Wenn Sie Ihr Studium aus gesundheitlichen oder anderen persönlichen Gründen nicht in Vollzeit absolvieren können, gibt es ggf. die Möglichkeit, in Teilzeit zu studieren:
Antrag und Informationen zum Teilzeitstudium
Müssen Sie aufgrund einer länger andauernden Erkrankung oder anderer Gründe das Studium unterbrechen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Studien- und Kommunikationsassistenz
Wenn für die Teilhabe an Lehrveranstaltungen und im Hochschulalltag aufgrund einer Beeinträchtigung und bestehender Barrieren eine persönliche Assistenz, ein:e Gebärden- oder Schriftdolmetschende:r benötigt wird, kann diese:r als Begleitperson an den entsprechenden Vorlesungen und Seminaren teilnehmen. Die Organisation der Assistenzen liegt bei den Studierenden.
Assistenz- und Blindenführhunde
Studierende, die einen Assistenz- oder Blindenführhund mit sich führen müssen, benötigen hierzu eine hochschulinterne Bescheinigung. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit der Zentralen Studienberatung auf.
Hilfen zur Hochschulbildung (Landeswohlfahrtsverband Hessen)
Mikroportanlagen zur Hörunterstützung
Die Hochschule RheinMain bietet aktuell an allen Standorten ausleihbare FM-/Mikroport-Anlagen zur Hörverstärkung für Studierende mit Hörbeeinträchtigung an. Diese können in den Lehrveranstaltungen genutzt werden. Die Mikroportanlagen können mit einem gültigen Bibliotheksausweis von den Studierenden der Hochschule RheinMain in den Bibliotheken der Hochschule ausgeliehen werden. Die Ausleihe ist für eine Dauer von drei aufeinanderfolgenden Tagen möglich. Eine Anlage kann wiederholt ausgeliehen werden.
Höhenverstellbare und unterfahrbare Arbeitstische
An jedem Campusgelände stehen elektrisch höhen- und unterfahrbare Tische in PC-Pools zur Verfügung, die von Rollstuhlfahrenden sowie Menschen mit anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen (z. B. Erkrankungen der Wirbelsäule und chronische Schmerzen) genutzt werden können.
Campus Bleichstraße / Bertramstraße
- N-IV-01, N-IV-03, N-IV-05
- A-D-01, A-U-07
- PC-Labor Bibliothek (Handkurbel)
Informationen zu den Räumen am Campus Bleich-/Bertramstraße
Campus Kurt-Schumacher-Ring
- Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen (D-Gebäude):
KSR D 118, D 206, A 318, A 322
Hinweise zur Nutzung der PC-Pools im D-Gebäude - Fachbereich Sozialwesen (C-Gebäude):
KSR C 1.10, C 2.09
Hinweise zur Nutzung der PC-Pools im C-Gebäude
Campus Unter den Eichen
- B1 50, B1 117, B1 127, B2 110, B2 217, B2 212
- C 113, C 213, C 235, C 237, C 264, C 313, C 361, C 413
- C Süd 265, C Süd 377
- C Nord 134
- D 12, D 13, D 15
- F III 0.20
Die Zugangsmöglichkeiten zu den PC-Pools können Sie im Sekretariat Ihres Studiengangs erfragen.
Campus Rüsselsheim
- A1 308, A1 310, A1 408, A2 122, A2 130, A2 328
- B 101, B 114, B 119, B 121
- G 003
Informationen zu den Rüsselsheimer Räumen
Patient:innenlifter/Aufrichthilfen
An der Hochschule RheinMain stehen derzeit zwei Patient:innenlifter/Toilettenlifter bzw. Aufrichthilfen zur Verfügung. Die Geräte befinden sich in folgenden Räumlichkeiten:
Wiesbaden | Campus Kurt-Schumacher-Ring 18 | Gebäude E | Raum 225 | Fabrikat: ARJO Sara 3000
Wiesbaden | Campus Unter den Eichen 5 | Gebäude B2 | Raum E 27 | Fabrikat: Invacare BirdieEvo M
Tafelbildkameras
Sowohl in Wiesbaden als auch in Rüsslesheim steht Studierenden mit einer Sehbeeinträchtigung jeweils eine Tafelbildkamera des Typs "MagniLink S Premium Full HD der 2. Generation" zur Verfügung. Die Tafelbildkameras können auch als Dokumentenkameras genutzt werden. Eine Ausleihe ist jeweils semesterweise möglich. Bitte schreiben Sie eine E-Mail an die Zentrale Studienberatung, wenn Sie eines der Geräte ausleihen möchten.
