antrag auf Anerkennung möglichst gleich nach Vorlesungsbeginn zu stellen. Ansonsten kann möglicherweise die Frist zur Zulassung von Studienleistungen nicht eingehalten werden.
Ablauf des Anerkennungsverfahrens
Schritt 1:
Leistungen Ihrer Vorgängerhochschule oder Institution (Quellleistungen) sind anerkennbar, wenn sie zu den beantragten Zielleistungen (Module des Bachelorstudiengangs Bauingenieurwesen der Hochschule RheinMain) keinen wesentlichen Unterschied in Qualität, Niveau, Lernergebnis, Profil oder Workload aufweisen.
Prüfen Sie daher anhand der Modulbeschreibung Ihrer Vorgängerhochschule oder Institution, welche Ihrer bestandenen Quellleistungen äquivalent zu Zielleistungen des Studiengangs Bauingenieurwesen sein könnten. Dabei ist auch die Kombination zweier oder mehrerer Module denkbar.
Für einige Hochschule liegen Äquivalenzlisten (siehe unten) vor, bei denen eine Anerkennung ohne weitere Prüfung möglich ist.
Sollte eine Zuordnung in Einzelfällen nicht möglich sein, machen Sie dies in Ihrem Antragsunterlagen deutlich.
Schritt 2:
Füllen Sie den Antrag auf Anerkennung studiengangsfremder Leistungen (PDF 277 KB) Stand 08.05.2019 unter Nennung der Quellleistung mit Modulnummer SWS, CP und Note sowie der Zielleistung mit Modulnummer und CP aus. Unterschreiben Sie den Antrag.
Beschaffen Sie die im Anschreiben zum Antrag (PDF 224 KB) geforderten Nachweise im Original oder als beglaubigte Kopie. Prüfen Sie Ihre Unterlagen vor Abgabe sorgfältig auf Vollständigkeit. und beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet wird, wenn Ihre vollständigen Unterlagen fristgerecht im Original oder als beglaubigte Kopie vorliegen.
Sie können Ihre gesammelten Anerkennungsunterlagen in einem beschrifteten und adressierten DINA 4 Umschlag im Studiengangsekretariat Bauingenieurwesen (Raum D 124) oder im Postfach für die Studiengänge Bauingenieurwesen (gegenüber Raum D 124) abgeben. Bitte beachten Sie, dass die eingereichten Dokumente nicht zurückgesendet werden.
Schritt 3:
Der Anerkennungsbeauftragte bewertet die erworbenen Kompetenzen kriteriengeleitet. Das bedeutet: Hochschulisch erbrachte Leistungen können anerkannt werden, sofern sie keinen wesentlichen Unterschied in Qualität, Niveau, Lernergebnissen, Profil oder Workload aufweisen. Leistungen, die außerhalb der Hochschule erbracht worden sind, können angerechnet werden, wenn sie unseren hochschulisch angebotenen Leistungen gleichwertig sind. Leistungen, die Sie während Ihrer schulischen Erstausbildung erbracht haben, können nicht anerkannt werden. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Anerkennungssatzung der Hochschule RheinMain.
Schritt 4:
Der Anerkennungsbeauftragte trifft die Entscheidung, ob Ihr Antrag auf Anerkennung von Leistungen positiv beschieden oder abgelehnt wird. Das Ergebnis wird in Ihrer Studierenden- bzw. Prüfungsakte dokumentiert. Anerkannte Zielleistungen (positiver Bescheid) können Sie im Prüfungsportal einsehen. Über Ablehnungen erhalten Sie einen gesonderten Bescheid.
Schritt 5:
Anerkannte Leistungen des Studienabschnitt 2 können erst eingetragen werden, wenn Sie sich für eine Vertiefungsrichtung / einen Schwerpunkt angemeldet haben. Dies müssen Sie ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt (nach Wahl Ihrer Vertiefungsrichtung bzw. Ihres Schwerpunkts) mit dem Anschreiben zur Eintragung anerkannter Leistungen des Studienabschnitt 2 (PDF 116 KB) im Studiengangsekretariat Bauingenieurwesen beantragen.
Für Ihren Antrag verwenden Sie bitte nachfolgende Formulare:
Antrag auf Anerkennung studiengangsfremder Leistungen (PDF 277 KB) Stand 15.03.2019
Anschreiben zum Antrag (PDF 224 KB)
Anschreiben zur Eintragung anerkannter Leistungen des Studienabschnitt 2 (PDF 116 KB)
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Anerkennungsverfahren:
- Anträge auf Anerkennung müssen innerhalb der vorgegebenen Frist (i.d.R. die ersten fünf Vorlesungswochen) eingereicht werden.
- Die Anerkennung der Quellleistung ist nur möglich solange die zu ersetzende Studien- bzw. Prüfungsleistung an der Hochschule RheinMain (Zielleistung) noch nicht angetreten wurde. [§1, Absatz 9, Satz 1 der Anerkennungssatzung]
- Anerkannte Leistungen des Studienabschnitt 2 können erst eingetragen werden, wenn Sie sich für eine Vertiefungsrichtung / einen Schwerpunkt angemeldet haben.
- Für die Benennung gleichwertiger Leistungen hält die Anerkennungskommission Äquivalenzlisten vor.
- Eine Quelleistung, die nicht benotet ist/wurde, wird als Zielleistung mit der Note 4,0 anerkannt.
Äquivalenzlisten zur Anerkennung gleichwertiger Leistungen:
Außerhochschulische Kompetenzen (PDF 228) Stand 12.03.2019
Bauingenieurwesen UAS Frankfurt nach PO 2012 (PDF 271 KB) Stand 01.11.2021
Bauingenieurwesen UAS Frankfurt nach PO 2019 (PDF 94 KB) Stand 17.04.2023
Bauingenieurwesen HS Mainz nach PO 2012 (PDF 277 KB) Stand 01.11.2021
Bauingenieurwesen HS Mainz nach PO 2018 (PDF 166 KB) Stand 17.04.2023
Bauingenieurwesen HS Darmstadt nach PO 2015 (PDF 269 KB) Stand 01.11.2021
Bauingenieurwesen TU Darmstadt nach PO 2021 (PDF 74 KB) Stand 17.04.2023
Bauingenieurwesen HS Kaiserslautern nach PO 2011 (PDF 255 KB) Stand 28.02.2019
Bauingenieurwesen HS Koblenz nach PO 2014 (PDF 255 KB) Stand 17.11.2021
Bauingenieurwesen HS Koblenz nach PO 2016 (PDF 262 KB) Stand 24.11.2021
Bauingenieurwesen HS Kaiserslautern nach PO 2016 (PDF 257 KB) Stand 01.11.2021
Alle nach dem beschriebenen Ablauf (s. oben: Schritt 1 bis Schritt 5) des Anerkennungsverfahrens für den Studiengang Bauingenieurwesen (B. Eng.) ausgefüllten Anträge auf Anerkennung senden Sie bitte per Mail an die Funktionsadresse: anerkennung-bauing-fab(at). hs-rm.de
Bei weitere Fragen zur Anerkennung wenden Sie sich ebenfalls über diese Funktionsadresse an den/die Anerkennungsbeauftragte:n des Studiengangs.
Sie planen ein oder mehrere Semester im Ausland und haben Fragen zur Anerkennung von Leistungen, die Sie dort erbringenden wollen? Dann kontaktieren Sie bitte frühzeitig unser Büro für Internationale Angelegenheiten am Fachbereich. Bereits vor dem Auslandsaufenthalt müssen Sie ein Learning Agreement abschließen. Die darin eingetragenen Leistungen werden Ihnen nach erfolgreich bestandenen Prüfungen und nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland anerkannt.
Vorlesungs- und Prüfungszeiträume
Hier finden Sie die Vorlesungs- und Prüfungszeiträume für das Wintersemester 2024/25 für den Fachbereich Architektur + Bauingenieurwesen (PDF 151 KB, Stand 24.07.2024)
Termine für den Studiengang Bachelor Bauingenieurwesen (B. Eng.) für das Wintersemester 2024/25
Prüfungstermine
Prüfungstermine und -fristen sowie Prüfungsräume sind auch im elektronischen Prüfungsverwaltungssystem HSRM COMPASS eingepflegt.
Sollten Sie einmal eine Anmeldefrist verpasst haben, dann besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Anmeldefrist (HIER). PDF 342 KB Stand 15.01.2024
Hinweise zu Nutzungangaben von KI in schriftlichen Arbeiten
Hinweise zu Nutzungangaben von KI in schriftlichen Arbeiten PDF 105 KB, Stand 25.06.2024
Informationen und Formulare zur Bachelor-Thesis
Die Bachelor-Thesis soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus einem Fachgebiet des Bauingenieurwesens selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datei „Ablaufbeschreibung zur Bachelor-Thesis“.
- Leitlinien für wissenschaftliches Arbeiten Thesis PDF 401 KB
- Ablaufbeschreibung zur Bachelor-Thesis nach PO 2018 Stand 18.09.2023 157 KB
- Termine und Fristen zur Bachelor-Thesis im SoSe 2024 (PDF 59 KB) Stand 14.03.2024
- Termine und Fristen zur Bachelor-Thesis im WiSe 2024/25 (PDF 61 KB) Stand 14.03.2024
- Termine und Fristen zur Bachelor-Thesis im SoSe 2025 (PDF 61 KB) Stand 25.06.2024
- Termine und Fristen zur Bachelor-Thesis im WiSe 2025/26 (PDF 61 KB) Stand 25.06.2024
- Formular "Antrag auf Zuteilung einer Referentin oder eines Referenten". PDF 111 KB Stand 20.12.2020
- Formular „Vergabe des Themas für die Thesis und Festlegung der Bearbeitungszeit“ Stand 18.09.2022 105 KB
- Geheimhaltungsvereinbarung (PDF 78 KB) Stand 7.11.2019
- Empfangsbescheinigung der Thesis (PDF 66KB)
- Formular „Bewertung der Thesis“ Stand 16.05.2022 88KB
- Formular „Eigenständigkeitserklärung“ Stand 08.02.2024 87KB
Informationen zur Abschlussprüfung
- Merkblatt zur Exmatrikulation aufgrund Abschlussprüfung (PDF 381 KB) Stand 12/2019
- Link zu den Internetseiten des Studienbüros
- Vorlage Diploma Supplement Abschnitt 8 (PDF 149 KB)
Auslandsaufenthalt an unseren Partnerhochschulen
Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule des Fachbereichs Architektur und Bauingenieurwesen interessieren. Der Fachbereich befürwortet die Eigeninitiative der Studierenden und den Aufenthalt im Ausland zwecks Studium und Praktikum. Wir stehen Ihnen dabei mit Informationen zur Organisation sowie zur Finanzierung und zu Stipendien hilfreich zur Seite, damit Ihr Auslandsaufenthalt gelingt.
Ob Sie ein Auslandssemester an einer ausländischen Hochschule verbringen, ein Auslandspraktikum absolvieren, an einer Summer School teilnehmen oder Ihre Abschlussarbeit im Ausland schreiben möchten – wir unterstützen Sie gerne!
Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Kooperationen.
Der E-Schein: Erweiterte betontechnologische Kenntnisse
Sie studieren Bauingenieurwesen?
Dann sollten Sie sich über den E-Schein Gedanken machen!
Der E-Schein: Erweiterte betontechnologische Kenntnisse
- Zwingend vorgeschrieben bei der Herstellung von Fertigteilen und bei Herstellung und Einbau von ÜK 2 und ÜK 3 Betonen
- Unverzichtbar für Werkleiter oder Bauleiter größerer Baustellen
- Wertvoll in jeder Bewerbungsmappe
- Im Beruf ein über 3000 € teures 4 ½ Wochen Seminar, bei uns studienbegleitender Erwerb* möglich!
*Das 4 ½ Wochen Seminar setzt Berufspraxis voraus. Bei uns hingegen machen Sie die Theorie und alle Prüfungen vorab. Anschließend haben Sie 5 Jahre lang Zeit, die geforderte Berufspraxis von einem Jahr im betontechnologischen Bereich nachzuweisen. Nach entsprechender Tätigkeit können Sie den endgültigen E-Schein beim DBV beantragen.
Verband Deutscher Betoningenieure (VDB) fördert angehende Beton‐Fachingenieure
Ab sofort fördert der Verband Deutscher Betoningenieure alle Studierenden, die im Rahmen ihres
Bauingenieur Studiengangs den theoretischen E‐Schein absolvieren möchten, durch eine kostenlose
Verbandsmitgliedschaft. Die angehenden „Betoningenieure“ können bis zum Einstieg ins Berufsleben
an allen Veranstaltungen des Verbands kostenlos teilnehmen, sich kostenfrei aller
Veröffentlichungen bedienen und auch kostenfrei in Arbeitskreisen mitwirken. Dies geschirht mit
dem Ziel, den zukünftigen „Betoningenieuren" den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern und
frühzeitig Kontakte zu Kollegen knüpfen zu können, teilte der 1. Vorsitzende Prof. Dr.‐lng. Matthias
Middel mit (siehe Schreiben PDF, 421 KB).
Das Modul „Erweiterte Betontechnologie – Betontechnik“ wird im SoSe 2024 wieder planmäßig Dienstag in der Zeit von 14:15 - 17:30 Uhr angeboten. Über die einzelnen Vortragsthemen der Fachexperten aus der Praxis wird zu Semesterbeginn informiert.
Nähere Infos vor Raum D-221
Studiengangsleiterin
Prof. Dr.-Ing. Julia Herhold
Telefon: +49 611 9495-1418
E-Mail: Julia.Herhold@hs-rm.de
Büro: Raumnummer: D 103
Sekretariat
Büro: Gebäude D, Raum 124
Telefon: +49 611 9495-1494
E-Mail: sekretariat-bauing-fab(at)hs-rm.de
Öffnungszeiten im Sekretariat für Studierende
- Montag 10 - 14 Uhr
- Dienstag 10 - 13:30 Uhr
- Mittwoch 10 - 14 Uhr
- Donnerstag 10 - 13:30 Uhr
oder nach vorheriger Vereinbarung