Stellenangbote für Absolventen, Werkstudentenstellen, Bachelorarbeiten usw. finden Sie zukünftig im Jobportal der Hochschule. Die Aushänge im AoR werden damit abgelöst und die aktuellen Angebote dort laufen sukzessive aus.
Sollten nach aufmerksamem Lesen aller Informationen noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Kontaktstelle.
Die Medieninformatik hat ihr eigenes Portal, in welchem alle für diesen Studiengang relevanten Informationen verwaltet werden:
Zum Portal der Medieninformatik
Für die Studiengänge Angewandte Informatik, Wirtschaftsinformatik und Informatik - Technische Systeme steht Ihnen hier die notwendige Dokumentation zur Verfügung:
Sie sind aus einem anderen Studiengang / von einer anderen Hochschule in einen unserer Informatik-Studiengänge gewechselt und möchten sich Leistungen anerkennen lassen? Dann ist hierfür ein Antrag erforderlich. Die folgenden Informationen beschreiben, wie Sie hierbei vorgehen.
Kontakt und Fristen
Bei Fragen steht Ihnen der/die Anerkennungsbeauftragte Ihres Studiengangs zu Verfügung. Unterlagen reichen Sie generell im Sekretariat Ihres Studiengangs ein.
Stellen Sie Anträge auf Anerkennung bis zum 15.12. (in Wintersemestern) bzw. bis zum 15.06. (in Sommersemestern). Bei späteren Anträgen ist eine rechtzeitige Bearbeitung bis zur Prüfungsphase nicht gewährleistet. Beachten Sie, dass Sie vor der Antragstellung zeitlichen Vorlauf für die Beschaffung von Unterlagen und das Beratungsgespräch benötigen.
Prinzipiell gilt: Sie müssen nicht alle Leistungen gleichzeitig anerkennen, sondern können in späteren Semestern Anträge für weitere Leistungen “nachschieben”. Um den Arbeitsaufwand ihrerseits und von Seiten des Studiengangs zu reduzieren, empfehlen wir aber, die Anerkennung möglichst vieler Leistungen in einem einzelnen Antrag zu bündeln.
Ablauf
Wahl zur Gruppeneinteilung für die Bachelor-SI (AI/WI/ITS) Studiengänge der Informatik:
Die Wahl findet im AoR statt (http://aor.cs.hs-rm.de). Die Teilnahme an der Info-Veranstaltung wird nachdrücklich empfohlen (s.a.. Mail der Studiengangsleitungen).
Für höhere Fachsemester: 01.10.2024 ‒ 06.10.2024
Für Erstsemester: 14.10.2024 ‒ bitte melden Sie sich möglichst zwischen dem 1.10. und dem diesem Datum einmal am AoR an (http://aor.cs.hs-rm.de), damit die Wahl für Sie zu diesem Datum freigeschaltet werden kann (erneut: betrifft nur die Erstsemester). An diesem Tag findet am Campus auch eine Schulung für das AoR statt, nehmen Sie an dieser Teil.
Veröffentlichung persönliche Stundenpläne: 16.10.2024 00:01
(Stand: 06.08.2024)
Zu oder vor Beginn des Semesters müssen die Studierenden alle Lehrveranstaltungen belegen, die sie im aktuellen Semester besuchen wollen. Die Belegung findet im AoR (http://aor.cs.hs-rm.de) statt und wird auch als Gruppeneinteilung bezeichnet.
Die Belegung alleine verpflichtet noch nicht zur Teilnahme an der Prüfung am Ende des Semesters. Zur Teilnahme an einer Prüfung ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich (siehe PRÜFUNGEN).
Die Module des Curriculums bestehen entweder aus Pflichtveranstaltungen oder aus Wahlpflichtveranstaltungen, die meist in Listen angeboten werden. Für die meisten Veranstaltungen wird mindestens ein Vorlesungstermin pro Woche angeboten, für einige auch mehrere Vorlesungstermine. Es wird empfohlen, alle diese Vorlesungstermine zu besuchen. Zu vielen Modulen gehört neben der Vorlesung noch eine Übung oder ein Praktikum. In der Regel werden für eine Pflichtveranstaltung mehrere Praktikums- oder Übungsgruppen angeboten, von denen eine zu besuchen ist. Die Studierenden priorisieren bei der Belegung zwischen den vorgegebenen Terminen der Gruppen. Für jede Wahlpflichtveranstaltung gibt es in der Regel nur einen Termin für die Vorlesung und das Praktikum. Die Studierenden priorisieren zwischen den Wahlpflichtveranstaltungen.