Die Zentrale Studienberatung ist die erste Anlaufstelle für Studierende und Studieninteressierte mit Beeinträchtigungen und vermittelt bei Bedarf an weitere Ansprechpersonen. Die Zentrale Studienberatung berät u.a. bei Fragen
- zur Studienwahl,
- zur Studiengestaltung,
- zum Nachteilsausgleich im Zulassungsverfahren,
- zum Nachteilsausgleich in Studium und Prüfungen und
- ggf. zur Finanzierung von Lebenshaltungskosten und Studienassistenz.
Die Räumlichkeiten sind stufenlos zugänglich. Bei Bedarf führen wir Ortsbegehungen durch.
Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Als Studierende:r der Hochschule RheinMain können Sie sich in schwierigen Situationen oder Konfliktfällen auch an die Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung wenden.
Beauftragter am Studienort Wiesbaden
Prof. Dipl.-Des. Rüdiger Pichler
Stellvertreter
Prof. Dr. Daniel Lange
Beauftragter am Studienort Rüsselsheim
Prof. Dr. Klaus Michael Indlekofer
Beratung des AStA der Hochschule RheinMain
Werden Sie als Studierende:r aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung bzw. anderer Merkmale an der Hochschule benachteiligt, können Sie sich an das Antidiskriminierungsreferat des AStA wenden. Der AStA berät alle Studierenden bei Erfahrungen mit Diskriminierung und zeigt Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten auf:
Antidiskriminierungsreferat des AStA
Die Sozialberatung des AStA unterützt Sie auch bei Fragen zur Studienfinanzierung:
Sozialberatung des AStA
Der AStA hat eine Kooperation mit der Anwaltskanzlei Hoffmann Peschkes & Partner. Dort erhalten alle Studierenden der Hochschule RheinMain eine kostenlose Erstberatung.
Beratung des Studierendenwerkes Frankfurt
Zu Fragen der Studienfinanzierung und dem Angebot barrierefreier Zimmer in den Wohnheimen des Studierendenwerks berät das MainSWerk. Außerdem werden Psychosoziale Beratung und Kurse zur Stressbewältigung für Studierende angeboten:
Studierendenwerk Frankfurt (MainSWerk)
Wenn Studierende schriftlich glaubhaft machen, dass sie die Prüfungen oder andere Studienleistungen aufgrund einer Behinderung oder einer schweren Krankheit ganz oder teilweise nicht in dem vorgesehenen Bearbeitungszeitraum oder in der vorgesehenen Form erbringen können, kann der Prüfungsausschuss auf entsprechenden schriftlichen Antrag einen Nachteilsausgleich gewähren. Nachteilsausgleiche werden immer individuell gewährt. Beispiele sind eine verlängerte Bearbeitungszeit bei Klausuren, der Einsatz technischer Hilfsmittel oder der Ersatz schriftlicher durch mündliche Prüfungen und umgekehrt.
Detaillierte Informationen zum Antrag auf einen Nachteilsausgleich:
Wird derzeit überarbeit und ist daher nicht verfügbar.
Informationsblatt zur Beantragung von Nachteilsausgleichen (PDF 178 KB)
Folgende Mustervorlage bzw. die Vorlage für ein ärztliches Attest bietet Ihnen eine Orientierung bei der Antragstellung. Konkrete Fragen beantwortet Ihnen der Prüfungsausschuss Ihres Fachbereiches.
Mustervorlage für den Antrag (WORD 120,3 KB)
Die Hochschule RheinMain möchte Menschen mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung einen gleichberechtigen Zugang zur Hochschule ermöglichen. Dafür können bei der Studienzulassung unter bestimmten Bedingungen Nachteilsausgleiche wie die Verbesserung der Durchschnittsnote oder der Wartezeit beantragt werden.
Studienfinanzierung
Die Finanzierung der Lebenshaltungskosten und des Studiums kann für Studierende mit Beeinträchtigungen eine zusätzliche Belastung bedeuten.
