Erfolgreiche Teilnahme am Professorinnenprogramm III
Um mehr Frauen auch nach der Promotion im Wissenschaftssystem zu halten und ihre Präsenz auf allen Qualifikationsstufen zu steigern, haben Bund und Länder 2008 das Professorinnenprogramm ins Leben gerufen. In der nunmehr dritten Programmphase stehen für die Förderung von erstberufenen Professorinnen insgesamt 200 Mio. Euro zur Verfügung.
Voraussetzung für die Teilnahme am Professorinnenprogramm ist die Erstellung eines umfassenden Gleichstellungskonzepts, das die Hochschule RheinMain (HSRM) bereits 2019 vorgelegt hat. Die erfolgreiche externe Begutachtung des Konzepts qualifizierte die HSRM anschließend für die Beantragung einer Anschubfinanzierung von bis zu drei Stellen für weiblich besetzte Professuren für eine Dauer von fünf Jahren. Beantragt wurde in allen drei Fällen das gesamte Vorhaben Professur, wozu auch Personalmittel für eine Promotionsstelle (50 Prozent) und eine studentische Hilfskraft (5 Std./Wo.) sowie Sachmittel gehören – mit Erfolg, wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) nun in den entsprechenden Zuwendungsbescheiden bekanntgegeben hat.
Drei von drei möglichen Anträgen bewilligt
Gefördert werden bis 2026 die Professur von Dr. Tatjana Steusloff für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Internationales Marketing im Fachbereich Wiesbaden Business School mit rund 400.000 Euro, die Professur von Dr. Janin Schneider für Kreislaufwirtschaft, Planung und Bodenschutz im Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen mit rund 380.000 Euro sowie die Professur von Dr.-Ing. Irina Mazilu-Eyaz für Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung in der Werkstoffkunde im Fachbereich Ingenieurwissenschaften mit rund 390.000 Euro.
„Die Teilnahme am Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder ist für die Hochschule RheinMain und die drei geförderten Professorinnen ein großer Erfolg“, so Hochschulpräsidentin Prof. Dr. Eva Waller. „Er zeigt, dass wir mit unserem Gleichstellungskonzept den richtigen Weg eingeschlagen haben und sich unsere intensiven Bemühungen, den Anteil von Wissenschaftlerinnen in den Professuren zu erhöhen, lohnt.“
Umfangreiche gleichstellungsfördernde Maßnahmen
Begleitet wird die Förderung des BMBF während des gesamten Zeitraums durch zusätzliche gleichstellungsfördernde Maßnahmen, für deren Finanzierung die Hochschule gemeinsam mit dem Land Hessen aufkommt. Dazu gehören beispielsweise Personal- und Sachausgaben für gendergerechte Berufungsverfahren und aktive Rekrutierung, eine höhere Familienfreundlichkeit im Rahmen des ‚audit familiengerechte hochschule‘, Personalentwicklung und Gesundheitsmanagement, das Thema Gender in der Lehre sowie die Koordination und Durchführung der genannten Maßnahmen.
„Über die erfolgreichen Anträge freue ich mich sehr – sowohl für die drei neuen Kolleginnen, als auch für alle Hochschulangehörigen, die von den zahlreichen zusätzlichen gleichstellungsfördernden Maßnahmen profitieren werden. Erst durch die Teilnahme am Professorinnenprogramm werden diese Maßnahmen überhaupt im geplanten Umfang möglich“, erklärt Silke Paul, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der HSRM.
Die veranschlagten Gesamtkosten der zusätzlichen gleichstellungsfördernden Maßnahmen belaufen sich in den kommenden fünf Jahren auf rund 2,3 Mio. Euro, wobei sich die Finanzierung zu 50 Prozent aus durch die BMBF-Förderung freigewordenen Landesmitteln und zu 50 Prozent aus hochschuleigenen Mitteln ergibt.
Weitere Informationen zum Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder