Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf dieser Webseite lediglich zur allgemeinen Orientierung dienen. Bei konkreten Fragen sollten Sie sich stets an Ihre zuständige Auslandsvertretung wenden.

Auf der Seite des DAAD finden Sie ebenfalls nützliche Hinweise rund um das Thema Visum.

 

Brauche ich ein Einreisevisum?

Bürger:innen eines Nicht-EU-Staates brauchen in der Regel ein Einreisevisum. Bürger:innen der EU-Staaten, des europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz und einiger anderer Länder, mit denen spezielle Abkommen bestehen, sind von der Visumspflicht befreit. Um herauszufinden, ob Sie ein Visum benötigen oder visumfrei nach Deutschland einreisen dürfen, besuchen Sie die Webseite des Auswärtigen Amts.

 

Wo beantrage ich mein Einreisevisum?

Sie müssen sich an die deutsche Auslandsvertretung (deutsche Botschaft oder deutsches Generalkonsulat) wenden, die für den Amtsbezirk zuständig ist, in dem Ihr Hauptwohnsitz liegt. Eine Liste der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie beim Auswärtigen Amt.

 

Welches Visum brauche ich?

Sie können Visa mit unterschiedlichen Zwecken beantragen. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie das richtige Visum beantragen, da es in der Regel nicht einfach wieder umgewandelt werden kann und Sie an einen bestimmten Zweck bindet. Beispielsweise können Sie mit einem Touristenvisum nicht studieren, aber um dieses Visum umzuwandeln, müssen Sie in Ihr Heimatland zurück.

Wenn Sie beabsichtigen, in Deutschland an einer Hochschule zu studieren (entweder einen Abschluss oder im Rahmen eines Austauschprogramms), eine Bachelor- oder Masterarbeit zu schreiben oder im Rahmen Ihres Studiums an einem Forschungsprojekt oder Praktikum teilzunehmen, ist in der Regel ein nationales Visum für Studienzwecke erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie bei Study in Germany.

 

Welche Unterlagen benötige ich in der Regel?

Das Antragsformular für ein Visum können Sie auf der Webseite der zuständigen Auslandsvertretung herunterladen. Die Auslandsvertretung wird zusätzliche Unterlagen von Ihnen verlangen, die vor allem den Zweck Ihres Aufenthalts und die Finanzierung belegen. In der Regel gehören dazu:

  • Ein gültiger Reisepass, der über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist.
  • Nachweis einer Krankenversicherung.
  • Finanzierungsnachweis von etwa 11.208 Euro pro Jahr oder 934 Euro pro Monat (Stand: 1. Januar 2023). Dies kann beispielsweise ein Stipendienbescheid, ein Nachweis über ein Sperrkonto bei einer Bank  in Deutschland oder eine Verpflichtungserklärung Ihrer Eltern oder einer anderen Person in Verbindung mit einem Einkommens- oder Vermögensnachweis sein.
  • Zulassungsbescheid der Hochschule oder gegebenenfalls Anmeldung für einen studienvorbereitenden Sprachkurs.
  • Nachweis über Sprachkenntnisse.
  • Nachweis über bisher erbrachte Studienleistungen und/oder die Hochschulzugangsberechtigung.

 

Wann beantrage ich mein Einreisevisum?

Da die Bearbeitungsdauer des Visumsverfahrens oftmals lange dauert, empfehlen wir, dass Sie sich frühzeitig um die Antragsstellung und die Terminvereinbarung bei der zuständigen Auslandsvertretung kümmern.

Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt ein, um Verzögerungen aufgrund von nachträglichen Dokumentenanforderungen zu vermeiden.

Brauche ich eine Aufenthaltsgenehmigung?

Bürger:innen eines Nicht-EU-Staates brauchen in der Regel eine Aufenthaltsgenehmigung. Bürger:innen der EU-Staaten, des europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz und einiger anderer Länder, mit denen spezielle Abkommen bestehen, sind von der davon befreit und benötigen nur einen gültigen Personalausweis.

 

Ich komme aus einem Staat der EU/EWR, was muss ich beachten?

Wenn Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland länger als drei Monate planen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in Ihre Wohnung Ihren neuen deutschen Wohnsitz beim örtlichen Einwohnermeldeamt/ Bürgerbüro anmelden.

Bürgerbüro Wiesbaden

Stadtbüro Rüsselsheim

 

Ich komme auch einem Nicht-EU-Staat, wie muss ich vorgehen?

Sie müssen eine Aufenthaltserlaubnis bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Wichtig: Bevor Sie Ihren Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen, müssen Sie Ihren Wohnsitz bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Stelle anmelden (hier auf Info verlinken). Die Anmeldung Ihres Wohnsitzes muss innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug erfolgen (siehe Punkt oben).

 

Wo beantrage ich die Aufenthaltsgenehmigung?

Sie beantragen die Aufenthaltsgenehmigung bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde. Schauen Sie zunächst auf der jeweiligen Webseite, ob Sie online einen Termin ausmachen müssen.

Ausländerbehörde Wiesbaden

Ausländerbehörde Rüsselsheim

Ausländerbehörde Frankfurt

Ausländerbehörde Mainz

Ausländerbehörde Bad Schwalbach

 

Welche Unterlagen benötige für eine Aufenthaltsgenehmigung?

In der Regel werden folgende Unterlagen für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken benötigt:

  1. Gültiger Pass/Reisepass (bei Verlängerung der gültige elektronische Aufenthaltstitel).
  2. Meldebescheinigung Ihres Wohnsitzes.
  3. Erstantrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bzw. Antrag auf Verlängerung: Bitte füllen Sie den entsprechenden Antrag vollständig aus.
  4. Aktuelles Passfoto: Das Passfoto sollte den Anforderungen der Passfoto-Mustertafel der Bundesdruckerei entsprechen.
  5. Studienbescheinigung: Bachelor- und Masterstudierende benötigen eine Studienbescheinigung, die Informationen zu Ihrer Fachrichtung und Ihrer Semesterzahl enthält. Diese können Sie selbst über Compass ausdrucken.
  6. Finanzierungsnachweis: Sie müssen nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Akzeptierte Nachweise können eine Stipendienbewilligung, eine Verpflichtungserklärung der Eltern oder einer anderen Person in Verbindung mit einem Einkommensnachweis, ein Sperrkonto oder Gehaltsabrechnungen sein. In der Regel werden die gleichen Unterlagen benötigt, die bei der Visabeantragung vorgelegt wurden.
  7. Nachweis über eine Krankenversicherung.

Bitte beachten Sie, dass die Sachbearbeiter:innen Ihrer zuständigen Ausländerbehörde weitere Unterlagen von Ihnen verlangen können.

Nach der Antragsstellung kann die Bearbeitung und Ausstellung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung bis zu sechs Wochen dauern.

 

Wie lange ist eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken gültig?

Die Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke wird in der Regel für einen Zeitraum von ein bis maximal zwei Jahren ausgestellt. Sie kann verlängert werden, wenn der Zweck des Aufenthalts, beispielsweise der Abschluss des Studiums, noch nicht erreicht wurde oder innerhalb eines angemessenen Zeitraums erreicht werden kann. Ein wichtiges Kriterium für die Dauer der Gültigkeit Ihrer Aufenthaltsgenehmigung kann auch der Finanzierungsnachweis sein. Können Sie zum Beispiel nur eine finanzielle Absicherung für sechs Monate nachweisen, kann es sein, dass Ihre Aufenthaltsgenehmigung nur eine Gültigkeit von sechs Monaten aufweist.

Falls Sie voraussichtlich länger als die Regelstudienzeit für Ihr Studium benötigen, beispielsweise aufgrund fehlender oder weniger Studienleistungen, kann das Ausländeramt eine Studienverlaufsbescheinigung verlangen.

Bitte stellen Sie dringend etwa drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis einen Verlängerungsantrag. Wenn der Antrag rechtzeitig, das heißt vor Ablauf der Befristung, gestellt wird, wird der weitere Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt angesehen, einschließlich der damit verbundenen Rechte wie beispielsweise die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Stellen Sie Ihren Antrag zu spät, kann das zu erheblichen Nachteilen führen! Die Einreichung des Antrags vor Ablauf der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis per E-Mail sowie die schriftliche Bitte um Terminvereinbarung zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis per E-Mail beim Ausländeramt werden als rechtzeitige Antragstellung angesehen.

 

Was ist eine Fiktionsbescheinigung?

Eine Fiktionsbescheinigung bestätigt Ihr vorläufiges Aufenthaltsrecht, während das Ausländeramt Ihren Antrag auf Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis prüft. Im Gegensatz zur Aufenthaltserlaubnis kann eine Fiktionsbescheinigung kurzfristig ausgestellt werden und ist in der Regel nur für einige Monate gültig.

Wenn Sie bereits im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sind und eine Verlängerung beantragt haben, wird die Fiktionsbescheinigung für die Wiedereinreise nach Deutschland akzeptiert und ermöglicht auch eine Erwerbstätigkeit.

 

Darf ich mit der Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken arbeiten?

