ERHALTE ICH MIT DEM STUDIENABSCHLUSS DIE STAATLICHE ANERKENNUNG?
Erhalte ich mit dem Studienabschluss die staatliche Anerkennung?
Im Rahmen des Studiengangs BASA-Online erwerben Sie zusätzlich zu Ihrem Bachelorabschluss die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/in sowie als Sozialpädagoge/in. Das hierzu erforderliche Praktikum findet in zwei Phasen (Integrierte Praxisphase I in der Regel im 1. und 2. Semester sowie Integrierte Praxisphase 2 in der Regel im 4. und 5. Semester) statt (in der Regel im Kontext Ihrer studienbegleitenden Tätigkeit).
Während des Praktikums ist die Anleitung durch eine:n Sozialarbeiter:in bzw. Sozialpädagog:in verbindlich erforderlich. Der bzw. die Anleiter:in muss nicht zwingend kontinuierlich mit Ihnen zusammenarbeiten, sollte jedoch zu regelmäßigen Anleitungsgesprächen zur Verfügung stehen. Das Praktikum wird durch die Hochschule durch unterschiedliche Lehrveranstaltungen begleitet. Im Praktikum erwerben Sie spezifische sozialarbeiterische/sozialpädagogische sowie sozialadministrative Kompetenzen. Das Praktikum ermöglicht zudem eine angeleitete Reflexion der Aufgaben und professionellen Herausforderungen Sozialer Arbeit.