In der Belegung wählen die Studierenden der höheren Fachsemester ca. drei Wochen vor Vorlesungsbeginn und die Studierenden des ersten Semesters idR in der Einführungswoche die Lehrveranstaltungen aus und priorisieren die gewünschten Termine der Pflichtveranstaltungen bzw. Veranstaltungen der Wahlpflichtveranstaltungen. Die konkreten Veranstaltungen eines Studierenden werden durch den Studiengang zugeteilt. Diese zugeteilten Lehrveranstaltungen bilden den persönlichen Stundenplan eines Studierenden.
Fragen zur Belegung bitte an belegung-i-dcsm(at) hs-rm.de
Nennen Sie dabei Ihren Namen und den Studiengang in dem Sie studieren.
Information für dual Studierende
Für die dualen Studiengänge gibt es einen eigenen Stundenplan (welcher ein Teil des Gesamtstundenplans darstellt), der sicherstellt, dass für den Praxistag ein Tag veranstaltungsfrei bleibt. Der Prozess der Belegung ist jedoch für alle Studierenden gleich!
Informationen zu den Besonderheiten des Dualen Studiums finden Sie hier.
Stundenpläne
Die Stundenpläne können Sie im AoR einsehen.
Ihren persönlichen Stundenplan erhalten Sie, wenn nach der Belegung die Zuteilung abgeschlossen wurde.
Vorläufige Stundenpläne
Vorläufige Stundenpläne finden Sie hier.
Es kann noch vereinzelt Änderungen geben, z.B. können sich noch Zeiten, Räume und Gruppen-Bezeichnungen (A, B, ...) ändern. Notieren Sie sich bei Ihren Planungen am besten die Zeiten und nicht die Gruppen-Namen.
Der Name des Studiengangs steht am Ende jeder PDF-Seite. Achten Sie darauf, dass Sie den Stundenplan Ihres Studiengangs bzw. Semesters betrachten.
Dual Studierende: Der Praxistag wird an anderer Stelle bekannt gegeben.
Zum Wintersemester 2024/25 laufen neue Prüfungsordnungen (POs) der Informatik-Bachelor-Studiengänge an, mit leicht geänderten Curricula - d.h., einigen neuen Fächern - und leicht geänderten Prüfungsregeln. Gleichzeitig beginnen die Lehrveranstaltungen der POs 2016/17 langsam auszulaufen. Läuft eine Leistung aus, die Studierende noch nicht bestanden haben, werden die Studierenden zum Ende des Semesters automatisch in die neue Prüfungsordnung überführt. Ab sofort ist es außerdem - nach jedem Semester - möglich, freiwillig in die neue PO zu wechseln. Hierbei werden die meisten Leistungen und Fehlversuche übertragen. Nach dem Wechsel studieren Sie dann ganz normal weiter, nur mit (leicht) geändertem Curriculum und (leicht) geänderten Prüfungsregeln.
Wir empfehlen dringend, dass Sie sich zum Thema informieren und entscheiden ob/wann Sie in die neue PO wechseln möchten. Hierzu laden wir Sie herzlich ein zu einer Infoveranstaltung am Dienstag, den 02.07.:
- AI: 14:00 - 15:00 Uhr, https://cs.hs-rm.de/info-ai
- WI: 14:00 - 15:00 Uhr, https://cs.hs-rm.de/info-wi
- ITS: 15:00 - 16:00 Uhr, https://cs.hs-rm.de/info-ti
Wir stellen Ihnen außerdem sämtliche relevanten Dokumente zur Verfügung: Die Folien der Infoveranstaltungen, die neuen POs, die Regelungen zum Auslaufen der alten POs, sowie Aushänge zur Übertragung von Leistungen und Fehlversuchen. Sie finden diese Info-Materialien nach der Info-Veranstaltung in Stud.IP, unter AI, WI, ITS (TI):
Beachten Sie, dass Sie für den Zugriff evtl. noch auf Stud.IP der Veranstaltung "Informationsveranstaltung Cluster Informatik (unbegrenzt)" beitreten müssen
Falls Sie freiwillig in die neue PO wechseln möchten, finden Sie bei den obigen Info-Materialien auch das Wechsel-Formular. Dieses geben Sie - in Papierform und mit Ihrer händischen Original-Unterschrift - im Studiengangssekretariat ab. Hierbei ist die Frist:
- für einen Wechsel zum Wintersemester 2024/25: 23. August.
