Neue Grundsätze für Beschäftigte unterhalb der Professur
Wissenschaftsministerin Angela Dorn und die Präsidenten der hessischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs) haben Grundsätze zur Beschäftigung des wissenschaftlichen Personals unterhalb der Professur unterzeichnet. Sie enthalten auch Eckpunkte, um gute Beschäftigungsverhältnisse für das wissenschaftliche Personal sicherzustellen und prekäre Beschäftigungsverhältnisse an den HAWs zu verhindern.
Verbesserungen für Promovierende
Das Land fördert die Forschung an den HAWs, den früheren Fachhochschulen, unter anderem durch das eigenständige Promotionsrecht an forschungsstarken Fachrichtungen – eine hessische Besonderheit. In den nächsten Jahren sollen nun auch mehr wissenschaftliche Nachwuchskräfte unterhalb der Professur beschäftigt werden, also im so genannten "Mittelbau". Damit können Absolventinnen und Absolventen ihre eigene Qualifizierung voranbringen, beispielsweise mit einer Promotion. Und den HAWs ermöglicht das, ihren eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs aufzubauen und so Forschung und Lehre weiter zu stärken.
Wichtiger Schritt für den akademischen Mittelbau
Wissenschaftsministerin Angela Dorn: "Mit dem Promotionsrecht und der Stärkung der Forschung an den HAWs nimmt Hessen eine Vorreiterrolle ein, auf die wir stolz sind. Der Aufbau des wissenschaftlichen 'Mittelbaus' ist der konsequente nächste Schritt; wir haben uns dazu klar im Koalitionsvertrag bekannt. Zum 'Mittelbau' gehören zum Beispiel Absolventinnen und Absolventen, die im Rahmen ihrer Promotion wissenschaftlich arbeiten und Erfahrungen als Dozentinnen und Dozenten sammeln. Die heute unterzeichneten Grundsätze regeln frühzeitig eine faire Behandlung und gute Betreuung dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter."
Prof. Dr. Detlev Reymann, Präsident der Hochschule RheinMain, ergänzt: "Für unsere Hochschule ist die Verabschiedung der Grundsätze ein wichtiger Schritt zur Etablierung eines akademischen Mittelbaus. Dabei ist es uns insbesondere wichtig, die Qualifikationsziele für diesen Personenkreis verbindlich zu regeln."
Zu den Eckpunkten zählt:
- Qualifikationsstellen müssen mindestens den Umfang einer halben Stelle haben, um ausreichend Zeit für das Erreichen des Ziels (beispielsweise der Promotion) zu geben; auch die Laufzeit der Verträge muss dafür ausreichen.
- Für jede Promotion wird eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen, in der sich der / die Betreuende verpflichtet, sich Zeit für die Diskussion der Arbeit zu nehmen und den Doktoranden / die Doktorandin zu beraten.
- Die HAWs verpflichten sich, den Doktorandinnen und Doktoranden weitergehende Weiterbildungsmöglichkeiten und Angebote zur Personalentwicklung anzubieten.
- Die HAWs verpflichten sich, Personalkonzepte für den Mittelbau, auch für die Phase nach der Promotion, zu entwickeln.
- Daueraufgaben sind grundsätzlich als Dauerstellen auszugestalten und öffentlich auszuschreiben. Stellen werden nicht einer Professur, sondern einer Organisationseinheit – zum Beispiel Institut oder Fachbereich – zugeordnet, um eine zu enge Abhängigkeit von einer Professorin/einem Professor zu verhindern.
- Die Hochschulen verpflichten sich, Beschäftigungsverhältnisse von unter einem Jahr zu vermeiden.
- Die Befristung bei aus Drittmitteln finanzierten Projekten orientiert sich an der Dauer des bewilligten Projektzeitraums.
Prof. Dr. Frank E. P. Dievernich, Vorsitzender der HAW Hessen und Präsident der Frankfurt University of Applied Sciences, kommentiert: „Ich freue mich besonders, dass die Grundsätze, die wir gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst erarbeitet haben, einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität der HAWs als Arbeitgeber leisten werden. Sie legen den Grundstein für die Gewinnung von qualifiziertem Personal zu attraktiven Beschäftigungsbedingungen und ermöglichen die Profilierung der HAWs bei der Persönlichkeitsentwicklung nicht nur ihrer Studierenden, sondern auch des eigenen wissenschaftlichen Personals.“