Informationen des Deutschen Studentenwerks zu den Besonderheiten des BAföG für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung:
BAföG für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Das MainSWerk berät Sie individuell zu möglichen Leistungen nach dem BAföG und anderen Möglichkeiten der Studienfinanzierung:
Finanzierungsberatung des Studierendenwerk Frankfurt
Verschiedene Stiftungen fördern insbesondere Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung bei der Finanzierung des Lebensunterhaltes:
Überblick über Adressen und Ansprechpersonen der Stiftungen (PDF, 140 KB, barrierefrei)
Hilfen zur Hochschulbildung / Finanzierung studienbedingter Mehrbedarfe
Um die Teilhabe an Lehrveranstaltungen und dem Hochschulalltag zu gewährleisten, können technische Hilfsmittel wie z.B. Mikroportanlagen bei Hörschädigung, eine spezielle Software bei Sehbeeinträchtigung, persönliche Assistenz oder Mobilitätshilfen unterstützend eingesetzt werden. Dafür ist es notwendig, einen entsprechenden Antrag auf Hilfen zur Hochschulbildung (§ 75 SGB IX Leistungen zur Teilhabe an Bildung) beim zuständigen Träger zu stellen. Für Leistungen der Eingliederungshilfe nach der Schulausbildung ist der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe, der Landeswohlfahrtsverband (LWV Hessen), zuständig.
Hilfen zur Hochschulbildung (LWV Hessen)
Antrag auf Leistungen zur Eingliederungshilfe (PDF zum Download)
Anlage zu Hilfen zur Hochschulbildung (PDF zum Download)
Das Deutsche Studentenwerk informiert über unterschiedlichen Formen der Hilfen und Unterstützungsleistungen im Studium sowie zu Voraussetzungen und zur Antragstellung:
FAQ des Deutschen Studentenwerkes (PDF zum Download)
Allgemeine Informationen zur Bewerbung als Absolvent:in der Hochschule RheinMain und thematische Workshops bietet das Competence & Career Center an.
Die Internetplattform IXNet bietet vielseitige Informationen zum Thema Berufs- und Arbeitssuche für Akademiker:innen mit Beeinträchtigung. Hier finden Sie Tipps zur Jobsuche und Bewerbung, Beratungsangebote, Mentoringangebote und ein Forum zum Austausch zum Thema Berufseinstieg:
Die Hochschulteams der lokalen Agenturen für Arbeit beraten beim Berufseinstieg und gewähren u. U. auch finanzielle Leistungen im Bewerbungsprozess. Die Bundesagentur für Arbeit berät Studienabsolvent:innen mit Beeinträchtigung auch telefonisch, hilft bei der Gestaltung von Bewerbungsunterlagen und veröffentlicht bzw. vermittelt geeignete Stellen. Weiter finden sich dort Tipps für eine erfolgreiche Bewerbung.
Agentur für Arbeit in Wiesbaden
Agentur für Arbeit in Rüsselsheim
Arbeitgeberservice für schwerbehinderte Akademiker:innen
Liegt eine anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung vor, unterstützen Sie die für den Wohnort zuständigen Integrationsämter, wenn es um die behindertengerechte Gestaltung eines Arbeitsplatzes, die Jobsuche mit Beeinträchtigung bzw. die Beantragung von sogenannten begleitenden Hilfen im Arbeitsleben geht.
Integrationsamt Wiesbaden für Wiesbaden und Umgebung
Integrationsamt Groß-Gerau für Rüsselsheim
Schulungen, Beratung und Tipps zur Bewerbung und dem Berufseinstieg mit Beeinträchtigung gibt es auch von folgenden Organisationen:
Interessenvertretungen für Studierende bzw. Absolvent:innen mit Behinderung/chronischer Erkrankung
Die Wiener Unternehmensberatung myAbility führt Deutschland Studierende mit Behinderungen und Unternehmen zusammen. Für die Dauer eines Semesters finden Karrierecoachings und Netzwerkaktivitäten für junge Talente in verschiedenen deutschen Städten statt:
myAbility Talent Programm
Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. möchte durch Mentoring, Weiterbildungsberatung und ein Informationsportal zur Verbesserung der beruflichen Chancen von Menschen mit Sehbeeinträchtigung beitragen:
Projekt iBoB – inklusive berufliche Bildung ohne Barrieren
Ein Auslandsaufenthalt während des Studiums kann die Berufschancen verbessern und eine wertvolle Erfahrung sein. Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung sollten sich zu den Fördermöglichkeiten und Besonderheiten rechtzeitig informieren und ihren Aufenthalt gut planen.
Informations- und Beratungsangebote
Das Büro für Internationales berät Sie zu Auslandsaufenthalten an Partnerhochschulen im europäischen und außereuropäischen Ausland sowie zu internationalen Praktika. Hier bekommen Sie allgemeine Informationen zu Förderprogrammen sowie der Finanzierung und Organisation eines Auslandsaufenhalts im Rahmen Ihres Studiums.
