KANN DIE STAATLICHE ANERKENNUNG ALS SOZIALARBEITERIN / SOZIALPÄDAGOGIN BZW. SOZIALARBEITER / SOZIALPÄDAGOGE ERWORBEN WERDEN?

Kann die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin und als Sozialarbeiter / Sozialpädagoge erworben werden?

Studierende des Bachelor Bildung in Kindheit und Jugend erwerben studiumsintegriert die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin bzw. Sozialarbeiter/Sozialpädagoge.

Der Erwerb der staatlichen Anerkennung erfolgt im Modell 100 Tage Plus über ein Teilzeitpraktikum (3./4. Semester) und begleitenden Modulen zur Situation, Lebenslage und Problemstellung von Adressat*innen, zu Methoden der Sozialen Arbeit, zu rechtlichen sowie administrativen Grundlagen sowie die im 5. und. 6. Semester stattfindenden Praxisforschungsprojekte in denen für die staatliche Anerkennung relevante Wissensinhalte und Kompetenzen vermittelt und erworben werden.

Diese Anerkennung ist zwingende Voraussetzung für die Ausübung hoheitlicher Aufgaben und daneben einer höheren Eingruppierung im Tarif des öffentlichen Dienstes bzw. den daran angelehnten Tarifen.