BEWERBUNG MIT AUSLÄNDISCHEN ZEUGNISSEN
Sie möchten gerne in Deutschland studieren und wissen nicht, wie Sie vorgehen müssen? Auf der Seite des Bundesministerium für Bildung und Forschung finden Sie viele Informationen, die Ihnen die Entscheidung erleichtern können und die viele Tipps zur Vorbereitung gibt: www.study-in-germany.de/de/.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Bewerbungsverfahren mit ausländischen Zeugnissen sowie Informationen über die Immatrikulation (Einschreibung) an der Hochschule RheinMain.
Für das Wintersemester 2024/25 ist das Bewerbungsverfahren abgeschlossen.
Für das Sommersemester 2025 startet das Bewerbungsverfahren über uni-assist für Bachelorstudiengänge und das Studienkolleg voraussichtlich Mitte/Ende Oktober.
Eine Bewerbung für Masterstudiengänge für das Sommersemester2025 über uni-assist startet erst am 1. Dezember 2024.
Als Bewerber:in mit ausländischen Zeugnissen bewerben Sie sich unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit im uni-assist-Verfahren. uni-assist übernimmt für die Hochschule RheinMain die sachverständige Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen und leitet Ihre gültige Bewerbung an die Hochschule RheinMain weiter. Alle wichtige Informationen finden Sie unter www.uni-assist.de.
Bewerbung für das Studienkolleg
Bewerbung für einen NC-Bachelorstudiengang
Bewerbung für alle weiteren Studiengänge
Bitte bewerben Sie sich frühzeitig, damit Sie ggf. Zeit haben, fehlende Unterlagen nachzureichen. Nur eine vollständige Bewerbung, die innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht wurde, ist gültig. Sie finden die Checkliste für einzureichende Dokumente unter "Informationen zum Download". Die Bewerbung ist eine reine online Bewerbung, alle geforderten Dokumente werden im uni-assist Bewerbungsportal My assist hochgeladen.
Die allgemeinen Voraussetzungen zur Zulassung zu einem Studienplatz an der Hochschule RheinMain sind:
Eine gültige Hochschulzugangsberechtigung
Je nachdem, in welchem Land Sie das "Abitur" (bzw. den Sekundarschulabschluss wie z. B. Baccalauréat, High School Certificate, Lise Diplomasi etc.) erworben haben, muss geprüft werden, ob Ihr Zeugnis Sie dazu berechtigt, in Deutschland zu studieren. Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre ausländischen Zeugnisse in Deutschland zum Studium berechtigen, schauen Sie bitte auf die Webseite von http://anabin.kmk.org oder von uni-assist "Check Hochschulzugang".
Für die Zulassung zu einem Masterstudiengang müssen Sie einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelor) einer anerkannten Hochschule nachweisen, der nach der vorgegebenen Studienorm entsprechend und tatsächlich und in der Regel in Vollzeit abgeschlossen wurde. Dieser Abschluss muss einem in Deutschland abgeschlossenen sechs- bis achtsemestrigen Bachelor-Studium gleichwertig sein. Ob die Einrichtung, an der Sie Ihr Studium absolviert haben, eine anerkannte Einrichtung ist, können Sie in anabin unter "Institution" und "Hochschulabschlüsse" überprüfen. Die mit H+ gekennzeichneten Einrichtungen sind in Deutschland anerkannt.
Ausreichende Deutschkenntnisse für das Studium
An der Hochschule RheinMain wird für das Studium der Nachweis von Deutschkenntnissen auf Niveau C1 verlangt. Bei der Bewerbung können Sie eine Bescheinigung mit Niveau B2 einreichen.
Den C1 Nachweis müssen Sie erst bei der Immatrikulation einreichen. In unserem "Merkblatt Deutschkenntnisse" finden Sie mehr Informationen zu den anderen von uns akzeptierten Deutschnachweisen.
Die Hochschule RheinMain bietet einen studienvorbereitenden Deutschkurs C1 mit TestDaF-Prüfungstraining an. Informationen dazu finden Sie unter Deutschkenntnisse, Deutschkurs und deutsche Sprachprüfung.
Die Voraussetzungen für den gewünschten Studiengang erfüllen
Bitte informieren Sie sich VOR der Bewerbung unter "Studienangebot > Klick auf dem gewünschten Studiengang" über den Inhalt und die Zulassungsvoraussetzungen Ihres Wunschstudiengangs.
Bei der Bewerbung Form und Frist einhalten
- Die Dokumente müssen in der Originalsprache und mit einer Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache eingereicht werden. Die Übersetzung muss durch vereidigte Übersetzer:innen angefertig worden sein. Dies gilt auch, wenn Sie einen Praktikumsnachweis mit einer Liste der bewältigten Aufgaben einreichen müssen. Auf der Webseite des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer können Sie nach geeigneten Übersetzer:innen in Ihrer Nähe suchen: https://bdue.de/der-beruf/beeidigte.
- Alle geforderten Dokumente (Zeugnisse, Sprachzertifikate und zusätzlich Dokumente je nach Studiengang) müssen bis zur Bewerbungsfrist im Bewerberportal von uni-assist MyA hochgeladen und alle Anträge abgegeben sein. Die uni-assist Gebühr muss auch bis zur Bewerbungsfrist eingegangen sein.
Für ein Sommersemester/für ein Wintersemester
Bewerbungsfrist für das Studienkolleg
01.12./15.05. für alle Studiengänge
Bewerbungsfristen für Bachelorstudiengänge
15.01./15.07.: NC-Studiengänge und BASA-Online
01.03./01.09.: NC-freie Studiengänge
Bewerbungsfristen für Masterstudiengänge
15.06.:
- Innenarchitektur - Conceptual Design (nur für ein Wintersemester)
15.01./15.07.:
- Architektur | Bauen mit Bestand
- Kommunikationsdesign - Crossmedia Spaces (nur für ein Wintersemester)
- Media & Design Management
- Nachhaltige Mobilität (nur für ein Wintersemester)
- Real Estate (nur für ein Wintersemester)
- Umweltmanagement und Stadtplanung in Ballungsräumen (auch berufsbegleitend)
- Screen Arts
- Soziale Arbeit (nur für ein Sommersemester)
- Soziale Arbeit mit Schwerpunkt Bildung (nur für ein Sommersemester)
- alle Master der Wiesbaden Business School, außer MA Management im Gesundheitswesen (01.03./01.09.)
01.03./01.09.:
- Alle anderen Masterstudiengänge
Wenn Sie sich für einen Bachelorstudiengang für ein erstes Fachsemester bewerben, können Sie vom uni-assist Bewerbungsverfahren befreit werden. Dies gilt in folgenden Fällen:
- Bewerber:innen, die einen Bewertungsbescheid mit ausgewiesener Durchschnittsnote einer zentralen Zeugnisanerkennungsstelle eines Bundeslandes vorweisen können, der bundesweite Gültigkeit hat. Achtung: der Bewertungsbescheid einer Hochschule ist kein allgemein gültiger Bescheid und gilt meistens nur im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für ein bestimmtes Semester an dieser Hochschule. Bei Zweifel fragen Sie uns gerne.
- Inhaber:innen eines Europäischen Abiturzeugnisses mit Bescheinigung über die umgerechnete europäische in eine deutsche Abiturdurchschnittsnote.
- Bewerber:innen, die die Feststellungsprüfung an einem hessischen Studienkolleg (Darmstadt, Frankfurt, Mittelhessen, Kassel) abgelegt haben. Inhaber einer Feststellungsprüfung aus anderen Bundesländer müssen sich über uni-assist bewerben,
- Studierende der Hochschule RheinMain oder Bewerber:innen, die im gleichen Studiengang bereits einen Zulassungsbescheid der Hochschule RheinMain im Vorsemester erhalten haben,
- Bewerbung für ein Höheres Fachsemester
- Bewerbungen für die Studiengänge
- Berufsbegleitendes Ingenieurstudium Elektrotechnik
- Berufsbegleitendes Ingenieurstudium Maschinenbau
Wenn bei Ihnen eins dieser Fälle trifft, dann bewerben Sie sich bitte direkt über das online-Portal der Hochschule RheinMain HSRM COMPASS.