Der Deutsche Akademische Auslandsdienst (DAAD) bietet Informationen zu den Möglichkeiten eines internationalen Studiums und zu Förderprogrammen:
Tipps zur Organisation und Planung eines Austauschstudiums mit Beeinträchtigung
ERASMUS-Programm für Studierende mit Beeinträchtigung
Informationen zum barrierefreien Studium in verschiedenen europäischen Ländern sowie Erfahrungsberichte Studierender mit Beeinträchtigung finden Sie bei der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks:
Infos der IBS zum barrierefreien Studium in Europa
Studienfinanzierung und beeinträchtigungsbedingte Mehrbedarfe im Ausland
Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) bietet Informationen zur Finanzierung eines internationalen Studienaufenthalts:
Infos zur Finanzierung von der IBS
Für BaföG-Empfänger:innen kann u. U. ein Auslandsaufenhalt gefördert werden.
Studierendenwerk Frankfurt
Über das ERASMUS+-Programm und den DAAD können Sondermittel zur Finanzierung beeinträchtigungsbezogener Mehrkosten, z. B. für barrierefreies Wohnen oder Assistenz während eines Aulandsaufenthalts beantragt werden. Hierzu berät Sie das Büro für Internationales:
Der DAAD fördert für schwerbehinderte Studierende u. U. Vorbereitungsreisen vor ERASMUS+-Aufenthalten, die der Erkundung der Bedingungen vor Ort, z. B. der Suche nach einer barrierefreien Wohnung, dienen:
Vorbereitungsreisen vor ERASMUS+-Aufenthalten
Kranken- und Pflegeversicherung
Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sollten sich rechtzeitig zu den Bedingungen und Besonderheiten der Krankenversicherung und Pflegeversicherung während eines Auslandsaufenthalts informieren: Infos des Deutschen Studentenwerks
Internationale Studierende mit Beeinträchtigung an der Hochschule RheinMain
Das Büro für Internationales informiert und berät internationale Studierende zu den Möglichkeiten eines Studiums an der Hochschule RheinMain und zu bestehenden Förderprogrammen. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die ERASMUS-Koordinator:innen der Partnerhochschulen.
Das Deutsche Studentenwerk informiert zu sozialrechtlichen Ansprüchen:
Infos für Studierende aus EU/EWR-Staaten (PDF)
Infos für Studierende aus dem außereuropäischen Ausland (PDF)
Barrierefreies Wohnen in Wiesbaden
In Wiesbaden und Umgebung gibt es verschiedene Anbieter:innen barrierefreier Zimmer.
Die Wohnvermittlungsstelle der Stadt Wiesbaden vermittelt Wohnungen der Wohnungsgenossenschaften. Ein Antrag auf eine barrierefreie Wohnung kann dort unter bestimmten Bedingungen gestellt werden:
Wohnungsvermittlungsstelle der Stadt Wiesbaden
Die Gesellschaft zur Unterstützung der IFB-Stiftung (GzU) vermietet in Wiesbaden barrierefreie Appartements und vermittelt auf Wunsch auch zu Assistenzdiensten und weiteren Angeboten.
Kontakt zur IFB-Stiftung
Einige Studierendenwohnheime bieten teilweise barrierefreie Zimmer an:
Studierendenwohnheime in Wiesbaden und Umgebung (PDF 153 KB, barrierefrei)
Weitere Anbieter:innen finden Sie auf der Webseite der Stadt Wiesbaden:
Wiesbaden Barrierefrei
Barrierefreies Wohnen in Rüsselsheim
Die Studierendenwohnheime in Rüsselsheim verfügen derzeit nicht über barrierefreie Zimmer.
Folgende Genossenschaften vermitteln barrierefreie Wohnungen in Rüsselsheim und Umgebung:
Inklusive und beeinträchtigungsbezogene Freizeitangebote
Der Verein Mobilis - Unbehindert durch Sport Wiesbaden e.V. bietet Sportkurse für Menschen mit Beeinträchtigungen wie z. B. Rollstuhlbasketball, Kampfsport, Tennis und Präventionssport an.
Mobilis - Unbehindert durch Sport Wiesbaden e. V.
Weitere Sportangebote bietet der Verein für Sport und Gesundheit e.V. an:
VSG Wiesbaden
Sportkurse in Groß-Gerau:
Behinderten- und Rehabilitations-Sportgemeinschaft Groß-Gerau e.V.