Sie dürfen neben dem Studium 120 ganze Tage oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Was muss ich sonst noch wichtiges beachten?

Wenn Sie Ihren Studiengang wechseln, müssen Sie Ihre zuständige Ausländerbehörde darüber informieren.

Wenn Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, bleibt Ihre Aufenthaltserlaubnis gültig und ermöglicht Ihnen die erste Aufnahme einer Arbeitsstelle, solange Sie die Grenze von 120 ganzen oder 240 halben Tagen noch nicht überschritten haben. Dennoch ist es dringend erforderlich, dass Sie die Ausländerbehörde informieren, sobald Sie alle erforderlichen Studienleistungen erbracht haben. Der Studienabschluss wird durch eine Abschlussbescheinigung des ZPA (Zentralen Prüfungsamts) bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie 18 Monate Zeit, um eine geeignete Stelle zu suchen, die mit Ihrer Fachrichtung des Studiums übereinstimmt. In dieser Zeit können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen. Sobald Sie eine Stelle gefunden haben, sollten Sie sich an die Ausländerbehörde wenden, um eine Arbeitserlaubnis oder eine Blaue Karte EU zu beantragen.

Achtung: Wenn Sie aus Deutschland ausreisen und nicht innerhalb von 6 Monaten wieder einreisen, erlischt Ihre Aufenthaltsgenehmigung! Sie können dann nur ein neues Einreisevisum über eine deutsche Botschaft oder ein deutsches Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen.

Als internationale:r Studierende:r an der Hochschule RheinMain können Sie sich bei Fragen rund um das Thema Ausländerbehörde an unser Studienbüro wenden. Unsere Mitarbeiterinnen Ursula Haque und Laure Leuschner stehen Ihnen gerne zur Verfügung und beantworten nicht nur allgemeine Fragen, sondern stellen Ihnen auch die von der Ausländerbehörde angeforderten Nachweise von der Hochschule aus. 

Bitte kontaktieren Sie Frau Haque oder Frau Leuschner vom Team International und geben Sie dabei Ihren Namen, Studiengang und Matrikelnummer an. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann.

Einige Bescheinigungen, wie z.B. eine Immatrikulationsbescheinigung oder ein Notennachweis, können Sie selbst über das Portal Compass ausdrucken.


Anmeldung bei der Stadt

Wenn Sie neu im Rhein-Main-Gebiet ankommen oder Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei dem Bürgerbüro/Stadtbüro der jeweiligen Stadt melden. Dabei ist entscheidend, welches Bürgerbüro/Stadtbüro für Ihren Wohnsitz zuständig ist.

Bürgerbüro Wiesbaden

Stadtbüro Rüsselsheim

Sie benötigen dafür Ihren Personalausweis sowie einen Nachweis Ihrer Adresse, die sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung, die Ihr:e Vermieter:in ausfüllen muss. Die Vorlage dazu finden Sie in der Regel auf der Webseite Ihres zuständigen Bürgerbüros.

Nach Ihrer Anmeldung bekommen Sie automatisch Post vom Rundfunkbeitrag. Dabei werden Sie aufgefordert, sich beim Rundfunkbeitrag anzumelden. Der Rundfunkbeitrag beträgt monatlich 18,36 € und ist eine Gebühr, die grundsätzlich von jedem Haushalt entrichtet werden muss. In einer Wohngemeinschaft (WG) muss der Beitrag nur einmal von einer Person gezahlt werden, während alle anderen Mitbewohner auf die Beitragsnummer der zahlenden Person verweisen. Bitte melden Sie sich entweder an oder teilen Sie ggf. mit, wenn eine andere Person aus Ihrem Haushalt bereits die Gebühr zahlt – ignorieren Sie die Aufforderungen, könnte das schwerwiegende Konsequenzen haben, wie etwa die Aufnahme eines Inkassoverfahrens.

Wenn Sie Deutschland dauerhaft – nicht für kurzzeitige Ausreisen- verlassen, müssen Sie sich wieder beim Bürgerbüro abmelden.

Auch wenn Sie innerhalb des Ortes, an dem Sie gemeldet sind, umziehen, müssen Sie das dem zuständigen Bürgerbüro melden.

 

Bankkonto eröffnen

Wenn Sie sich bei der Stadt angemeldet haben, können Sie mit Ihrer Meldebescheinigung und Ihrem Personalausweis bzw. Reisepass ein Konto bei einer deutschen Bank eröffnen.

Erkundigen Sie sich, ob die Bank, bei der Sie ein Konto eröffnen wollen, kostenfreie Konten für Studierende anbietet und was Sie dafür benötigen (z.B. Immatrikulationsbescheinigung).