- für einen Wechsel zu späteren Wintersemestern: 01. Juni.
- für einen Wechsel zu späteren Sommersemestern: 01. Dezember.
Achtung: Nach einem Wechsel in die neue PO ist es nicht mehr möglich, in die alte PO zurückzukehren.
Sollten Sie Rückfragen haben und/oder Hilfe bei Ihrer Planung/Entscheidung benötigen, melden Sie sich gerne bei den Studiengangsleitern:
- AI: Prof. Dr. Eva Iwer (eva.iwer(at)) hs-rm.de
- WI: Prof. Dr. Michael Ricken (michael.ricken(at)) hs-rm.de
- ITS: Prof. Dr. Marc Stöttinger (marc.stoettinger(at)) hs-rm.de
Information für dual Studierende
Bitte besprechen Sie einen möglichen Wechsel, sofern das für Sie in Frage kommt, unbedingt auch mit Ihrem Mentor im Betrieb und/oder wenden sich an Andrea Rostek (andrea.rostek(at)). hs-rm.de
- Die Prüfungen werden in der Regel im Anschluss an die betreffenden Lehrveranstaltungen und zusätzlich als Wiederholungsprüfungen für Veranstaltungen des Vorsemesters angeboten.
- Der Klausurzeitraum ist im Anschluss an die Vorlesungszeit und erstreckt sich auf max. 5 zusammenhängende Wochen.
- Schriftliche Prüfungen dauern 90 bis 120 Minuten, mündliche Prüfungen dauern je Prüfling 25 Minuten.
- Soweit ein Modul Anteile in Form eines Praktikums oder seminaristischen Unterrichts enthält, ist für diese eine Anwesenheit an mindestens 75 % der Zeit Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme.
Anmeldungen
- Anträge auf Zulassungen erfolgen über das Hochschulportal Compass.
- Hinweis: Es gibt keine automatischen Anmeldungen zu Prüfungsleistungen. Studierende müssen sich für alle Prüfungen (auch 2. oder 3. Versuch) erneut über das Hochschulportal Compass anmelden.
- Anleitung Anmeldung QIS
Fristen für Prüfungsanmeldungen
- Die "frühe Anmeldefrist" vom 15.04. - 06.05.2024 gilt für folgende Prüfungsformen:
- Praktische Tätigkeit
- Praktische Tätigkeit und Fachgespräch
- Ausarbeitung und Präsentation
- Die "späte Anmeldefrist" vom 24.06. - 08.07.2024 gilt für folgende Prüfungsformen:
- Klausur
- Mündliche Prüfung
ACHTUNG: Werden die Fristen versäumt, gibt es keine Möglichkeit an der jeweiligen Prüfung teilzunehmen!
Prüfungstermine
- Die Prüfungstermine werden Mitte/Ende des jeweiligen Semesters festgelegt und im AoR unter "Mitteilungen" -> "Aushänge" -> "Prüfungstermine" und per Aushang veröffentlicht. Die Termine können sich bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin ändern. Bitte achten Sie auf den aktuellen Stand.
- Prüfungszeitraum Sommersemester 2024: 22.07. - 23.08.2024
- Noteneingabeschluss: 08.09.2024
Ergebnisse
- Ergebnisse können über das Hochschulportal Compass eingesehen werden. Dort können Sie auch einen aktuellen Sammelschein ausdrucken.
Prüfungsausschuss
Wenden Sie sich bei Fragen und Anliegen zu Prüfungen an den Vertreter Ihres Studiengangs im Prüfungsausschuss:
- Angewandte Informatik, auch dual: Prof. Dr. Adrian Ulges
- Informatik - Technische Systeme, auch dual: Prof. Dr. Adrian Ulges
- Medieninformatik, auch dual: Prof. Dr. Wolfgang Weitz
- Wirtschaftsinformatik, auch dual: Prof. Dr. Bernhard Turban
Sie können das unbenotete Modul “Internationalisierung” auf zwei verschiedene Arten erbringen:
A. Sprachkenntnisse
Sie erwerben Englischkenntnisse (AI und I-TS) / Sprachkenntnisse (MI und WI) auf B2-Niveau oder bringen diese bereits mit. Hier gibt es folgende Alternativen, die anerkannt werden können:
- Sie absolvieren den regelmäßig vom Sprachenzentrum für die Informatikstudiengänge angebotenen Kurs "English for the IT Workplace". Weitere Informationen finden Sie hier.