Bitte beachten Sie die Fristen für eine direkte Bewerbung über HSRM COMPASS.
Sie müssen zusätzlich zur Hochschulzugangsberechtigung noch Deutschkenntnisse einreichen.
Für eine Bewerbung für alle Masterstudiengänge für eine erstes Fachsemester gibt es keine Ausnamme vom uni-assist Verfahren außer für den Masterstudiengang Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Sozialraumentwicklung und -organisation. Für diesen Studiengang bewerben Sie sich über die Hochschule Fulda.
Wenn Sie ein Zulassungsangebot erhalten haben, das Sie annehmen möchten, immatrikulieren Sie sich innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist. Ihr Zulassungsbescheid wird unwirksam, wenn Ihre Unterlagen nicht innerhalb der genannten Frist im Studienbüro vorliegen. Im Zulassungsbescheid werden die Schritte erklärt, wie Sie sich immatrikulieren können.
Achtung: zur korrekten Abgabe eines Immatrikulationsantrags gehört sowohl das Abgeben des Immatrikulationsantrags als auch als 2. Schritt die Abgabe des "Upload Immatrikulationsantrags". Wenn nicht beide Anträge abgegeben sind, ist eine Bearbeitung durch das Studienbüro nicht möglich.
Dokumente für die Immatrikulation
Das Immatrikulationsprozess ist ein reines online Verfahren. Bitte reichen Sie keine Dokumente in Papierform ein.
Bei der Einschreibung muss nachgewiesen werden, dass Sie krankenversichert sind. Mehr Informationen dazu unter: www.hs-rm.de/kv.
Sie müssen nachweisen, dass Sie den Semetserbeitrag bezahlt haben.
Wenn Sie minderjährig sind (unter 18 Jahre alt), ist die Einverständniserklärung der oder des Erziehungsberechtigten erforderlich.
Falls Sie schon in Deutschland studiert haben (Studienkolleg ausgenommen), müssen Sie den oder die Exmatrikulationsnachweis*e der ehemalige:n Hochschule*n hochladen.
Falls Sie schon in Deutschland studiert haben, müssen Sie zudem nachweisen, dass Sie in dem alten Studiengang noch Prüfungsanspruch haben, bzw. nicht endgültig nicht bestanden haben.
Falls Sie noch nie an einer deutschen Hochschule studiert haben, brauchen Sie weder einen Exmatrikulationsnachweis einzureichen noch den Prüfungsanspruch nachzuweisen.
Mehr Informationen zur Immatrikulation finden Sie im Download-Bereich
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen, Sprachkenntnissen und zu dem Bewerbungsverfahren. Bitte lesen Sie diese Informationen vor der Bewerbung aufmerksam durch!
Bewerbung für das Studienkolleg
Bewerbung für einen Bachelor-Studiengang
Bewerbung für einen Master-Studiengang
Informationen zur Bewerbung für ein höhers Fachsemester finden Sie unter "Bewerbung mit deutschen Zeugnissen"
Checklisten für einzureichende Dokumente
Deutschkenntnisse
Studienangebot an der HSRM
Studienkolleg: Schwerpunktkurs für Studiengänge
Zulassung und Immatrikulation
Sie haben Fragen zur Bewerbung mit ausländischen Zeugnissen?
Sollten Sie Fragen zur Bewerbung mit ausländischem Zeugnissen und zum Bewerbungsverfahren haben, wenden Sie sich gerne an:
Frau Ursula Haque
Frau Laure Leuschner
Telefon: +49 611 9495 1550
Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Termine nach telefonischer Absprache: vor Ort oder per Video Call.
Email senden
Beachten Sie die längeren Bearbeitungszeiten in der Bewerbungsphase und sehen Sie bitte davon ab, sich telefonisch nach Ihrer Email zu erkundigen.