 

Geld vom Geldautomaten abheben

Geldautomaten finden Sie in der Nähe von fast allen Bankfilialen. Nutzen Sie am besten einen Automaten Ihrer eigenen Bank, um zusätzliche Transferkosten zu vermeiden. Generell ist es immer von Vorteil, zumindest einen kleinen Betrag an Bargeld dabei zu haben, da Sie nicht überall bargeldlos zahlen können.

 

Was tun, wenn ich meine Bankkarte verloren habe?

Lassen Sie Ihre Karte sofort sperren! Dafür gehen Sie persönlich bei Ihrer Bank vorbei oder schauen auf deren Webseite, ob es eine spezielle Nummer gibt, die Sie anrufen können. Für EC-Karten gibt es eine einheitliche Nummer: 01805 021 021.

Allgemeine Notrufnummern

Feuer und Unfall                                             112

Polizei bei Notfall wie Verkehrsunfall      110

Ärztlicher Bereitschaftsdienst                   116117

 

Notfallversorgung

Bei einem akuten Notfall oder wenn Sie notfallmedizinische Hilfe benötigen, kontaktieren Sie die Notrufnummer 112.

 

Ärztliche Betreuung

Es wird dringend empfohlen, dass Sie sich für Ihren Aufenthalt in Deutschland eine Hausärztin oder einen Hausarzt suchen, an die Sie sich bei gesundheitlichen Problemen wenden können. Im Falle einer Krankheit wird Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt Sie gegebenenfalls an eine Spezialistin oder einen Spezialisten, wie beispielsweise eine dermatologische Praxis, überweisen.

Wenn Sie außerhalb der Öffnungszeiten der Hausarztpraxis ärztliche Betreuung benötigen, jedoch keinen lebensbedrohlichen Notfall haben, können Sie im Internet oder unter der Rufnummer 116 117 herausfinden, welcher Arzt oder welche Ärztin den ärztlichen Bereitschaftsdienst hat. Dieser Dienst ist in der Regel am Wochenende oder an Feiertagen verfügbar.

Für sehr dringende, aber nicht lebensbedrohliche Notfälle sind die Notaufnahmen der Krankenhäuser zuständig.

 

Apotheken und Medikamente

Frei erhältliche sowie verschreibungspflichtige Medikamente können Sie in einer Apotheke kaufen. Verschreibungspflichtige Medikamente müssen Sie vorher von einem Arzt oder einer Ärztin verschreiben lassen. Beachten Sie, dass nicht alle Kosten für Medikamente komplett oder teilweise von Ihrer Krankenversicherung übernommen werden.

Vielleicht hier der Zusatz, dass man es am Rezept erkennen kann. Rot: 5€ Zuzahlung, Rest wird übernommen; grün: muss alleine gezahlt werden

 

Apothekennotdienst

Im Internet können Sie herausfinden, welche Apotheken aktuell den Notdienst anbieten, beispielsweise sonntags oder an Feiertagen.

Wie kann ich die psychologische Beratung an der Hochschule RheinMain erreichen?

Für Studierende der Wiesbadener Studiengänge:
Montag 12:00-13:00 Uhr bei Hannah Wolf

Telefon: +49 611 9495-1593 (nur zu offener Sprechstunde erreichbar)
E-Mail: psychologischeberatung-wi(at)hs-rm.de
Campus Kurt-Schumacher-Ring in Wiesbaden, Gebäude A, Gartengeschoss, Raum A 105b


Für Studierende der Rüsselsheimer Studiengänge:
Mittwoch 12:30-13:30 Uhr bei Julia Eisenmann

Telefon: +49 6142 898-4186 (nur zu offener Sprechstunde erreichbar)
E-Mail: psychologischeberatung-rue(at)hs-rm.de
Am Brückweg 26, 65428 Rüsselsheim, Gebäude A2 Süd (Zwischengeschoss), Raum 073

 

Psychosoziale Beratung des Studierendenwerks Frankfurt

 

In akuten Krisen

Bei folgenden Einrichtungen können Sie in akuten Krisen oder außerhalb der Sprechzeiten der Psychologischen Beratung Unterstützung erhalten:

  • Offene Ohren Hessen (hessenweite Datenbank mit Unterstützungsangeboten zu unterschiedlichen Themen):
    Offene Ohren Hessen

Kontakt

Büro für Internationales

Internationale Studierende und internationale Studieninteressierte

Katharina Kampe

E-Mail:    welcome(at)hs-rm.de

Telefon: +49 (0) 611-9495 1527