- Sie absolvieren einen oder mehrere Kurse zum Erreichen des Sprachniveaus B2 aus dem sonstigen Angebot des Sprachenzentrums. Im Curriculum ist hierfür ein Zeitbudget von 5 CP (AI und I-TS) / 4 CP (MI und WI) vorgesehen. Hierzu melden Sie sich zu den gewünschten Veranstaltungen beim Sprachenzentrum an.
- Sollten Sie bereits Vorkenntnisse auf B2-Niveau besitzen, ist – üblicherweise nach der Absolvierung aller Module der ersten vier Semester – eine Anerkennung des Moduls “Internationalisierung” möglich. Hierzu ist eine offizielle, schriftliche Bescheinigung im Original zusammen mit dem Anerkennungsformular im Studiengangssekretariat vorzulegen (wir machen Kopien, Sie nehmen die Originale wieder mit), welche das überprüfte Erreichen des Sprachniveaus B2 ausdrücklich bestätigt. Dies kann sein:
- Ein Sprachtest, z.B. von Cambridge oder ETS. Beachten Sie, dass wir nur bestimmte Tests akzeptieren, und dass ggfs. bestimmte Niveaustufen in den Tests erreicht werden müssen. Insbesondere muss eine beaufsichtige Prüfung durchgeführt worden sein. Online-Selbsteinschätzungstests im Internet sind nicht anerkennbar. Halten Sie hierzu ggfs. Rücksprache mit Ihrem Anerkennungsbeauftragten.
- Ein schulisches Abschlusszeugnis, auf dem Ihr B2-Niveau explizit bestätigt wird, oder welches begleitet wird von einer unterschriebenen und gestempelten Bescheinigung des B2-Niveaus seitens der Schule. Beachten Sie, dass explizit ausgewiesen sein muss, dass Sie persönlich über B2-Niveau verfügen. Generische Formulierungen wie "es wurde auf B2-Niveau unterrichtet" oder "der Lehrplan oder andere Vorgaben des Landes sehen das Erreichen des B2-Niveaus vor" sind für eine Anerkennung nicht ausreichend.
B. Interkulturelle Kompetenzen
Sie besuchen eine oder mehrere Veranstaltungen im Gesamtumfang von mindestens 5 CP (AI und I-TS) / 4 CP (MI und WI) aus dem Angebot des Competence & Career Centers (CCC). Hierzu melden Sie sich zu den gewünschten Veranstaltungen beim CCC an und lassen diese hinterher anerkennen. Zulässig sind unter anderem:
- Interkulturelle Kompetenz – Grundlagenseminar (2 CP)
- Arbeiten in interkulturellen Teams – Aufbauseminar (1 CP)
- Verhandlungen führen im interkulturellen Kontext – Aufbauseminar (1 CP)
- Vielfalt Führen – Aufbauseminar (1 CP)
- Weitere Veranstaltungen des CCC sind genau dann anerkennbar, wenn die Teilnahmebescheinigung explizit den Bereich interkulturelle Kompetenzen ausweist. Klären Sie dies ggfs. im Vorfeld mit dem CCC.
Fortschrittsregelung
Das Modul “Internationalisierung” ist von der Fortschrittsregelung ausgenommen: Sie können jederzeit ab dem ersten Semester Leistungen sammeln.
Rückfragen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Studiengangsleiter. Bei Unklarheiten zur Anerkennung kontaktieren Sie gerne Ihren Anerkennungsbeauftragten.
Formulare
Die Berufspraktische Tätigkeit ist eine Studienleistung, zu der sich Studierende anmelden müssen. Voraussetzung hierfür ist, dass alle Lehrveranstaltungen des 1., 2. und 3. Semesters bestanden sind. Die Anmeldung kann ab dem 6. Semester erfolgen.
Der Anmeldung sind folgende Anlagen beizulegen:
- Formular zur Anmeldung
- Praktikumsvertrag (Mustervertrag )
Die Anmeldung ist vor Beginn der berufspraktischen Tätigkeit im Studiengangssekretariat abzugeben. Sobald diese vom Praktikumsbeauftragten genehmigt wurde, erhalten Sie vom Sekretariat einen vorausgefüllten Laufzettel, welchen Sie später für die Anerkennung benötigen.
Für die Zulassung zur Bacheleor-Thesis wird die berufspraktische Tätigkeit als bestanden vorausgesetzt.
Die berufspraktische Tätigkeit muss innerhalb von 12 Monaten bei einer einzigen Praxisstelle, auf Antrag ausnahmsweise bei zwei Praxisstellen absolviert werden.