Interessante Veranstaltungen zum Thema Inklusion im Rhein-Main-Gebiet:
Netzwerk Inklusion Frankfurt
Selbsthilfegruppen
Beeinträchtigungsspezifische Selbsthilfegruppen bieten die Möglichkeit zu Austausch und neuen Kontakten:
Verzeichnis der Gruppen in Wiesbaden
Studienassistenzen
Um im Studienalltag möglichst selbstbestimmt an Lehrveranstaltungen, Prüfungen usw. teilzunehmen, kann eine persönliche Assistenz hilfreich sein. Mit der Assistenz können Sie Ihren Alltag individuell und flexibel nach Ihren Bedürfnissen gestalten. Eine Finanzierung ist ggf. über das Persönliche Budget möglich.
Wiesbaden
Assistenzen für Studium und Alltag vermittelt in Wiesbaden z. B. die Gemeinnützige Zuhause Mobil GmbH. Der Vermittlungsdienst berät auch bei der Antragstellung zur Kostenübernahme, Koordination und Abrechnung der Assistenzkräfte:
Gemeinnützige Zuhause Mobil GmbH
Rüsselsheim
Der Pflegestützpunkt Kreis Groß-Gerau berät zu Möglichkeiten der Assistenz und Pflegeleistungen:
Kontakt zum Pflegestützpunkt Kreis Groß-Gerau
Die RheinAssistenz GmbH in Mainz vermittelt Assistenzkräfte für unterschiedliche Bedürfnisse auch nach Rüsselsheim:
Kontakt zur RheinAssistenz
Unterstützung für gehörlose und hörbeeinträchtigte Studierende
Für die Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache (DGS) während der Lehrveranstaltungen, in mündlichen Prüfungen oder in Beratungssituationen helfen ausgebildete Gebärdendolmetschende:
GSD-Vermittlungsdienst im Rhein-Main-Gebiet
Schriftdolmetschende sind eine weitere Option für die Übersetzung gesprochener Worte in Text, die hörbeeinträchtigten Menschen Teilhabe ermöglicht. Hier vermitteln verschiedene Organisationen bundesweit:
Sammlung von Hilfsorganisationen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Angebote für sehbeeinträchtigte und blinde Studierende
Für blinde und sehbeeinträchtigte Studierende gibt es unterschiedliche Beratungs- und Unterstützungsangebote:
Mobilitätstraining nach einem Umzug an den Studienort
SehKon Online-Katalog für Blinde und Sehbehinderte
Beratung zu Hilfsmitteln und Schulungsangebote für Blinde und Sehbehinderte
Angebote für psychisch beeinträchtigte Studierende
Der Verein irrsinnig menschlich e.V. gibt Tipps zum Umgang mit psychischen Krisen während des Studiums:
Erste Hilfe Checkliste für Studierende und weitere Materialien.
Das Aktionsbündnis Seelische Gesundheit bietet erste Informationen und Aufklärung zu psychischen Erkrankungen sowie Hilfsangebote:
Dein Kopf voller Fragen
Die Werkgemeinschaft Wiesbaden bietet Betroffenen- und Angehörigenberatung, Unterstützung in Krisen sowie unterschiedliche Gruppenangebote an:
Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle Mitte
Begleitung und Unterstützung in Krisensituationen bietet im Rheingau-Taunus-Kreis auch die Stiftung Lebensraum an:
Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle
Beratung und Hilfe in Rüsselsheim bietet die Stiftung für Seelische Gesundheit:
Stiftung für Seelische Gesundheit
Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
In den Beratungsstellen der EUTB beraten Selbstbetroffene zu allen Fragen bzgl. der Lebensgestaltung mit einer Beeinträchtigung, der Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen, des persönlichen Budgets, von Hilfsmitteln u. v. m.
In Wiesbaden und Umgebung sowie in Rüsselsheim bieten folgende Organisationen eine Teilhabeberatung an:
Das Übereinkommen über die Rechte für Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) verpflichtet die Vertragsstaaten, eine umfassende und selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen sowie die Barrierefreiheit unterschiedlicher Lebensbereiche sicherzustellen und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
Auch das Hochschulrahmengesetz (§ 2, § 16 HRG) enthält ein Benachteiligungsverbot für Studierende mit Beeinträchtigungen und das Gebot der Berücksichtigung ihrer besonderen Bedarfe in Studium und Prüfungen. Weiter fordert das Hessische Hochschulgesetz die Hochschulen auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit "ihre Mitglieder und Angehörigen die Angebote der Hochschulen barrierefrei in Anspruch nehmen können und Studierende mit Behinderungen in ihrem Studium nicht benachteiligt werden" (§ 3 Abs. 4 HHG).
Übergreifende Infos zur Barrierefreiheit der Hochschule RheinMain
Studienorientierung:
studienwahl.de
Unterstützung und Beratung im Studium bei unterschiedlichen Beeinträchtigungen:
Studentische Interessenvertretungen