Anerkennung
Die berufspraktische Tätigkeit muss spätestens 4 Monate nach der betrieblichen Phase abgeschlossen sein, d.h. bis zu diesem Zeitpunkt müssen
- der Laufzettel zur Anerkennung und das Praktikumszeugnis im Sekretariat abgegeben,
- der Bericht als PDF an die/den Praktikumsbeauftragte/Praktikumsbeauftragten sowie
- das Fachgespräch mit der/dem betreuenden Professorin/Professor geführt worden sein
(Das Praktikum wird nach Verstreichen dieser Frist nicht mehr anerkannt.)
Sorgen Sie dafür, dass alle oben genannten Punkte bis 3 Monate nach Abschluss der betrieblichen Praktikumsphase erledigt/eingereicht sind, um eine ordnungsgemäße Prüfung und Anerkennung des Praktikums innerhalb der 4 Monate sicherzustellen.
Die berufspraktische Tätigkeit gilt als bestanden, wenn folgende Unterlagen vorliegen:
- Nachweis über die praktische Tätigkeit von 800 Stunden
- Zeugnis des Arbeitgebers über die praktische Tätigkeit
- Praktikumsbericht von mindestens 17 Seiten
(Richtlinien zur Erstellung des Praktikumsberichtes) - Nachweis über die Durchführung des Fachgesprächs
Wird die Bachelor-Thesis direkt im Anschluss an die berufspraktische Tätigkeit durchgeführt und steht das Zeugnis noch aus, kann die Zulassung zur Bachelor-Thesis aufgrund einer vorläufigen Praktikumsbescheinigung des Arbeitgebers erfolgen.
Für dual Studierende gelten andere Regelungen, die Sie hier finden.
Anrechnung einer Ausbildung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ausbildung vor Studienbeginn (z. B. IHK-Ausbildung zum Fachinformatiker) zum Teil für das Modul "Berufspraktische Tätigkeit" anerkannt werden.
Die Anerkennung kann mit diesem Formular beantragt werden. Dual Studierende nutzen bitte dieses Formular.
Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte den Anerkennungsbeauftragten Ihres Studiengangs.
Duale Variante
Die Regelungen zu den dualen Varianten der Informatikstudiengänge finden Sie hier.
Sie erbringen das Portfolio-Modul, indem Sie Leistungen im Gesamtumfang von 10 CPs erwerben. Hierbei können die folgenden drei Bereiche kombiniert werden:
1. Portfolio-Projekte
Kleine (5CP) oder große (10 CP) Projekte zu einem Informatik-Thema oder einem anderen einschlägigen Fachthema. Ein Projekt kann z.B. in der Zeit zwischen Berufspraktischer Tätigkeit und Bachelor Thesis erbracht werden, entweder extern im Praktikumsbetrieb oder intern an der Hochschule. Es ist vor Projektbeginn zu definieren und anzumelden (Formular), im Anschluss wird eine Abnahme durchgeführt.
Hinweise
- Ansprechpartner ist der professoraler Praktikumsbetreuer (extern) bzw. der Fachdozent (intern).
- Es gilt die Fortschrittsregelung: Portfolio-Projekte können angemeldet werden, sobald sämtliche Leistungen der Semester 1 - 4 erbracht sind oder die Berufspraktische Tätigkeit (BPT) erbracht ist. Falls Sie alle Leistungen der Semester 1-4 erbracht haben und ein Portfolioprojekt im Anschluss an ein BPT-Praktikum absolvieren möchten, kann es erst nach Ende der Praktikumsphase beginnen. Als "Ende" gilt der Termin, den Sie bei der Anmeldung zum BPT-Modul angegeben haben. Beachten Sie dass BPT, Portfolioprojekte und Bachelor-Thesis sich zeitlich nicht überlappen dürfen.
2. Wahlpflichtfächer (Informatik) als freiwillige Zusatzleistungen
Sie können 5CP- oder 10CP-Informatik-Wahlpflichtfächer in das Portfolio einbringen. Hierzu absolvieren sie diese Fächer als sogenannte “Freiwillige Zusatzleistungen”. Es wird unterschieden zwischen:
- Eigener Informatik Studiengang: Ein Wahlpflichtfach aus Ihrem eigenen Studiengang belegen Sie in AoR.
- Anderer Informatik-Studiengang: Um ein Wahlpflichtfach aus einem anderen Informatik-Studiengang zu absolvieren, wenden Sie sich an den Dozenten des Fachs. Sollte ein Platz frei sein, teilt dieser Ihnen - wahrscheinlich erst nach Ende der Belegung - einen Platz zu.
Hinweise
- Sollte Sie einen Platz erhalten, müssen Sie Ihre freiwillige Zusatzleistung noch zur Prüfung anmelden. Geben Sie hierzu dieses Formular im Studiengangssekretariat ab, innerhalb der Compass-Anmeldefrist für das jeweilige Fach. Wie üblich gilt: Wer sich nicht anmeldet, kann die Prüfung nicht absolvieren.
- Beachten Sie die Hinweise zu freiwilligen Zusatzleistungen unten.
- Der reguläre Bedarf an Wahlpflichtfächern wird zuerst gedeckt. Plätze für freiwillige Zusatzleistungen gibt es nur, wenn nach der Belegung der “regulären” Wahlpflichtfächer noch Plätze frei sind.
3. Weitere Fächer als freiwillige Zusatzleistungen
Sie können auch Leistungen aus anderen Studiengängen sowie dem Sprachenzentrum und Competence & Career Center (CCC) erbringen. Es wird unterschieden zwischen:
- Fächer aus anderen Studiengängen: Sie können Fächer aus den anderen Informatikstudiengängen nutzen, welche in Ihrem eigenen Studiengang nicht vorgesehen sind (z.B. könnten WI-Studierende “Verteilte Systeme” aus der AI nutzen). Ebenso können Sie Fächer aus Studiengängen außerhalb der Informatik nutzen. Erkundigen Sie sich beim jeweiligen Fachdozenten nach freien Plätzen. Sollten Sie einen Platz erhalten, melden Sie sich zur Prüfung an, indem Sie dieses Formular im Studiengangssekretariat abgeben. Es gelten die üblichen Anmeldefristen für die jeweilige Leistung. Wie üblich gilt: Wer sich nicht anmeldet, kann die Leistung nicht absolvieren..
- Leistungen des Sprachenzentrums oder CCC: Für Leistungen aus dem Sprachenzentrum und Competence & Career Center (CCC) melden Sie sich bitte über Stud.IP zu der entsprechenden Veranstaltung an. Es gelten die dortigen Anmeldefristen für die jeweilige Leistung.
- Beachten Sie auch hier die Hinweise zu freiwilligen Zusatzleistungen unten.
Hinweise zu freiwilligen Zusatzleistungen
Freiwillige Zusatzleistungen können generell nur unter folgenden Bedingungen angemeldet werden (diese werden bei der Prüfungsanmeldung überprüft):
- Es gilt die Fortschrittsregelung: Um z.B. eine freiwillige Zusatzleistung des 4. Semesters zu besuchen, müssen Sie die Fortschrittsregelung für das 4. Semester erfüllen.
- Sie dürfen keine freiwilligen Zusatzleistungen absolvieren, deren Inhalte bereits durch das Pflicht-Curriculum Ihres eigenen Studiengangs abgedeckt sind. Wenn Sie z.B. in der AI studieren, dürfen Sie das Fach “Objektorientierte Softwareentwicklung” aus der WI nicht als freiwillige Zusatzleistung besuchen (denn dasselbe Fach gibt es in der AI).
- Falls die Zusatzleistung ein Wahlpflichtfach ist, gilt: Zuerst das Wahlpflichtmodul, dann die freiwillige Zusatzleistung. Das heißt, Sie dürfen freiwillige Zusatzleistungen erst dann anmelden, wenn Sie den entsprechenden Wahlpflicht-Slot bereits absolviert haben. Sollten Sie “Angewandte Informatik” in der PO 2016/17 studieren, müssen Sie beide 5CP-Wahlpflichtfächer (“Ausgewählte Themen der Informatik” I+II) absolviert haben, bevor Sie weitere 5CP-Wahlpflichtfächer als freiwillige Zusatzleistungen anmelden können.
- Studierende der AI und TI (jeweils PO 2024) dürfen im Rahmen ihres Studiums maximal 2 Zusatzleistungen absolvieren. Alle anderen Bachelor-Studierenden dürfen im Rahmen ihres Studiums maximal 3 Zusatzleistungen absolvieren.
Am Ende: Portfolio anerkennen!
Sollten Sie die 10 CP gesammelt haben, beantragen Sie die Anerkennung des Portfolios, indem Sie dieses Formular in Ihrem Studiengangssekretariat abgeben.
Das Portfolio fließt dann als unbenotete Leistung in Ihr Bachelor-Zeugnis ein.
Wichtige Hinweise
- Sie dürfen ins Portfolio maximal 5 CP an Informatik-fremden Inhalten einbringen. Ausnahmen erfordern eine vorherige schriftliche Begründung der Angemessenheit inkl. Genehmigung. Bei Rückfragen kontaktieren Sie gerne Ihren Anerkennungsbeauftragten, insbesondere wenn Sie unsicher sind, ob eine Leistung anerkennbar ist.
- Sollten Sie sich für ein (Informatik-)Fach interessieren, finden Sie Dozent und Wochentag im AoR unter Zeitpläne > Alle Studiengangspläne > [Ihr Studiengang] > [Fachsemester].
Die Bachelorarbeit ist eine Prüfungsleistung, zu der sich Studierende anmelden müssen.
Voraussetzungen und Anmeldung
Sie müssen folgende Voraussetzungen für die Anmeldung zur Bachelorarbeit erfüllen:
- Sie haben mindestens 165 Credit Points erzielt, und
- Sie haben alle Leistungen der ersten vier Fachsemester bestanden, und
- das Modul Berufspraktische Tätigkeit wurde absolviert und anerkannt.
Die Anmeldung erfolgt mit diesem Formular (bitte beidseitig ausdrucken, wenn möglich). Sie geben das Formular vor Beginn der Bachelorarbeit im Studiengangssekretariat ab. Das Formular kann auch digital unterschrieben und per E-Mail eingereicht werden. Der Prüfungsausschussvorsitzende prüft die Voraussetzungen und lässt Sie ggfs. zur Bachelorarbeit zu. Sie erhalten dann einen Zulassungsbescheid.
Beachten Sie außerdem folgende Punkte:
- Hinweise zur Erstellung einer Bachelor-Thesis
- Antrag auf Einsetzung als externer Korreferent der Bachelor-Thesis. Beachten Sie, dass ext. Korreferenten vor Anmeldung der Arbeit vom Prüfungsausschuss eingesetzt werden müssen. Erkundigen Sie sich frühzeitig, wann die nächste Prüfungsausschusssitzung stattfindet.
- Erkrankung während einer Prüfung/Bachelor-Arbeit: Verwenden Sie bitte dieses Formular und reichen Sie es unmittelbar (d.h. spätestens am dritten Tag der Erkrankung) im Original im Studiengangssekretariat ein. Der Postweg ist ebenfalls möglich, in diesem Fall gilt der Poststempel als Einreichungsdatum. Krankheitszeiten, die mehr als zwei Tage vor dem Einreichungsdatum liegen, werden nicht berücksichtigt. Bedenken Sie, dass - wie auf dem Formular erläutert - der Prüfungsausschuss (und nicht der Arzt) letztendlich über Gewährung und Umfang einer Verlängerung entscheidet, und hierbei auch andere Präzedenzfälle berücksichtigt.
Abgaberegelungen für die Abschlussarbeiten
Die Bachelorarbeit muss spätestens am Tag der Abgabefrist im Sekretariat Ihres Studiengangs abgegeben werden. Die Abgabe kann rein digital abgegeben werden, oder in Papierform.
Digitale Abgabe
1. Packen Sie die Anlagen zu Ihrer Abschlussarbeit (Sourcecode, Testdaten und andere bewertungsrelevante Dateien) in eine Zip-Archivdatei, die wie folgt benannt sein sollte: studiengang-vorname-nachname-matrikelnr.zip, z.B. bachelor-ai-gudrun-meier-1267934.zip
2. Laden Sie die Zip-Archivdatei (vorzugsweise) in die next.Hessenbox (https://next.hessenbox.de) hoch, dann erzeugen (Funktion „Teilen / Link teilen“) und kopieren Sie den zugehörigen Download-Link.
3. Testen Sie bitte, ob der Download-Link „funktioniert“ und Ihre Zip-Datei darüber ohne Weiteres abrufbar ist.
4. Schicken Sie über Ihren HSRM-Mailaccount (@student.hs-rm.de) genau eine Abgabe-Email mit dem Download-Link und dem PDF der Ausarbeitung als Attachment an Ihr Studiengangs-Sekretariat und gleichzeitig (CC) an Ihre beiden Referenten:Innen. Sie können hierzu den Webmailer der Hochschule https://webmail.hs-rm.de benutzen.
Der Zeitpunkt des Eingangs der Abgabe-E-Mail ist ausschlaggebend für die fristgerechte Abgabe. Bitte beachten Sie ergänzend den vollständigen Aushang "Digitale Abgabe von Abschlussarbeiten". Hier finden Sie auch Hinweise, wie Sie z.B. bei Nichtverfügbarkeit der Hessenbox Ihrer Abgabe-Email den SHA256-Hashwert Ihrer hochzuladenden Zip-Archivdatei hinzufügen können, um zumindest die Möglichkeit zu wahren, dass die selbe, unverzüglich nachgereichte Zip-Archivdatei noch als Teil einer fristgerechten Abgabe gewertet werden kann.
Abgabe in Papierform
Alternativ zur digitalen Abgabe ist die fristgerechte Abgabe von drei gebundenen Papier-Exemplaren (einschließlich CD / DVD mit Anlagen) möglich. Die Abgabe der Papierexemplare ist zu den Öffnungszeiten des Sekretariats, oder alternativ per Post möglich. Als Abgabedatum gilt in diesem Fall der Poststempel. Die Adresse lautet: Hochschule RheinMain, FB DCSM / Sekretariat <Ihr Studiengang>, Postfach 3251, 65022 Wiesbaden.
Regelungen zum Kolloquium
Den Termin für das Kolloquium stimmen Sie mit beide Referenten: Innen ab. Das Kolloquium muss zwei Wochen vor der Veranstaltung im jeweils zuständigen Sekretariat angekündigt und hochschulöffentlich bekanntgegeben werden. Zur Prüfung selbst müssen Sie sich per gültigem Studierendenausweis oder Personalausweis ausweisen können.
Sperrvermerke
Manche Leistungen können/müssen in Kooperation mit externen Unternehmen erbracht werden, z.B. Abschlussarbeiten, Berufspraktische Tätigkeit oder Projekte. Hier fragen Unternehmen manchmal nach der Möglichkeit von Geheimhaltungsvereinbarungen zwischen Hochschule und Unternehmen. Es gilt:
- Die Hochschule übernimmt im Allgemeinen keine Haftung für die Vertraulichkeit von Inhalten aus studentischen Projekten oder Abschlussarbeiten.
- Bei der Abgabe von Abschlussarbeiten können Sie der Veröffentlichung der Arbeit im Volltext und/oder der Nennung des Titels der Arbeit auf unseren Webseiten widersprechen. Ihre Arbeit wird aber durch die Hochschule archiviert, und die Hochschule übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit des Archivexemplars.
- Bis zu einem gewissen Grad gibt es die Möglichkeit, die Veröffentlichung vertraulicher Daten in der Arbeit zu vermeiden, z.B. indem man künstliche, echtheitsgetreue Beispieldaten anstelle realer Beispiele zeigt. Aber natürlich muss die Arbeit prinzipiell alles enthalten, was der Prüfer zur Beurteilung benötigt.
- Zusätzlich findet bei Abschlussarbeiten zum Abschluss ein Kolloquium statt, in dem Sie über Ihre Arbeit berichten. Dieses Kolloquium ist hochschulöffentlich.
- Berufspraktische Tätigkeit und Projekte beinhalten in der Regel einen Abschlussbericht. Der Bericht wird nicht veröffentlicht, aber auch hier übernimmt die Hochschule im Allgemeinen keine Haftung für die Vertraulichkeit.
Klären Sie deshalb dringend vor Beginn Ihrer Arbeit ab, dass keine Geheimhaltungsvereinbarungen vorgesehen sind.
Sie haben es bis hierhin geschafft? Herzlichen Glückwunsch!
Um Ihren Erfolg gebührend zu würdigen, werden alle Absolventen zu einen Abschlussfeier ins Biebricher Schloss eingeladen. Diese findet - je nach Anzahl der Absolventen - zwei bis dreimal im Jahr statt. Sie erhalten rechtzeitig eine persönliche Einladung.
Viele Absolventen bleiben auch nach dem Studium in Kontakt mit Professoren und auch untereinander. Wir freuen uns über jeder Vernetzung.
Oder bleiben Sie uns weiter erhalten, in dem Sie sich in einen unserer Masterstudiengänge einschreiben:
- Informatik (M.Sc.)
- Informatik - Smarte Systeme für Mensch und Technik (M.Sc.)
- Wirtschaftsinformatik (M.Sc.)
Als Mitglied des Hessichen Promotionszentrums "Angewandte Informatik" bieten wir auch die Möglichkeit, im Bereich Informatik zu promovieren.